Wohneigentum und Heizen

8 Antworten

Leider geht es hier nicht nur um Dich sondern um alle. Warum sollen alle Deine verschwenderische Lebensweise mit zahlen?

17°C nachts ist doch gut, bei diesen Temperaturen friert man doch nicht, da reicht ein normaler Pullover!

Franz577 
Beitragsersteller
 05.10.2012, 14:26

Wann ich friere oder wann nicht und bei welcher Raumtemperatur ich mich wohl fühle oder nicht entscheide aber immer noch ich selbst bzw. mein Körper und nicht andere! Ich Schlafzimmer habe ich nichts gegen 17°C, gerne auch noch kühler und bei offenem Fenster.

Aber in Wohnräumen sind 17°C einfach unangenehm und schlichtweg zu kalt! Nicht jeder geht um 22Uhr ins Bett, sondern es soll auch noch Leute geben, die länger aufbleiben möchten.

Commodore64  05.10.2012, 19:43
@Franz577

Und wie kommst Du darauf, dass alle anderen das nicht zu entscheiden haben ob die Geld verschwenden wollen obwohl die sich wohl fühlen oder nicht?

Was macht Dich denn mehr wert, dass Du Dich über alle anderen stellst?

Bei der Eigentümerversammlung kannst Du fordern, dass abgestimmt wird ob die Heizung an geschaltet wird oder nicht. Und wenn Du in der Minderheit bist, dann mußt Du damit leben!

Franz577 
Beitragsersteller
 05.10.2012, 20:12
@Commodore64

Wie ich darauf komme? Weil es an den Heizungen solche Regler gibt, mit denen man sie auf- oder zudrehen kann! Wer abends sparen will, kann seine Heizung ja gerne zudrehen. Es zahlt doch jeder nur das, was er selbst heizt. Dafür gibt es an den Heizkörpern doch diese Zähler.

Aber wer es länger warm haben möchte, dem soll es freigestellt sein, sich dies auch so einrichten zu können.

Commodore64  05.10.2012, 20:20
@Franz577

Die Zählen aber nicht die Verluste der Anlage mit, die teilen sich dann auf alle Verbraucher. Wenn DU die riesen ANlage ganz alleine bezahlen würdest wenn alle anderen ihre Ventile zu haben, dann würde DIch das auf einen Schlag für einen Monat viele Hunert Euro kosten! Das würdest Du ja auch kaum wollen und tatsächlich zahlen dann alle nur für die Bereitstellung.

Franz577 
Beitragsersteller
 07.10.2012, 08:29
@Commodore64

Gut, mit den Verlusten hast du recht. Aber wenn man das auf alle umlegt, zahlt halt jeder ein bißchen mehr, aber es tut keinem wirklich weh. Man zahlt doch sonst im Leben auch für viele Dinge, die man selbst gar nicht in Anspruch nimmt, die aber dem Allgemeinwohl zugute kommen.

Folge ich deiner Argumentation, dann möchte ich ab sofort nur noch für Dinge Steuern bezahlen, die ich auch selbst beanspruche. Was interessieren jemanden z.B. Schulen und Kindergärten, wenn er selber gar keine Kinder hat? Ist unsinnig, aber so könnte man dann genauso argumentieren.

Hallo Franz577, lasse mich raten – du hast dich in einer Eigentümergemeinschaft eingekauft, wo viele Eigentümer ihre Hütte selbst bewohnen. Tja, und die wollen „sparen“ den Geiz ist Geil. In einer Eigentümeranlage, die überwiegend von Kapitalanleger bewirtschaftet wird, treten seltener diese Probleme auf, denn dem Vermieter ist es dort egal, ob die Heizung voll Tag und Nacht und Sommer wie Winter durchläuft oder nicht.

Ich würde in deiner Stelle darauf bestehen, dass zunächst die DIN Norm zum Heizen eingehalten wird. Damit erst einmal den Verwalter konfrontieren und ggf. als TOP bei der nächsten ET-Versammlung einbringen. Schaue auch einmal in die Teilungserklärung, sowie in ET-Protokolle vergangener Versammlungen, ob dort irgendetwas in dieser Richtung festgehalten wurde.

