Woher kann ich rauskriegen, ob für meine Wohnung eine Baugenehmigung vorliegt?
Hi, ich bin vor 1 ½ Jahren in meine jetzige Dachgeschosswohnung eingezogen. Allerdings erzählte mein Nachbar aus dem Erdgeschoss (wohnt seit 60 Jahren hier), dass hier das Dachgeschoss wohl in örtlicher Abwesenheit des seit 2014 agierenden Hausbesitzers wohl illegal ausgebaut wurde.
Nun möchte ich halt nicht direkt das Bauamt einschalten, da ich nichts lostreten möchte, was vielleicht zwischen ihm und mir Ärger verursacht.
5 Antworten
Das meint der alte Herr. Dann soll er mal.
Wir hatten es in unserer Gemeinde so, dass mal alle Häuser, die in Frage kamen von Gemeindeangestellten abgeklappert wurden, um nach Ausbauten zu suchen, die nicht gemeldet waren. Geschoßfläche - Grundsteuer etc.
Wenn die dann festgestellt haben, dass ausgebaut worden war, aber die Verhältnisse dafür ansonsten in Ordnung sind, musste man das nachträglich genehmigen lassen. Die Mieter konnten selbstverständlich wohnen bleiben.
Da Du die Wohnung gemietet hast, nehme ich mal an, dass sie dann nicht so schlecht ist, also ausreichend groß, Zimmerhöhen mit Mindesthöhen, Normaler Zugang zum Treppenhaus und nicht irgend eine Klapptreppe. Dann sollte wirklich alles in Ordnung sein. Du musst Dir also keinen Kopf machen.
Sollte es wirklich so sein, dass Du raus musst, aus welchem Grund auch immer, dann muss der Vermieter für Deine Mehrkosten aufkommen. Normalerweise gibt man Dir aber auch dafür dann eine vernünftige Frist.
Danke :)
Hallo Nosferatu,
wenn du beim Bauamt etwas einsehen möchtest, dann brauchst du ein begründetes Interesse. Dies hat zum Beispiel der Eigentümer - du nicht.
Wenn du nichts lostreten möchtest, dann kannst du nichts machen.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Okay, alles klar, vielen Dank! Ich wünsch dir einen guten Rutsch in 2022😊
Das wird es aber wenn du nachfragst.Es gibt leider immer Neider, die was melden, wenn irgendwo was gebaut wird.Wenn der Hausbesitzer das Dach ohne Genemigung ausgebaut hätte, um es zu vermieten, hättest du nicht einziehen können.
Dann mach was du willst.
Beim zuständigen Bauamt kannst du das überprüfen lassen. Aber das macht natürlich nur Sinn, wenn du mit der Wohnung und/oder dem Vermieter unzufrieden bist.
Danke für die fixe Antwort. Ich möchte jetzt halt wie gesagt auch nicht unnötig Stress anfangen, denn selbst wenn sich das als legal genehmigte Wohnung herausstellt, würde es auf einmal alles ändern, wir kommen eigentlich ganz gut zurecht
Wie gesagt, wenn du mit der Wohnung sonst zufrieden bist, erreichst du höchstens, dass du dir eine neue Bleibe suchen darfst.
Da geh doch mal zum Grundbuchamt und bitte um Einsichtnahme in das Grundbuch. Zum Nachweis des berechtigten Interesses nimm den Mietvertrag mit . Da dürfte / müsste ein Eigentümer für diese Wohnung eingetragen sein.
Diese Auskunft wird der FSnicht bekommen.
Aber der FS / Interessent bekommt Auskunft (kostenlos durch Einsicht), wer der Eigentümer ist. Draus ließe sich ableiten, ob hier überhaupt ein Eintrag auf seinen Namen vorliegt.
Der Dachgeschossausbau wird nicht im Grundbuch nachgewiesen. Lediglich Name des Eigentümers und Flächenangabe des Grundstückes in der Abteilung 1 des GB.
Genau das meine ich. Möglicherweise steht ja der Vermieter überhaupt nicht im Grundbuch, da ja die Wohnung angebl. offiziell überhaupt nicht existiert.
Aber das Haus existiert. Ob es sich um eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss handelt, schreibt der FS nicht.
Mir soll es im Grunde egal sein, ich will nur vermeiden, dass die generell irgendwann hier klopfen und ich dann bor dem Aus stehe, im Falle des Falls