Welche Rechte hat der Mieter, wenn für seine Wohnung keine Baugenehmigung vorliegt?

4 Antworten

Das Bauamt schickt nur dem Vermieter entsprechende Verfügungen; der Mieter erhält nur eine Information.Damit soll ihm der Kündigungsgrund verdeutlicht und klar gemacht werden, dass er sich Mietrechtlich nicht erfolgreich gegen die Kündigung wehren kann.

Wenn dann die Wohnung tatsächlich rechtswirksam baurechtlich gesperrt werden sollte, muss der Vermieter dem Mieter alle Schäden erstatten, die er durch den Umzug erleiden muss. Welche das alles im Einzelfall sein können ist auszuhandeln bzw. Anlass zu zivilrechtlichen Streitverfahren. Der Vermieter hat aber grundsätzlich sehr schlechte Karten.

Wenn der Vermieter das ungenehmigte Haus bzw. die nicht genehmigte Wohnung erworben hat, kann dieser sich ggfs. am Verkäufer schadlos halten, wenn es denn den noch gibt. Das wäre dann die dritte Prozessserie, die aber den Mieter wiederum nichts angeht.

Die Rechtsauffassung von Seehausen ist baurechtlich nicht ganz richtig. Wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist und damit eine Nutzungsuntersagung erfolgt, erhält diese der Mieter, da er der Gefahr am Nächsten steht. Der Bescheid ist dann auch vollziehbar. Der Eigentümer erhält hiervon eine Durchschrift. Es besteht ein Recht auf sofortigen Auszug. Alle privatrechtlichen Ansprüche können zumindest geltend gemacht werden. Eine (Duldungs)verfügung gegen den Vermieter bedarf es nicht, da er ja keine Wohnung vermietet hat und damit auch keinen Anspruch auf Vertragserfüllung.

Du solltest Dich beraten lassen.

Sollte es tatsächlich zur Nutzungseinstellung kommen ist zu prüfen, gegen wen sich Schadneersatzansprüche richten.

ich denke du bist aus der sache raus und hast nur rechte, das verschulden wird denke ich beim vermieter liegen.

Also die üblichen, wenn zb du vom Amt aus raus musst aus der Wohnung. (Schadensersatz)

Für Schadensersatz immer Anwalt nehmen, die sind meist kreativer dabei festzustellen, welche Nachteile du dadurch alles erleidest.^^

bauge 
Beitragsersteller
 24.04.2010, 14:44

Danke, aber kann das Bauamt mich denn wirklich vor die Tür setzen? Ich will mir das eigentlich nicht gefallen lassen. Wäre es überhaupt sinnvoll gegen eine solche Forderung zu klagen?

Mangar  24.04.2010, 16:14
@bauge

Nicht das Bauamt, den Vermieter!!!!!

Er muss sich das doch zurechnen lassen, dass er dir ne nicht genehmigte Wohnung vermietet.

Kannst du doch nicht wissen, ist doch seine Pflicht dir eine mangelfreie Sache gegen Miete zu überlassen.

Da die Sache(Wohnung) offensichtlich nicht mangelfrei ist--->> Schadensersatz^^

Ob du raus musst und wie das mit dem Amt zu regeln ist, kann ich dir leider nicht sagen, aber ich würde das alles auf mich zukommen lassen und mir schön gesalzen vom Vermieter zurück holen.

Mangar  24.04.2010, 16:21
@Mangar

Und desshalb halt zum Anwalt, da kommen ja endlose Kosten auf dich zu.

zb. Umzug, Renovierung nochmal, Hotel übergangsweise, falls du nicht sofort ne Wohnung findest, psychische Belastung etc., desshalb Anwalt, die sind da recht kreativ, was du alles so für Nachteile "erleidest" dadurch^^

Mit dem Bauamt hast du eigentlich nix zuz tun, damit muss sich der Vermieter rumärgern, ist ja seine Wohnung, du bist nur der Besitzer nicht Eigentümer.