BAföG- Erst- oder Zweitwohnsitz?

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Was zählt nun als Erstwohnsitz?

Den, den du beim Rathhaus so anmeldest.

Bafög hat damit nichts zu tun.

So wie du es stehen hast ist es korrekt. Da änderst du bitte nichts ab. wenn sie wissen wollen wo du während deiner ausbildung wohnen wirst, dann gibt man auch genau diese Adresse an und keine andere.

Die Uni - Stadt wird Sie nicht als Zweitwohnungs-Bürger haben wollen, die brauchen für die allgemeine Städte-Förderung aus Berlin echte Bürger. Als Stift , der fast nichts an Einkommen hat, kann der Erstwohnsitz bei Mama und Papa bleiben , da dort der Lebensmittelpunkt ist.

Kannst du so lassen.