Wer zahlt den Schaden beim Einsturz meines Carports?
Hallo ihr lieben, mein Carport ist am Montag (27.12) durch zu hohen Schneedruck eingestürzt und hat dass Fahrzeug meiner Tochter unter sich begraben und demendsprechend beschädigt.Dass Fahrzeug ist nur Teilkasko Versichert und ich weiß nicht ob der Schaden von der Wohngebäudeversicherung getragen wird.Wenn ich den Schaden melde möchte ich schon über die rechtliche seite informiert sein, also bitte nicht einfach antworte,frage doch die Versicherung. Danke schon im vorraus für eure Antwort. Harry
8 Antworten
Falls die Wohngebäudeversicherungauch sog. Elemetargefahren / weitere Naturgefahren, namentlich Schneelast, Schneedruck ... u.s.w. abdeckt und sich die Elementardeckung ausdrücklich nicht nur auf das Hauptgebäude, sondern auch auf's Carport erstreckt (was ungewöhnlich wäre), zahlt die Versicherung den Wiederaufbau des Carport. Die Schäden am PKW würde eine Vollkaskoversicherung übernehmen. Falls Du Eigentümer von Wohznhaus und Carport bist, sich Deine Tochter nur besuchsweise bei Euch aufhielt und nicht in Deinem Privathaftpflicht-Vertrag mitversichert ist, besteht eine gewisse Chance, dass Deine Privathaftpflichtversicherung bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Mehrfamilienhaus) den Schaden am Fahrzeug übernimmt: Du hast ja als Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht, die Du möglicherweise dadurch vernachlässigt hast, dass Du das Dach des Carport nicht von der Schneelast befreit hast. In dem Falle würde Deine Tochter ihre Schadenersatzansprüche gegen Dich geltend machen, die Du dann an Deine Haftpflichtversicherung weitergibst.
Da bekommst du keinen Cent.Der Vermieter ist nur für die Gehwege verantwortlich (räumen und streuen),nicht für den Carport,den er euch zur Nutzung überlassen hat.Sabine
Also vom Teilkaskoversicherer braucht ihr leider nicht mit Entschädigung zu rechnen. Dann mal prüfen, ob der Carport in der Wohngebäudeversicherung mit versichert ist. Wenn sich das nicht zweifelsfrei ergibt (weil nicht separat aufgeführt), müsst ihr mal schauen - da gibt es irgendwo eine Aufzählung, was alles zum Gebäude dazu gehört. Da müsste der Carport stehen, wenn nicht, ist das schlecht. Dann muss als versicherte Gefahr noch Schneedruck versichert sein. Wenn das nicht klar erkenntlich ist, klärt das mit dem Versicherer (oder Makler, Vertreter, wer auch immer Euch betreut). Einreichen könnt ihr den Schaden aber in jedem Fall. Eine Ablehnung werden sie Euch schon mitteilen. Viel Glück!
Den Schaden musst du deiner Gebäudeversicherung melden. Siehe hier : Für abgedeckte Dächer oder Schäden am Carport kommt die Gebäudeversicherung auf. http://www.wdr.de/themen/panorama/wetter02/winter20092010/100301_versicherung.jhtml?stdComments=1
Aber auch nur dann, wenn bei den versicherten Gefahren "Schneedruck" mitversichert gilt. Einfach mal in die Police gucken.
Letztendlich zahlst Du selbst.
Das Auto ist in der Teilkasko gegen solche Schäden nicht versichert.
Der Hersteller des Carport hat sicherlich die Schneelast berücksichtigt. Den wirst Du nicht haftbar machen können.
Der Carport ist kein Wohngebäude und aller Wahrscheinlichkeit hast Du ihn auch nicht versichert.
stimmt nicht, Carport ist mit einer einfachen Mitteilung in die Police aufnehmbar. Gratis.