Wohngebäudeversicherung Police falsch?
Heute hab ich mal eine Versicherungsfrage. Meine alte Versicherung war im allgemeinden zu teuer und ich suchte einen neuen Anbieter. Gesagt, getan, schnell fündig geworden. Termin ausgemacht und dann gings los: Gefragt nach dem Baujahr des Hauses sagte ich 1755. In der Versicherungspolice des ursprünglichen Versicherers steht 1924 mit dem Argument, das wäre das älteste Baujahr was man angeben könne. Neue Versicherung sagt, das ist Blödsinn. in einem Versicherungsfall würde das Haus dann eventuell als gar nicht versichert gelten, da das Baujahr falsch ist. Dann gings weiter: In der alten Police ist kein Keller und kein Dachgeschoss angegeben. Überschwemmung im Keller wäre dann ja nicht versichert z.B. Des weiteren wurde angegeben "Massivbauweise", es ist aber ein Fachwerkhaus. Nun ist es so, dass der alte Versicherungsvertreter schon immer ein guter Freund der Familie (kennt das Haus wie seine Westentasche) war. Wir haben ihm vertraut und er sagte auch immer, das würde keine Probleme geben und ganz ehrlich, bin stock sauer. Jetzt höre ich aber von dem neuen Versicherer, dass wie gesagt im Falle des Eintritts eines Versicherungsfalles es hätte sein können, dass nicht gezahlt wird, weil es ja so ausehen würde, als wäre nicht unser Gebäude versichert, sondern irgend ein anderes (falsches Baujahr, kein Keller, kein Dachgeschoss, Massiv statt Fachwerk).
Diese Versicherung in der "falschen Form" lief nun schon 4 Jahre. Hab ich jetzt in dieser Zeit umsonst bezahlt, weil es ja falsch versichert war? Wie ist es dann? Beträge zurückfordern mit Hinweis, dass Versicherungsvertreter falsch beraten hat, indem er sagte, Keller und Dachgeschoss brauchen wir nicht versichern, Baujahr auch nicht so wichtig? Bin gerade ratlos
5 Antworten
Vor allem wirst du dich erschrecken, was die neue Police kostet - sofern du überhaupt ein Angebot bekommst!!
Deine Sorgen möcht' ich haben.
Fakt ist, dass du tatsächlich in der Vergangenheit und auch heute Nacht Probleme mit dem Versicherungsschutz hast - aber solange kein Schaden eingetreten ist, halten sich deine Probleme in engen Grenzen.
Du brauchst einen versierten Makler und keinen Haio, der nichts Besseres zu tun hat, als den Wettbewerb schlecht zu reden um davon abzulenken, dass er dir kein günstiges Angebot machen kann...
@torek,
ich kann mir nicht vorstellen, dass Du in einem Haus wohnst, das 1755 gebaut wurde und bisher noch nie baulich verändert wurde.
Wenn es bauliche Veränderungen gibt, wie z.B. einen Anbau, zusätzliches Dachgeschoß, Kernsanierung usw. das Baujahr geändert.
Dies wird teilweise auch schon so durch die jeweiligen Baubehörden vermerkt.
Weiterhin gab es bis 1994 in einigen Bundesländern eine Monopolversicherung - z.B. im Süden von Deutschland die Landesbrandversicherung (Bayerische Versicherungskammer) und nur bei diesen durfte man bis 1994 eine Brandversicherung abschließen.
Bedeutet - alle Versicherungsunternehmen die eine ergänzende Leitungswasser, oder Sturmversicherung abgeschlossen habe, haben diese Werte der Landesbrandversicherung übernommen.
Die Aussage deines neuen Versicherungsvermittlers, dass überhaupt kein Versicherungsschutz besteht - ist so pauschal - der größte Blödsinn.
Versicherungsschutz besteht immer - nur bei fehlerhaften Angaben wird geprüft wer dies zu vertreten hat. Möglich ist der Vermittler oder auch der Versicherungsnehmer. Im Maximal-Fall würde die versicherte Bausumme heruntergesetzt und man würde im Schadensfall auch nur die entsprechende Absicherung erhalten.
Allerdings muss natürlich auch der Versicherungsnehmer seinen Antrag, den er ja auch unterschreibt durchlesen und prüfen ob alles korrekt ist, was hier scheinbar nicht statt gefunden hat.
Gruß Apolon
Du hast den Vertrag unterschrieben und bist somit auch dafür verantwortlich, dass die Angaben stimmen. Falsche Angaben bei der Versicherungen können dir große Probleme bereiten, man könnte Dir u.a. Versicherungsbetrug vorwerfen und falls der Beitrag durch die korrekte Angabe höher gewesen wäre, könnte die Versicherung den Mehrbeitrag nachfordern. Auch eine Vertragsstrafe ist möglich.
Oh @Blacky... versuch' es besser gar nicht, bevor derartiger Müll dabei rauskommt!
Vertragsstrafe wegen Unterversicherung gibt es nicht. Es wird nur im Schadensfall die korrekte Versicherungssumme ermittelt und die Regulierung entsprechend gekürzt.
Das kann dann natürlich dazu führen, dass man einen Großteil des Schadens selbst tragen muss.
... möglich, nur für eine Kontrolle der dokumentierten Angaben im Versicherungsschein ist ja allein der VN zuständig, alles doch ganz einfach, oder? ... und wenn dieser alles so hinnimmt, kann er schlecht andere für seine Fehlerchen rügen, so sehen es auch meine Karten. Viel Glück und der neue Berater scheint auch noch wenig Ahnung zu haben, so auch meine Glaskugel.
Wenn im Antrag falsche Angaben sind, ist der Versicherungsschutz iin der Tat gefährdet.
Wohngebäude werde nach dem Wert 1914 bewertet. Dafür gibt es ein allgemein gültiges Verfahren. Für das tatsächliche Baujahr gibt es dann eine Index-Anpassung.
Bei einem historischen Gebäude geht man nach den Ausstattungsmerkmalen und dem Bauzustand.
Du wirst das Datum der letzten Dacherneuerung und die laufende Überprüfung der Wasser- und Elektroinstallation belegen müssen.
Da nicht tatsächlich etwas passiert ist, ist die Frage ja wohl rein akademisch.
Natürlich bekommst du Probleme wenn du einen Leitungswasserschaden im Keller hast, und in der Police steht nichts von einem Keller.
In der neuen Versicherung ist alles so wie es sein soll. Nachweise usw. habe ich erbracht. Fachwerkfüllung usw. alles ordentlich erfasst.
Klar habe ich bei der alten versicherung unterschrieben, aber nur, weil der Vertreter sagte, das mit dem Baujahr wäre so ok und auch Keller und Dach müssten nicht erfasst werden. Hatten ihn mehrfach drauf angesprochen und jedes Mal hieß es, es wäre so ok. ABER was wäre, wenn es wirklich einen Versicherungsfall gegeben hätte?