Nachts heizen?
Hallo, ich arbeite nun abends deutlich länger und möchte auch gerne nachts heizen. Ich wohne in einem mehrfamilienhaus mit Mietern und Eigentümern. Die nachtabsenkung im Haus beginnt um 23.45.... Ich komme erst gegen 0.30 nach Hause und möchte gerne in einem warmen Bad duschen und auch noch in einem warmen Zimmer essen....
Kann ich nun für eine Änderung der nachtabsenkung nur auf die Freundlichkeit meiner "Mitbewohner" hoffen oder gibt es ein Gesetz, dass die Heizung bei Schichtarbeit nachts länger laufen muss?
Ich möchte keinen heizlüfter nutzen und ja, die Nebenkosten werden wohl leicht ansteigen....
3 Antworten
Die Nachtabsenkung macht schon Sinn, da der Kessel in dieser Zeit nicht, bzw. weniger beheizt wird.
Aber bei Schichtarbeit muss der Vermieter natürlich auf den Bedarf der Mieter eingehen.
Daher mit dem Vermieter sprechen und die Nachtabsenkung abschalten lassen.
Ein Recht darauf hat der Mieter jedoch nicht.
In der Regel ist in den Mietverträgen eine Nachtabsenkung vereinbart.
Die Temperatur darf dann von 23.00 - 6.00 Uhr auf 18 Grad (17 Grad)
abgesenkt werden.
Wenn der Vermieter darauf beharrt, muss man sich leider tatsächlich mit einer Stromheizung behelfen.
https://www.juraforum.de/forum/t/heizanlage-nachtabsenkung.382782/; 09.11.2017
Deinen Mitbewohnern wird das egal sein solange sie keine Mehrkosten zahlen müssen. Du kannst dich aber bereit erklären die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Aber das willst du garantiert nicht machen.
Wen es wegen der Nachtabsenkung zu kalt in der Wohnung ist dann ist die falsch eingestellt und da ist es sinnvoller den Vermieter oder den Hausmeister darauf anzusprechen ! unter 18 Grad gilt das vor dem Gesetz als Körperverletzung und das muss man nicht dulden! Trotz nachabsenkung kann man 20 -22 Grad in der Wohnung haben wen die Anlage richtig eingestellt ist!