BAföG- Erst- oder Zweitwohnsitz?
In meinem BAföG-Antrag habe ich unter "Anschrift der Unterkunft während der Ausbildung" die Wohnung, die ich während der Ausbildung beziehen werde, eingetragen. Zu "Anschrift am ständigen Wohnsitz" habe ich mein Elternhaus eingetragen. Was zählt nun als Erstwohnsitz? (Das soll nämlich mein Elternhaus bleiben) Oder muss ich, den Antrag so abändern, dass bei beidem mein Elternhaus eingetragen ist?
3 Antworten
Was zählt nun als Erstwohnsitz?
Den, den du beim Rathhaus so anmeldest.
Bafög hat damit nichts zu tun.
So wie du es stehen hast ist es korrekt. Da änderst du bitte nichts ab. wenn sie wissen wollen wo du während deiner ausbildung wohnen wirst, dann gibt man auch genau diese Adresse an und keine andere.
Die Uni - Stadt wird Sie nicht als Zweitwohnungs-Bürger haben wollen, die brauchen für die allgemeine Städte-Förderung aus Berlin echte Bürger. Als Stift , der fast nichts an Einkommen hat, kann der Erstwohnsitz bei Mama und Papa bleiben , da dort der Lebensmittelpunkt ist.
Kannst du so lassen.