Darf man als Minderjähriger auf dem Privat Grundstück Armbrust schiessen?
Wenn eine Person über 18, wohnend auf dem gleichen Grundstück, sich eine Armbrust zulegt, darf diese Person eine Minderjährige unter Aufsicht schiessen lassen? (Selbstverständlich wenn die Schiessgrundlagen gegeben sind. Also dass das Geschoss nicht die eigenen vier Wände verlässt etc.)
Bitte nur ehrliche Antworten!
4 Antworten
Eine Armbrust zählt als Sportgerät, somit ist die Nutzung nicht an ein Alter gebunden, lediglich der Erwerb.
Was man auf seinem eigenem Grundstück dann also macht ist seine Sache, die Sicherheitsvorschriften muss dann der Erwachsene beaufsichtigen.
Das passende Gesetz hast sicherlich auch...?
Zitat Wiki: Im waffenrechtlichen Sinn ist die Armbrust im Gegensatz zum Bogen Schusswaffen gleichgestellt.[5] Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung bedürfen jedoch keiner Erlaubnis.[6] Zu den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen gehören solche „tragbaren Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.
Ich kenne die Gesetze sehr gut. Ich schieße ja auch schon seit etlichen Jahren Armbrust.
Ich frag mich nur warum du das jetzt hier her kopierst!? Ließ doch nochmal meine Antwort und das was du hier her kopiert hast. Der Kommentar macht grad nicht wirklich Sinn.
Nehm doch einfach die Kritik an deiner Antwort an. Und versuch nicht mit sinnlosen Kommentaren dagegen zu schießen... Im übrigen: Wenn du das was du eben kopiert hast, verstehen würdest, dann würdest du merken das deine Antwort Quatsch ist. Da steht ja sogar ganz deutlich das die Armbrust im Gegensatz zum Bogen kein Sportgerät ist! Aber eben auch keine Waffe, sondern nur Waffenähnlich, mit diversen anderen Bestimmungen im Vergleich zu Erlaubnispflichtigen Waffen...
Super, ich schieße auch schon jahrelang damit und scheinbar kennst dann die Gesetze doch nicht so gut wenn du meinst das man 18 Jahre alt sein muss um auf einem privaten Grundstück damit schießen zu dürfen.
Ps. Der Bogen zählt nämlich als Sportgerät. Die Armbrust eben nicht! Und das steht im Grunde auch genau so in dem Abschnitt den du kopiert und eingefügt hast. Bringt nur leider nicht viel wenn man aus Wikipedia dortige eingefügte Gesetzabschnitte selbst heraus kopiert wenn man sie selbst nicht versteht...
Ich warte noch auf dein Gesetz wo steht das man erst ab 18 schießen darf auf Privatgelände...
Man erzähl keinen Mist! Wenn wir schon Grade bei Wikipedia sind. Dann ließ doch dort mal den Rest der Artikel -Unterpunkt Rechtliche Situation in DE!
Aber da du das selbst nicht hin bekommst:
"Dennoch ist das Schießen mit einer Armbrust als Umgang mit einer Waffe gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 WaffG einzuordnen. Ein solcher Umgang mit Waffen ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausnahme ergibt sich gem. § 27 Abs. 3 Nr. 2 WaffG für das Schießen auf Schießstätten unter Aufsicht ab einem Alter von 14 Jahren. Den unter 14-Jährigen ist ein Schießen mit Armbrüsten auch auf Schießstätten unter Aufsicht grundsätzlich nicht gestattet. Lediglich zur Förderung des Leistungssports kann die Behörde gem. § 27 Abs. 4 WaffG eine Ausnahmegenehmigung erteilen."
Es geht um ein Privatgrundstück !
Im Ernst jetut?
@kamikaze Wenn der Gesetzgeber festlegt, dass Minderjährige ausschließlich auf Schießstätten unter Aufsicht schießen dürfen, dann beinhaltet das, dass man selbstverständlich NICHT auf privaten Gelände schießen darf!
Junge Junge... Entweder bist du wirklich nicht der hellste oder du bist einfach nur völlig resistent gegen jegliche Kritik / bzw sich eines besseren belehren zu lassen...
Es ist aber nun mal so das man "außerhalb" von Schießstätten mit Erlaubnis des Gelände Eigentümers schießen darf solange das Projektil nicht nach aussen gelangen kann. Und das steht im WaffG. Da kannst du sagen was du willst.
Aber nicht für Minderjährige! Ps. Man darf nur einen Account auf GF haben!
Ich habe dir ja bereits die entsprechenden Passagen des Gesetzes geschrieben! Ließ es nach! Akzeptiere es! Und lass diese sinnlose Diskussion, egal ob du jetzt als Kamikaze oder Protzplotz schreibst... Die Gesetze werden sich dadurch auch nicht ändern...
