Fensterscheibe wegen durchzug gerissen! (1-fach verglasung) wer haftet?

11 Antworten

Sofern es sich um eine Mietwohnung handelt muss der Vermieter den Schaden ersetzen. § 535 BGB regelt dies.

hell11  03.10.2011, 21:44

Quark,, wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man lieber Schweigen

kraftfahrzeug  03.10.2011, 21:46
@hell11

Die Fenster extra zu sichern kann keine Pflicht sein, da im Regelfall davon auszugehen ist, das Fenster einen solchen Stoß aushalten müssen. Damit muss sehr wohl der Vermieter haften.

Sofern der VM keine zusätzliche Glasversicherung für seine Gebäude abgeschlossen hat (steht auf der BK Abrechnung) sind Sie in der Haftung. Hier gilt das Verursacherprinzip. Der Vermieter muss nicht auf Isoverglasung umrüsten. Macht er das, dann wird in der Regel der Mietzins steigen. MfG

Meinereiner67  03.10.2011, 22:16

Ein Hauseigentümer der vermietet ist verpflichtet eine Gebäudeversicherung abzuschließen.

Padri  04.10.2011, 10:43
@Meinereiner67

Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt aber nicht, sobald sich heraus stellt, dass ein Mieter den Schaden verursacht hat. Hier greift die Versicherung des Mieters, sofern er denn eine hat.

heimwerker  04.10.2011, 16:59
@Meinereiner67

Was hat dieser Kommentar mit der Erweiterung der Gebäudeversicherung zu tun? Die zus. Glasversicherung ist eine Option der Gebäudeversicherung und kein muss. Völlig am Thema vorbei! MfG

Meinereiner67  05.10.2011, 16:54
@heimwerker

Was juckt denn den Mieter, wenn der VM irgendwas nicht versichert hat.

heimwerker  05.10.2011, 17:07
@Meinereiner67

An dieser Stelle ist dann auch das Thema beendet. MfG

der Urheber zahlt den Schaden. Der Vermieter hat ihre Fenster nicht geöffnet gleichzeitig, er ist also nicht der Urheber für den Schaden. Das sind eindeutig sie. Sie hätten dafür sorgen müssen, dass die Fenster trotz Durchzug nicht zu knallen können. Auch muss der Vermieter gar nichts als die bestehenden, von ihnen gemieteten Objekte in genau diesem Zustand zu erhalten. Er muss keinerlei Verbesserung wie zum Beispiel Doppelfenster durchführen. Er kann das machen, dann wird das aber als Modernisierung tun und sie Zahlen er ebenfalls.

Moin,

um mal Klarheit zu schaffen:

Glasbruch ist i.d.R. versichert über die Hausratversicherung und über die Gebäudeversicherung.

Die Hausratversicherung zahlt all das, was du selbst einbringst o. wieder mitnimmst. wie z.B. Vitrinen Glastische usw.

Die Gebäudeversicherung löhnt alles, was fest mit dem Haus verbunden ist, also auch Fenster.

I.d.R. fragt da keiner nach einem Verschulden.

Die Gebäudevers. muss der Vermieter abschließen.

Wenn der Vermieter dich angeht und dir ein Verschulden unterstellt, melde das einfach deiner Haftpflichtversicherung.

wenn die löhnen is es gut, wenn nicht bist du auch aus der Pflicht.

Die haftpflicht löhnt nämlich dann, wenn du selbst verpflichtet bist zu haften, - außer bei Vorsatz.

Du hast aber sicher nicht extra auf n Windstoß gewartet, der dann das Fenster zuknallt.

heimwerker  04.10.2011, 17:02

Genauso sinnfrei wie Ihre Antwort, ist der Kommentar zu meiner. Sie schaffen jedenfalls hier keine Klarheit. Hausratversicherung und Glasbruch in Mietwohnungen...MfG

Meinereiner67  04.10.2011, 19:36
@heimwerker

genauso wie ich das geschrieben habe ist das aber.

Frag mal den Versicherungsmann.

heimwerker  04.10.2011, 21:19
@Meinereiner67

Ja genau, den Hr. Kaiser...Die Haftpflicht tritt hier auf jeden Fall ein. Somit ist auch das Verschulden geklärt. Und dabei geht es weder um eine Sichtweise noch eine MEinung. Die Gebäudeversicherung tritt nur dann ein, wenn dieser Zusatz dort aufgenommen wurde und dies wird auch per BK umgelegt. Ich frage mich wirklich, woher diese abstruse Rechtsauffassung kommt, dass den Mieter kein Verschulden trifft..MfG

Meinereiner67  05.10.2011, 16:50
@heimwerker

@heimwerker

Les mal meinen Text richtig, bevor du rumtönst.

schleudermaxe  04.10.2011, 10:39

Also, Glasbruch ist kein Mietsachschaden und wird deshalb von der Haftpflicht nicht geordnet. Der Mieter kann sich absichern mit einer eigenen Glasversicherung oder eben über eine VGV mit Anteil Glas durch den Vermieter.

  • Der Vermieter ist nicht verpflichtet eine Doppelverglasung zu machen.

  • Wenn Ihr keine Haftpflicht habt,müsst Ihr den Schaden bezahlen.

Tipp für das nächste mal ein Handtuch zwischen Fenster und Rahmen legen.