Grundversorger Laufzeit Verträge Gas und Strom, Übernahme für den Käufer möglich, beim Besitzerübergang?
Hallo,
Verkäufer hat vor ein Mehrfamilienhaus mit Gewerbe Teil (im Erdgeschoss des Gebäude ist eine Bäckerei) zu verkaufen.
Verkäufer hat Gewerbe Verträge vom Grundversorger mit einer Laufzeit von 1 Jahr (man hat die abgeschlossen, weil es viel günstiger ist, als Grundversorger Tarif, die Verträge sind für Nebenkosten gemacht, für die Mieter hier). Kann der Käufer die Verträge nahtlos übernehmen (natürlich steht dann im Kaufvertrag man übernimmt alle Verträge von diesem Objekt)?
Oder wird beim Schlüsselübergabe die Laufzeit Verträge automatisch beendet, weil rein gesetzlich so vorgeschrieben ist? Das heißt der Käufer kann nicht einfach nahtlos die Gewerbe Strom und Gas Laufzeit Verträge übernehmen, sondern muss nach dem Kauf, diese Gas/Strom Laufzeit Verträge selber abschließen. Wenn es so stimmen sollte, wäre es natürlich bisschen doof, weil die kwh Preise sind günstiger bisher, weil die Verträge noch von 2016 sind.
3 Antworten
Guten Tag,
wenn der Käufer keine neuen Verträge abschließt, ist er erstmal im Basistarif des Grundversorgers. Einen bestehenden Vertrag zu übernehmen ist meines Erachtens nicht möglich.
Was ich allerdings empfehlen kann, wenn du überfordert bist mit dem unübersichtlichen Energiemarkt und keine Lust hast einen neuen Vertrag abzuschließen:
Die Jungs vom Versorgungsservice Taunus unterstützen mich uns viele weitere Kunden jedes Jahr einen neuen Öko-Stromtarif abzuschließen. Sie behalten die Kündigungsfrist im Auge und machen dir nach einem Jahr ein neues Angebot für einen frischen Wechsel. Dabei sind sie absolut unabhängig von jeglichen Anbietern und handeln nur im Interesse der Kunden. Lasse meinen Tarif nun seit 2 Jahren von den Jungs verwalten. Sie sind absolut verlässlich und beantworten jegliche Fragen geduldig! Sehr zu empfehlen.
Meinst du nicht das sich die Preise von 2016 zu 2018 erhöht haben.Kann mir nicht vorstellen das die gleich geblieben sind.Übernehmen kannst du den Vertrag glaub ich nicht.Da auf anderen Namen läuft würde ich so auch nicht machen.Sonst müßte man eine Abschlussrechnung machen ab dem Du den Vertrag hast sonst zahlst du vielleicht noch was vom Vormieter .
Der Käufer kann den Vertrag übernehmen wenn er das möchte. Ansonsten hat der Verkäufer ein Sonderkündigungsrecht.
Der Verkäufer soll sich mit dem Versorger in Verbindung setzen und telefonisch den Verkauf bekannt geben und dabei fragen, wie der Ablauf der Formalitäten ist.
Eben wenn der Käufer es übernimmt, wie macht man das? Nicht dass er zu spät macht und meine Sonderkündigungsrecht erlischt. Wie geht man am besten vor? Wie hast du es gem