Bist du gerade beleidigt oder so? Für mich scheint es so als ob du, bei allem was dir nicht zu spricht, Rot sehen würdest. Denn du unterstellst mir gerade Vertragsbruch. Da muss ich dich aber leider enttäuschen, da ich nicht Kamikaze2001 bin (Ich halte Kamikaze2001 für unwissend, denn was er sagt ist falsch). Ich werde auch nicht weiter schreiben. Hättest du dich einfach mal ein bisschen in die Gesetze herein geforscht, wüsstest du das man unter bestimmten Vorwänden selbst als Minderjähriger mit einer Armbrust schießen darf (Besitzt nicht). Ich gebe dir in fast allen was du sagtest recht, dennoch gibt es Ausnahmen. Mach dein Ding und ich meins, der Fragesteller hat seine Antworten. Weitere Diskussionen sind meines Erachtens nach Sinnlos. Also Sayonara!
Ich bin nicht beleidigt, nur genervt von dieser Diskussion! Ganz genau! Unter bestimmten Voraussetzungen! Die habe ich hier ja mehr als deutlich geschrieben! Denn die Voraussetzungen für Minderjährige sind, die Nutzung unter Aufsicht auf einem Schießstand. Nicht einfach irgendwo auf einem privaten Gelände!
Ich muss mich für eine Sache entschuldigen, ich habe mir nochmal das WaffG durchgelesen und habe festgestellt das es (Weiß nicht wann hatte das alte nur im Kopf) eine Änderung an einer Stelle gab.
Es heißt nun:
(4) Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
- durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
Es wurde die Zugehörigkeit einer Altersgruppe entfernt. Dennoch kann unter bestimmter Erteilung einer Behörde trotzdem noch das Recht verteilt werden.
Dies musste ich korrigieren da ich mich nicht immer auf dem laufendem halte. (Unwissenheit von mir) Das tut mir sehr leid.
Danke :)
Hier kennt anscheindend keiner Das Waffengesetz
Bogen darfst du ohne Alterbegrenzung kaufen und überall schießen.
Armbrust darfst du ab 18 kaufen und als minderjähriger nur auf dem Schießstand schießen. Wenn du eine Armbrust zuhause schießen willst musst du über 18 sein.
Hallo, du hast bislang nicht eine einzige korrekte Antwort erhalten.
Die Frage lässt sich auch kurz und einfach beantworten. Nein, als Minderjähriger darf man nicht auf seinem privaten Gelände schießen! Die einzige Möglichkeit für Minderjährige Armbrust zu schießen, ist auf einem Schießstand. Bzw. Auf einem zugelassenen Gelände zb von einem Verein. Für Volljährige sieht das anders aus. Da reicht ein befriedetes Grundstück aus. Falls du Fragen rund ums Armbrust schießen hast, kannst du dich gerne an mich wenden.
Grüße
Wiki sagt:
Im waffenrechtlichen Sinn ist die Armbrust im Gegensatz zum Bogen Schusswaffen gleichgestellt.[5] Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung bedürfen jedoch keiner Erlaubnis.[6] Zu den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen gehören solche „tragbaren Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.
Leider keine brauchbare Antwort... :p
Ich kenne die Gesetze sehr gut. Ich schieße ja auch schon seit etlichen Jahren Armbrust.
Ich frag mich nur warum du das jetzt hier her kopierst!? Ließ doch nochmal meine Antwort und das was du hier her kopiert hast. Der Kommentar macht grad nicht wirklich Sinn.
Nehm doch einfach die Kritik an deiner Antwort an. Und versuch nicht mit sinnlosen Kommentaren dagegen zu schießen... Im übrigen: Wenn du das was du wben kopiert hast, verstehen würdest, dann würdest du merken das deine Antwort Quatsch ist. Das steht ja sogar ganz deutlich das die Armbrust im Gegensatz zum Bogen kein Sportgerät ist! Aber eben auch keine Waffe, sondern nur Waffenähnlich, mit diversen anderen Bestimmungen im Vergleich zu Erlaubnispflichtigen Waffen...
@peace1187 Hast du dafür eine Quelle?
Paragraph 1, 2 und 27 des WaffG.
Das darfst du, ist wie mit dem Autofahren. Auf einem Privatgelände bis du mit Einwilligung des Besitzers berechtigt, aber nicht versichert.
Das darf man nicht! Bitte erst informieren und recherchieren bevor man im Netz anderen (Minderjährigen), so einen Mist erzählt!
Eine Armbrust zählt nicht als Sportgerät laut gesetzlicher Definition! Als Waffe zählt sie aber auch nicht! Nur als waffenähnlich. Die Nutzung ist sehr wohl an ein Alter gebunden! Grundsätzlich ist jeglicher Umgang mit der Armbrust erst ab der Volljährigkeit erlaubt! Ausnahme stellt die Nutzung unter Aufsicht in einem Verein bzw auf einem Schießstand dar.
Leider keine brauchbare Antwort...