muss ich einen zweitwohnsitz angeben wenn ich oft bei meiner freundin bin?
hallo
ich beziehe alg2, meine freundin hat 4kinder und wohnt mit ihnen in einer 4,5 zimmerwohnung. ich selbst habe eine 1zimmerwohnung.
da sie ja die kinder hat und nicht bei mir schlafen kann, schlafe ich halt sehr oft bei ihr. nun hat sie ihr vermieter darauf angesprochen das ich mich dort als "zweitwohnung" melden muss!
stimmt das???ich hab doch meine eigene wohnung und in ihrer 4,5 zimmerwohnung mit vier kindern ist mit sicherheit kein platz das ich da fest einziehen könnte.
7 Antworten
also, daß glaube ich nicht was der Vermieter das sagt. Denn wenn du das als Zweitwohnung anmeldest, kassiert er auch dafür dann miete von dir. lasse es einfach und schlafe zwischendurch mal zu hause, so das er das merkt und wenn sie mal ein Kindermädchen hat, kann sie ja auch bei dir schlafen.Nur lass die finger davon eine Zweitwohnung anzumelden wenn du Alg II bekommst. Weiß das von mein Ex mann, der macht es seit 2 Jahren so, mit seiner Freundin und ist auch Alg II
Du solltes aber einen Nebenkostenanteil bezahlen, darauf kommt es dem Vermieter an.
es kommt drauf an wie lange da bist wenn du mehr zeit bei deiner freundin bist anstatt bei dir zu hause kann es schon sein weil du ja alles benutzten darfst
da du dort auch strom, ggf. gas und wasser konsumierst, ist die bitte des VM legitim.............
wenn du die überwiegende anzahl der tage im jahr an 1. wohnsitz ibst, dann NEIN