Hier ein Link, indem in Kurzform zu Tageszeiten, Raumtemperatur etwas steht; http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html

Nicht der Verwalter sondern die Eigentümerversammlung bestimmt, wann die Heizung und wie eingeschaltet wird. Danach muss sich der Verwalter richten. Es gibt auch Urteile dazu. Die Mehrheit der Eigentümer muss entscheiden, die Minderheit muss sich fügen. In diesem Sinne ist man als Eigentümer einer ETW schlechter dran als ein Hauseigentümer. Der muss sich mit niemandem abstimmen.

Ist man als Wohnungseigentümer also ein Eigentümer zweiter Klasse

Ist man. Da einem ja nur ein Teil des Hauses gehört.

und ist so eine "Bevormundung" überhaupt zulässig?

Das ist keine Bevormundung, das hat die Mehrheit der Eigentümer so beschlossen.

Wie kann man sich hier also behelfen?

Warmlüfter aufstellen.


Jetzt weiß ich wieder warum ich nie und nimmer eine ETW kaufen würde;-) und bin froh in meinem Haus schalten und walten zu können wie ich will. Auch mitten im Sommer heizen;-)

Franz577 
Beitragsersteller
 05.10.2012, 14:22

Du brauchst das mit dem Heizen gar nicht so ins Lächerliche zu ziehen! Jedenfalls kommt es so rüber.

Vom Sommer redet auch kein Mensch, aber oft ist es im April noch sehr kalt oder im September schon so kalt, daß man ohne Heizung friert. Und wenn diese dann nicht an das Wetter angepaßt, sondern nur nach sturen Vorgaben wie "Anfang Oktober bis Ende März" läuft, dann ist das für mich Blödsinn!

Und auch im Winter möchte nicht nicht ab 22Uhr frieren und mir quasi indirekt vorschreiben lassen, wann ich ins Bett zu gehen habe und somit keine Heizung mehr brauche.

Tabaluga1961  05.10.2012, 19:24
@Franz577

siw hat das nicht ins lächerliche gezogen - sie hat nur ausgesprochen, was jeder Verwalter denkt.

Der Wohnungseigentümer ist Miteigentümer.

Und wie das Wort Miteigentümer schon sagt, gehört das Gebäude und die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen nicht ihm alleine, sondern auch den anderen Eigentümern. Daher ergibt sich schon aus der Logik, dass nicht jeder machen kann, was er will, sondern sich zuvor mit den anderen Miteigentümern abstimmen muß.

Wenn die Mehrheit möchte, dass an kalten Tagen die Heizung früher eingeschaltet wird, dann kann sie dies beschließen. Ein Beschluss könnte derart aussehen, dass man sich auf eine Außentemperatur einigt, bei der die Heizung dann eingeschalten werden, bzw. wieder ausgeschalten werden muß.

Daher liegt die Bezeichnung "Eigentümer zweiter Klasse" neben der Sache. Man ist schlicht und einfach nicht alleiniger Eigentümer und muß sich wie bei allen Gemeinschaften (Familie, Freunde, Verein, Partei, Verband) mehrheitlich einigen.

Übrigens: Auch Hauseigentümer können nicht immer tun und lassen was sie wollen. Zum Einen aus nachbarschafts- oder baurechtlichen Gründen, zum Anderen, weil man sich vielleicht mit dem Lebenspartner zuvor einigen muß.

Franz577 
Beitragsersteller
 05.10.2012, 14:17

Ja, was Nachbarschafts- und Baurecht betrifft, sind sicher auch Hauseigentümer an gewisse Vorschriften gebunden. Aber es ist wohl unstrittig, daß sie mehr Freiheiten als Wohnungseigentümer haben.

Denn zumindest was sie IN ihrem Haus machen, kann ihnen niemand vorschreiben (also wann sie heizen und ob sie Haustiere halten dürften ect.)

Immofachwirt  06.10.2012, 09:52
@Franz577

Ja, aber das ist kein Spezifikum des Wohnungseigentums. Jeder Mensch kann tun und lassen was er will. Kritisch wird es erst, wenn er auf andere Menschen trifft, die genauso denken. Da braucht man Spielregeln. Und wenn eine Sache mehreren gehört, dann sind sie umso notwendiger. Und diese Spielregeln besagen nunmal, dass du deine Freiheit behältst, wenn du dich zuvor mit den anderen beteiligten geeinigt hast. Es ist also nur eine Hürde, die es zu überspringen gilt. Das Gleiche kann dir aber auch beim Einfamilienhaus passieren, wenn dein Partner die Dinge etwas anders sieht als du. ;-)