Wohin mit dem Kinderwagen- was ist erlaubt?
Hallo zusammen, wir haben ziemliche Probleme mit unserem Vermieter, sie wollen uns raus haben und machen uns echt das Leben zur Hölle und versuchen uns so zu zermürben, weil sie uns nicht anders loswerden Kellen, da wir uns nichts zuschulden kommen lassen außer uns nicht an die aufgestellten "Sonderregelungen" zu halten. Jetz ist es so, das wir im EG wohnen ( unsere Vermieter wohnen im OG und unten im Keller ist noch eine einliegerwohnung vermietet) und wir haben eine Terrasse mit direktem Zugang zur Straße ( ein kleiner Weg führt von Terrasse zur Straße) und diesen haben wir bisher immer benutzt wenn die Kinder mit ihren Fahrrädern , ..... Und ich mit dem Kinderwagen raus musste. Sämtliche fahrgeräte stehen auf unserer Terrasse und der Kinderwagen in Wintergarten. Jetzt haben sie uns plötzlich nach 4 Jahren die Nutzung des kleinen Weges untersagt ( weil ich sie gebeten. Habe nicht ständig unangemeldet auf unserer Terrasse und im garten zu stehen) und jetzt ist das echt ein Problem, weil ich. It dem ganzen Gerümpel immer durch die ganze Wohnung muss um es dann vor der Haustüre noch 6 Stufen runterzutragen und das ganze dann auch wieder zurück! Im Sommer ist das ja irgendwie noch machbar, aber im Winter wenn die ganzen Reifen nass sind muss ich den Wagen usw ja immer durch die ganze Wohnung an den Platz im Wintergarten bringen ( wir haben keinen richtigen Flur, man steht praktisch von der Wohnungstür direkt im. Esszimmer) meine Frage: darf ich unter diesen Umständen den Kinderwagen im Hausflur stehen lassen ( Platz wäre genug, es gibt eine kleine Nische wo er nicht stören würde ) und dann noch, als wir einzogen hat unsere Vermieterin uns darauf hingewiesen, das versehentlich beim Hausbau im Treppenbereich Draußen Falsche Platten verlegt wurden, die unglaublich rutschig werden sobald sie naß sind oder Schnee drauf liegt, zudem sei das eine Treppengeländer ( an einer geraden fläsche) nur hingestellt und nicht festgemacht- Wir sollen die Kinder da nicht unbeaufsichtigt laufen lassen. Bisher sind sie Kinder ja immer hinten raus, da war das kein Problem , aber jetzt echt blöd. Ich bin schon mal mitt dem Maxicosi im Arm bei Schnee die ganze Treppe runtergefallen. Zudem komme ich jedes Mal beim Wagen oder Fahrrad raustragen an das unbefestigte Treppengeländer was dann immer schwankt und wenn ich es nicht festhält umkippt. Ich muss ständig aufpassen das meine Kinder an nicht grade hinter mir laufen oder sich doch mal dran festhalten ( sie sind 5 und 2) und es dann auf sie kippt. Kann ich verlangen das die Mängel im Eingangsbereich beseitigt werden? Wir bekommen ja auch oft Besuch von Kindern die ja jetzt auch immer vorne rein müssen. Sorry für den langen Text aber ich hoffe es kann mir einer helfen.
5 Antworten
... mietvertragliche Vereinbarungen können einseitig nicht geändert werden. Setze Deinen Vermieter also auf den Topf.
Die zweite Frage zunächst zuerst: Den Vermieter treffen Verkehrssicherungspflichten für die Wege, die die Mieter zu ihren Wohnungen benutzen. Im Außenbereich sollten nur rutschhemmende Materialien verwendet werden. Zudem sind diese Belege dann unter Umständen auch von Schnee und Eis frei zu halten. Ein nicht befestigtes Treppengeländer stellt ebenfalls einen Mangel dar. Sie können aus meiner Sicht für beide Punkte eine Beseitigung der Mängel verlangen.
Nun zur ersten Frage: Hinsichtlich des Kinderwagens ist die Rechtslage nicht eindeutig. Soweit andere Bewohner im Haus in ihrer Nutzung des Hausflurs (auch als Fluchtweg) nicht unangemessen eingeschränkt werden, ist das Abstellen eines einzelnen Kinderwagens wohl zulässig (so bspw. LG Berlin GE 1985, 735).
Bei dem Weg (durch den Garten nehme ich mal an) wäre die Frage, ob der Garten mitgemietet ist .. wne nicht habt ihr da und auf dem Weg nichts zu suchen ..
wenn der Garten zum Mietobjekt dazu gehört, darf man selbstverständlich auch durchlaufen oder fahren ...
wenn der Mängel (falsche Fliesen, loses Geländer) solltet ihr von dem Vermeiter Beseitigung verlangen ...
grundsätzlich darf ein Kinderwagen auch im hausflur abgestellt werden, wen er nicht stört (aber hier ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert)
insgesamt würde ich mir überlegen, ob ich auf Dauer so wohnen möchte (imn dauernden Kriegszustand), wen nämlich die eine Sache geklärt ist, kommt sie nächste ...
Der garten und die Terrasse sind mitgemietet , der Weg aber nicht. Bisher war es allerdings auch kein Problem und dürfte auch immer von allen Mietern genutzt werden. Den garten und die Terrasse erreiche ich auch durch die Wohnung nur die Straße nicht ( ebenerdig) da muss ich jetzt wie gesagt den Wagen durch die ganze Wohnung schieben bis zur Wohnungstür, durch den Flur zur eingangstüre dann die Treppen im rutschigen Eingang hinunter und dann den Weg vom Eingang zur Straße !
Wir suchen schon ein neue Wohnung ist aber nicht so einfach und bis dahin würde ich gerne wissen was ich da machen kann, denn der nächste Winter steht ja schon in den startlöchern!
weil ich sie gebeten. Habe nicht ständig unangemeldet auf unserer Terrasse und im garten zu stehen
Durchaus berechtigt. Stichwort Hausfriedensbruch.
darf ich unter diesen Umständen den Kinderwagen im Hausflur stehen lassen
Kinderwagen dürfen im Hausflur abgestellt werden, sofern es unzumutbar ist, den KiWa in die Wohnung zu schleppen oder diese nicht ausreichend Platz bietet. Vermutlich trifft das bei dir nicht zu.
zudem sei das eine Treppengeländer ( an einer geraden fläsche) nur
hingestellt und nicht festgemacht- Wir sollen die Kinder da nicht
unbeaufsichtigt laufen lassen.
Aber hallo! Da wird sich möglicherweise die Bauaufsicht für interessieren. Da würd ich doch mal freundlich beim Bauordnungsamt nachfragen......
Warum wollt ihr denn bei diesen Zuständen dort wohnen bleiben?
Das Beste wäre, Sie kündigen fristgerecht und suchen sich etwas Besseres mit ausreichend unwiderrufbaren Zugangsmöglichkeiten in Ihre Wohnung.
Das bestehende Mietverhältnis scheint gründlich vergiftet!
Da weder die genaue Beschreibung des Nutzungsumfanges der Mietsache beschrieben wird, noch exakte Angaben über die genaue Größe des Hausflures vorliegen, kann man Ihre Frage auch nicht beantworten.
Wir sind schon dabei, aber da wir wohl noch ein weile brauchen um etwas zu finden, möchte ich das gerne geklärt haben - da ja , auch wenn man es grade nicht glauben mag , der nächste Winter ja bald kommt !