ALG II unter 25. Sind meine Eltern noch Unterhaltspflichtig?

4 Antworten

Deine Eltern haben recht - sie sind nicht mehr unterhaltspflichtig für Dich.

Da Du u 25 bist, wird das mit ALG II nicht so einfach. Es müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, damit Du eine Auszugsgenehmigung bekommst.

Wonnepoppen  01.07.2016, 18:47

Was ist mit der Fachhochschulreife, deswegen meine Antwort?

beangato  01.07.2016, 19:01
@Wonnepoppen

Mhm...

Wir wissen nicht, ob die Fachholschulreife auf den erlernten Beruf aufbaut.

Ich hab das gefunden:

Allerdings sollten Ausbildung und Studium aufeinander aufbauen und noch wichtiger - dieser Berufsweg muss vorher den Eltern bekannt und sie damit einverstanden sein. Nach der Lehre zu sagen ich studiere jetzt noch ein bisschen und ihr zahlt ist nicht.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=269783&ccheck=1

Daher hab ich so geantwortet.

graiza 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 22:32
@beangato

Hat nichts mit meiner Beendeten Ausbildung zu tun 

Eltern und Kinder sind sich gegenseitig ein Leben lang unterhaltspflichtig, schreibt das BGB.

Wenn ein Kind aber seine Erstausbildung beendet hat, dominiert seine Erwerbs-Obliegenheit seinen Anspruch auf Kindes-Unterhalt --> Die Eltern müssen also erst wieder Unterhalt zahlen, wenn das Kind erwerbsgemindert ist oder pflegebedürftig.

ALG II für eine eigene Wohnung und für eigene Heizkosten kriegt man aber unter 25 nur, wenn die Bedingungen von SGB II § 22 Absatz 5 erfüllt sind. Einfach mal nachlesen oder einfach mal beantragen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du kannst ausziehen. Und da du die Ausbildung hast, haben deine Eltern Recht - sie sind dir nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet. Deine Schule läuft nicht über den 2. Bildungsweg, du kannst dann versuchen elternunabhängiges Bafög zu beantragen (was Dank der Ausbildung klappen dürfte) ..ansonsten bekommst du ALG 2 nach Paragraph bla und blub.

so viel ich weiß sind sie es bis du 25 bist!

sie bekommen ja auch noch Kindergeld für dich!

beangato  01.07.2016, 15:48

Sorry - nein.

Ausbildung beendet = kein Kindergeld mehr und keine Unterhaltsverpflichtung durch die Eltern.

Wonnepoppen  01.07.2016, 18:46
@beangato

Er/sie macht die Fachhochschulreife?

deswegen meine Antwort?