Bekommt man schriftlich Bescheid wenn man eine ALG1 Sperre bekommt?
Hallo Leute!
Ich bin dabei mich Selbsständig zu machen, und beziehe noch ALG1...
Da ich sehr viel Papierkram zusammen tragen muss, geht das alles nicht so von Heute auf Morgen...
Jetzt brauche ich noch einen Beratungsgutschein (Antrag eingereicht)
Nun ist mein ALG1 für Juni noch nicht da, und Morgen ist Feiertag...
Kann es sein, dass ich eine Sperre bekommen habe, weil das alles zu lange dauert?
Ich habe gestern mit dem Amt telefoniert, um zu erfragen ob es wegen dem Feiertag zu einer Verzögerung mit dem ALG1 kommt...
Hätte die Dame mir am Telefon nicht gesagt, dass ich gesperrt bin
Danke
6 Antworten
Bevor eine Sperrzeit eintritt, bekommt man die Möglichkeit sich z.B. schriftlich zu einer beabsichtigten Sperre zu äußern, also mit dem Brief für dann ein Anhörungsbogen kommen.
Es sei denn die Nachweise wurden schriftlich von dir gefordert, mit Termin zur Abgabe und du hättest diesen Termin ohne Erklärung nicht eingehalten, denn da hätte man dir in der Regel im Schreiben gleich mitgeteilt das dann dein ALG - 1 vorläufig eingestellt würde.
Am Freitag dem letzten Bankarbeitstag sollte es aber dann auf deinem Konto sein, wenn nicht, dann solltest du dein Schreiben nochmal gründlich lesen oder bevor am Freitag dann zu ist mal Anrufen und nachfragen.
Schau mal in den Kalender. Freitag ist der letzte Tag des jetzigen Monats. Vorher muß das ALG1 nicht auf dem Konto sein.
Die Vormonate war es meistens schon am 27ten da
Vielleicht einfach nochmal beim Amt anrufen und dort konkret wegen einer evtl. Sperre nachfragen. Die Dame am Telefon hat vielleicht nur Dienst nach Vorschrift gemacht. :-)
Alles Gute und viele Erfolg mit Deiner Selbstständigkeit!
wenn du eine sperre bekommst, erhältst du darüber schriftlich bescheid
Der letzte Werktag ist Freitag. Vorher wirst du kein AlG 1 bekommen