Bleibt die Sperrzeit bei ALG1 trotz neuer Arbeitsaufnahme bestehen?

4 Antworten

wenn du selbst kündigst oder aufhebungsverträge unterschreibst, bekommst du natürlich eine sperre. selbstredend

in diesem land läuft gewaltig was verkehrt!!!

speedy9986 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 18:33

Die Sperrzeit läuft weiter aber Geld würde ich vom Amt nich bekommen nicht weil ich in Arbeit bin aber die Sperre bleibt bestehen und die 12 Wochen würden mir im späteren Verlauf fehlen (Anspruch ALG).  Irgendwo ist doch da ein fehler oder besser gesagt ich verstehe die Logik nicht. 

markusher  06.09.2017, 10:12
@speedy9986

die logik steht im gesetz. wenn du selbst kündigst oder einen aufhebungsvertrag unterschreibst, dann bekommst du 12 wochen sperre.

DerHans  06.09.2017, 13:17
@speedy9986

Die Sperrzeit läuft NICHT weiter. Sie ist unterbrochen und lebt wieder auf, wenn du erneut Leistung beantragst.

speedy9986 
Beitragsersteller
 06.09.2017, 18:16
@DerHans

Ja ich habe die arbeit gekündigt aber ich hatte eine neue Stelle bereits in Aussicht und zum Glück gibt es das www. ich habe mich heute nachmittag mal mit der thermatik beschäftig und interessante urteile gefunden.

Ich werde Widerspruch einlegen... 

Wenn Sie eine feste Zusage oder auch nur nachweislich konkrete Aussichten auf eine neue Stelle hatten, haben Sie die Arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt, selbst wenn der Jobwechsel dann nicht geklappt hat. (LSG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2012, Az. L 2 AL 49/09).

Hier eine Ausschnitt  
Der Arbeitslose hat seine Arbeitslosigkeit durch eine Kündigung immer dann vorsätzlich herbeigeführt, wenn er keine konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz hatte, wobei nicht die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes erforderlich ist, aber im Zeitpunkt der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ernst zunehmende Aussichten auf einen neuen Arbeitsplatz bestanden haben müssen; grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in so schwerem Maße verletzt, dass er schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt hat; ihm muss vorgeworfen werden können, eine vorhersehbare Entwicklung ignoriert zu haben, wobei ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab gilt; grobe Fahrlässigkeit liegt danach vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der allgemeinen Verhältnisse auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt vernünftigerweise mit keinem Anschlussarbeitsplatz rechnen konnte (Karmanski in: Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl. 2010, § 144 Rdnr. 27 mN)

Und das gibt es auch noch

Der erkennende Senat folge der Auffassung des 7. Senats des BSG im Urteil vom 26.10.2004 (Az.: 7 AL 98/03 R), wonach Arbeitnehmern auf Grund der grundgesetzlich verbürgten Berufswahlfreiheit ohne drohenden Sperrzeiteintritt grundsätzlich auch die Möglichkeit offen stehen müsse, ihnen attraktiv erscheinende, befristete Arbeitsverhältnisse aufzunehmen.“

DA ICH EINE NEUE ARBEIT IN AUSSICHT HATTE UND JETZT AUCH HABE, HABE ICH NICH FÄHRLÄSSIG GEHANDELT

Dass du diese Arbeit nicht mit deinen privaten Verpflichtungen vereinbaren konntest, wusstest du ja vorher.

Die zweite Arbeitslosigkeit hast du selbst verschuldet und hast somit mit Sperrzeit zu rechnen. Diese tritt ein, wenn du wiederum Leistung beantragen willst.

Bei einer Selbstkündigung und Aufhebung gibt es immer 12 Wochen Sperre.

speedy9986 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 18:15

Ja ok, aber ich bin mehr oder weniger bis auf 3 tage wieder Berufstätig und somit nicht auf ALG1 angewiesen. Das ich für die 3 Tage kein ALG1 bekomme ist ja ok, kann ich mit leben aber wenn ich im Oktober unverschuldet arbeitslos werden würde kann man mir ja das Geld nicht sperren. Ich hätte bei dem anderen Arbeitgeber genauso unverschuldet gekündigt werden können da auch Probezeit bestand.

Wenn ich das gewusst hätte das ich wegen der 3 Tage "arbeitslosigkeit" eine 12 wöchige Sperre bekomme dann hätte ich kein ALG1 antrag ausgefüllt. 

Wenn ich ohne neue Jobaussicht gekündigt hätte könnte ich das auch noch nachvollziehen aber nicht das ich wegen einem besseren job gewechselt habe.

Bley1914  05.09.2017, 18:21
@speedy9986

Das ist halt Arge, auf sowas wird genau geschaut. Leider so in Deutschland.

markusher  06.09.2017, 10:11
@Bley1914

das ist eben nicht arge - die es übrigens garnicht gibt, sondern agentur für arbeit