Wohin mit dem Kinderwagen- was ist erlaubt?

5 Antworten

... mietvertragliche Vereinbarungen können einseitig nicht geändert werden. Setze Deinen Vermieter also auf den Topf.

Die zweite Frage zunächst zuerst: Den Vermieter treffen Verkehrssicherungspflichten für die Wege, die die Mieter zu ihren Wohnungen benutzen. Im Außenbereich sollten nur rutschhemmende Materialien verwendet werden. Zudem sind diese Belege dann unter Umständen auch von Schnee und Eis frei zu halten. Ein nicht befestigtes Treppengeländer stellt ebenfalls einen Mangel dar. Sie können aus meiner Sicht für beide Punkte eine Beseitigung der Mängel verlangen.

Nun zur ersten Frage: Hinsichtlich des Kinderwagens ist die Rechtslage nicht eindeutig. Soweit andere Bewohner im Haus in ihrer Nutzung des Hausflurs (auch als Fluchtweg) nicht unangemessen eingeschränkt werden, ist das Abstellen eines einzelnen Kinderwagens wohl zulässig (so bspw. LG Berlin GE 1985, 735).

Bei dem Weg (durch den Garten nehme ich mal an) wäre die Frage, ob der Garten mitgemietet ist .. wne nicht habt ihr da und auf dem Weg nichts zu suchen ..

wenn der Garten zum Mietobjekt dazu gehört, darf man selbstverständlich auch durchlaufen oder fahren ...

wenn der Mängel (falsche Fliesen, loses Geländer) solltet ihr von dem Vermeiter Beseitigung verlangen ...

grundsätzlich darf ein Kinderwagen auch im hausflur abgestellt werden, wen er nicht stört (aber hier ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert)

insgesamt würde ich mir überlegen, ob ich auf Dauer so wohnen möchte (imn dauernden Kriegszustand), wen nämlich die eine Sache geklärt ist, kommt sie nächste ...

kernchen1912 
Beitragsersteller
 27.08.2016, 14:45

Der garten und die Terrasse sind mitgemietet , der Weg aber nicht. Bisher war es allerdings auch kein Problem und dürfte auch immer von allen Mietern genutzt werden. Den garten und die Terrasse erreiche ich auch durch die Wohnung nur die Straße nicht ( ebenerdig) da muss ich jetzt wie gesagt den Wagen durch die ganze Wohnung schieben bis zur Wohnungstür, durch den Flur zur eingangstüre dann die Treppen im rutschigen Eingang hinunter und dann den Weg vom Eingang zur Straße ! 

Wir suchen schon ein neue Wohnung ist aber nicht so einfach und bis dahin würde ich gerne wissen was ich da machen kann, denn der nächste Winter steht ja schon in den startlöchern! 

weil ich sie gebeten. Habe nicht ständig unangemeldet auf unserer Terrasse und im garten zu stehen

Durchaus berechtigt. Stichwort Hausfriedensbruch.

darf ich unter diesen Umständen den Kinderwagen im Hausflur stehen lassen

Kinderwagen dürfen im Hausflur abgestellt werden, sofern es unzumutbar ist, den KiWa in die Wohnung zu schleppen oder diese nicht ausreichend Platz bietet. Vermutlich trifft das bei dir nicht zu.

zudem sei das eine Treppengeländer ( an einer geraden fläsche) nur
hingestellt und nicht festgemacht- Wir sollen die Kinder da nicht
unbeaufsichtigt laufen lassen.

Aber hallo! Da wird sich möglicherweise die Bauaufsicht für interessieren. Da würd ich doch mal freundlich beim Bauordnungsamt nachfragen......

Warum wollt ihr denn bei diesen Zuständen dort wohnen bleiben?

Das Beste wäre, Sie kündigen fristgerecht und suchen sich etwas Besseres mit ausreichend unwiderrufbaren Zugangsmöglichkeiten in Ihre Wohnung.

Das bestehende Mietverhältnis scheint gründlich vergiftet!

kernchen1912 
Beitragsersteller
 27.08.2016, 14:41

Wir sind schon dabei, aber da wir wohl noch ein weile brauchen um etwas zu finden, möchte ich das gerne geklärt haben - da ja , auch wenn man es grade nicht glauben mag , der nächste Winter ja bald kommt ! 

schelm1  27.08.2016, 14:57
@kernchen1912

Da weder die genaue Beschreibung des Nutzungsumfanges der Mietsache beschrieben wird, noch exakte Angaben über die genaue Größe des Hausflures vorliegen, kann man Ihre Frage auch nicht beantworten.