Nachts heizen?

3 Antworten

Die Nachtabsenkung macht schon Sinn, da der Kessel in dieser Zeit nicht, bzw. weniger beheizt wird.

Aber bei Schichtarbeit muss der Vermieter natürlich auf den Bedarf der Mieter eingehen.

Daher mit dem Vermieter sprechen und die Nachtabsenkung abschalten lassen.

Ein Recht darauf hat der Mieter jedoch nicht.

In der Regel ist in den Mietverträgen eine Nachtabsenkung vereinbart.
Die Temperatur darf dann von 23.00 - 6.00 Uhr auf 18 Grad (17 Grad)
abgesenkt werden.

Wenn der Vermieter darauf beharrt, muss man sich leider tatsächlich mit einer Stromheizung behelfen.

https://www.juraforum.de/forum/t/heizanlage-nachtabsenkung.382782/; 09.11.2017

Deinen Mitbewohnern wird das egal sein solange sie keine Mehrkosten zahlen müssen. Du kannst dich aber bereit erklären die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen​. Aber das willst du garantiert nicht machen.

Wen es wegen der Nachtabsenkung zu kalt in der Wohnung  ist dann ist die falsch eingestellt und da ist es  sinnvoller den  Vermieter  oder den Hausmeister darauf anzusprechen ! unter 18 Grad   gilt das vor dem Gesetz als  Körperverletzung und das muss man nicht dulden! Trotz  nachabsenkung kann man 20 -22 Grad in der Wohnung haben wen die Anlage  richtig eingestellt ist!