Kann Wohnungseigentümer zum Heizen gezwungen werden?
Hallo! Meine Mutter ist am Verzweifeln. Sie besitzt eine kleine Eigentumswohnung und ist auch darauf angewiesen, dort zu wohnen, da sie nur eine sehr kleine Rente bekommt. Sie wohnt im obersten Stock und die Eigentümerin unter ihr heizt (wohl aus Geldmangel) fast nie, lüftet aber sehr viel - auch im Winter. Wenn es der Unteren zu kalt wird, hält sie sich den ganzen Tag in ihrem Wohnzimmer auf - alle anderen Räume werden überhaupt nicht geheizt!!! Dadurch kühlen sämtliche Wände aus und der Fußboden meiner Mutter ist die Hälfte des Jahres eiskalt, so dass sie um so mehr heizen müsste, sich das aber auf Dauer nicht leisten kann. Nun habe ich gehört, dass die andere Eigentümerin gezwungen werden kann, ordentlich zu heizen. Weiß jemand, ob das stimmt und wie man die andere Eigentümerin dazu bekommt?
14 Antworten
Nein, ein Zwang gibt es nur dann, wenn befürchtet werden muss, dass, weil die Wohnung NICHT bewohnt wird, die Wasserinstallationen einfrieren. Da kann man zum Schutze seines Eigentums als Eigentümer dies verlangen. Aber nur weil der Mieter obendran kalte Füße bekommt, kann man den darunter nicht zwingen zu heizen. Dann müsste man den Besitzer auch zwingen den Keller zu beheizen weil die Bewohner des Erdgeschosses auch kalte füße haben?!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Nachbarin gezwungen werden kann. Wäre ja noch schöner. Ich heize ebenfalls nicht, aber nicht aus finanziellen Gründen sondern weil ich es gerne kalt habe. Wenn der Nachbar mit deiner Forderung zu mir kommen würde, könnte ich ihm nur den Vogel zeigen.
Du hast schon recht, daß die Mieterin richtig heizen muß, um Schäden an der Bausubstanz durch Schimmel oder ähnliches zu vermeiden. Allerdings ist sie nicht verpflichtet so zu heizen, daß der Fußboden deiner Mutter warm wird. Das hat eher was mit schlechter Wärmeisolierung zu tun.
soweit ich weiss, nur bedingt. MIETER sind schon ehr verpflichtet, denn schlechtes oder gar nicht heizen, kann zur schimmelbildung führen. da die bewohnerin unter ihrer mutter aber auch die besitzerin ihrer wohnung ist, muss wohl ehr ein gutachten bestimmen, ob die "weigerung" zu heizen sich negativ auf die bausubstanz auswirkt (decken, wände). das ist aber teuer und muss ggf. von ihnen bezahlt werden. haben sie sich denn noch nicht an ihre hausverwaltung gewendet? in der regel kann sie hier mehr erreichen und ihnen auch eine zuverlässige auskunft geben ob und wie sie reagieren können/dürfen.
Oha,das glaub ich nicht....Solange keine Rohre einfrieren,kann jeder in seiner Wohnung machen,was er will,vom heizen und lüften her.