Wohngebäudeversicherung - Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten ohne Brandschutzmauer.

4 Antworten

was ist denn eine Wohneinheit? Wenn es z.B. ein Einfamilienhaus ist, wo noch Jemand ein Wohnrecht hat in einem Teil des Hauses, aber es gehört nur einer Person. Es gibt auch nur einen Briefkasten & nur eine gemeinsame Haustür. Sind das dann 2 Wohneinheiten oder eine?

Hallo,

da ein größerer Gebäudeschaden sehr oft beide Teile betreffen wird (zB Feuer), wäre es aus Abwicklungssicht praktisch, sich nur mit einem Versicherer streiten zu müssen.

Bei zwei verschiedenen Versicherern haben Sie immer alles doppelt, zB auch die Gutachter. Das kann Ihnen zwar grundsätzlich egal sein, aber es könnte durchaus zu Problemen führen, wenn da zwei verschiedene Meinungen rauskommen.

Auch sollten die Deckungsumfänge recht gleich sein, sonst kann es zB bei grober Fahrlässigkeit zu sehr unterschiedlichen Auszahlungsmodalitäten kommen.

Wenn es irgendwie geht, würde ich versuchen, einen Versicherer für die Gebäudeversicherung beider Teile zu nehmen. Bei dem sollten sinnvollerweise dann auch die Hausrat- und die Haftpflichtversicherungen (Personenschädigung, fremde Sachen) gemacht werden, da diese Versicherungen bei größeren Schäden auch immer tangiert werden und es wirklich einfacher ist, sich mit nur einem Sachbearbeiter zu unterhalten statt mit zwei oder im Extremfall mit sechs (2 WoGV, 2 HR, 2 PHV).

Dem steht entgegen, dass man bei einer guten Mischung billiger weg kommen könnte. Das muss man für sich abwägen.

Hier kann, aber muss nicht das Geamtobjekt in einem Vertrag versichert werden. Ich selbst teile eine Doppelhaushälfte mit der Doppelhaushälfte meines Nachbarn. In meinem Haus steht der große Öltank mit knapp 20.000 Ltr. Inhalt, in der Haushälfte meines Nachbarn unsere beiden Heizungen/-Anlagen. Die Verbrauchszähler für Öl, Strom, Wasser und Müllgebühren sind getrennt. Wir haben unterschiedliche Versicherer. Es war noch nie ein Thema, dass die Wohnanlage bei einem Versicherer versichert werden müssen.

Ich vermute hier eher einen Trick eines der Versicherungsvertreters, der sich durch diese Aussage beide Häuser versicherungsmäßig schnappen möchte.

Es wird von ihm wohl damit argumentiert, dass es nicht möglich sei, eine klare, wertmäßige Abgrenzung der beiden Häuser herbeizuführen. Das ist natürlich Unfug. Die bisher vorhandene Bausubstanz hat ja bereits einen Vertrag in dem der Besatnd festgeschrieben ist, entweder über Summe oder qm. Der nun hinzugekommene, neue Gebäudeteil kann selbstverständlich bei einem anderen Versicherer verischert werden. Es gibt auch noch viele Fälle, in denen das gleiche Onjekt bei mehreren Versichern versichert sind, in der INdustrieversicherung ist das sogar gang und gäbe, weil sich kein Versicherer das gesamte Haftungsrisiko aufbürden möchte. Man spricht da von einem Beteiligungsverhältnis bzw. einer Mitversicherung.

Man kann beides machen. Voraussetzung für eine seperate Absicherung ist die bauliche und tatsächliche Trennung der Gebäudeteile. DieAuffassung, bei dem Anbau handele es sich wegen der fehlen Brandschutzmauer nur um einen Gebäudebestandteil, der nicht seperat versichert werden kann, ist nicht aus §1 VGB88 und Folgende herzuleiten. Als Gebäudebestandteil kann nur angesehen werden, wenn es keine bautechnisch abgeschlossene Einheit ist (Prölls/Martin, VVG Kommentar, 27. Auflage, § 88 VVG a.F. Rdnr. 1 mit weiteren Nachweisen) Und es empfiehlt sich dann der Einschluss einer Feuerhaftung

Wenn Sie allerdings Eigentümer des Gesamtkomplexes sind, empfehle ich Ihnen die Absicherung durch einen Versicherer. Das schont im Schadenfall, der sich auf beide Gebäudeteile erstreckt, Ihre Nerven.