Wo wird der Geltungsbereich des StVG und der StVZO konkret definiert?

4 Antworten

Kannst Du mir mal sagen, was Du mit "Geltungsbereich" meinst? In Nepal gilt keine der zitierten Vorschriften. So viel ist mal klar.

Oder geht es bei Deiner "Frage" nur darum, mal wieder eine dubiose Internetseite bekannt zu machen? Müssen wir Deinen Beitrag als Spam melden?

Kritisch015 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 06:40

Nein die Frage ist ernst gemeint. In Bezug auf die Aussagen der verlinkten Webseite.

Allein die Lektüre der Mehrzahl aller Artikel auf dieser Seite sollte Dich eigentlich nicht zum ernsthaften Nachdenken sondern zum herzhaften Lachen anregen. Denn dort wird soviel Unsinn verfasst das man denken könnte das dies Absicht ist. Leider ist das aber nicht der Fall was dann wiederum Rückschlüsse auf den geistigen Zustand des Verfassers zulässt.

Kurz gesagt:

Überall dort wo öffentlicher Verkehr stattfinden kann sind StVO, StVG und weitere einschlägige Gesetze und Verordnungen anzuwenden. Denn alles was zum öffentlichen Verkehrsraum gehört unterliegt diesen Regeln, dessen Kontrolle und Schutz.

Gesetz gelten grundsätzlich im gesamten Staatsgebiet des Gesetzgebers.

Das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezog sich auf eine Baumschutzsatzung, die nur in einem Teil eines Bundeslandes gelten sollte.

PS: Bei dem Betreiber der Website 'Nestopaktuell' handelt es sich um einen juriistischen Analphabeten, der die Argumnente der sog. 'Reichsbürgerbeweung' benutzt.

SaVer79  23.01.2015, 07:26

Kuck mal....schon bestätigen sich wieder meine Vermutungen! Viel Spaß weiterhin als Reichsbürger....dein Arbeitgeber wird dann natürlich am Morgen seine gehaltszahlungen einstellen und die Krankenkasse die nächste Behandlung nicht bezahlen...

Kritisch015 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 07:32
@SaVer79

Ne ich hab Krankenkasse und bekomme mein Geld weiterhin.

PatrickLassan  23.01.2015, 07:32
@Kritisch015

Du hast gerade noch ein Klischee bestätigt. Ironie ist nämlich auch nicht dein Ding, oder?

jasonschell1998  23.01.2015, 07:35
@PatrickLassan

Und du hast die Ironie auch nicht verstanden.

Kritisch015 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 07:38
@PatrickLassan

Ich verstehe euch schon. natürlich werde ich weiter einen Personalausweis haben. Und auch Krankenkasse bezahlen usw. Das was die Anderen da machen, völlig aus dem System fallen ist mir zu krass.

Kritisch015 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 06:46

"Gesetz gelten grundsätzlich im gesamten Staatsgebiet des Gesetzgebers."

Wo ist das genau nach zu lesen? Darum geht es mir ja. Theoretisch kann ich mir das auch denken das das so ist. Aber für mich steht hier Aussage gegen Aussage. Die einen meinen es sei nicht definiert, die anderen schon. Wo sind also die konkreten Gesetze dazu die das festlegen?

Ob nun Reichsbürgerzeug oder nicht. Mich interessiert die Wahrheit.

PatrickLassan  23.01.2015, 06:53
@Kritisch015

Die Wahrheit ist, dass der Betreiber von Newstopaktuell keine Ahnung hat. Das merkt man z.B. daran, dass ihm trotz seiner angeblichen Recherchen nicht aufgefallen ist, dass die gestrichenen Vorschriften der StVZO in Bezug auf die Fahrerlaubnis bereits 1998 durch die Fahrerlaubnisverordnung ersetzt wurden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerlaubnis-Verordnung

Dass ein Gesetz im gesamten Staatsgebiet des Gesetzgebers gilt, ist in der Rechtswissenschaft völlig unumstritten, kein ernsthafter Jurist hat daran irgendwelche Zweifel. Es ist auch noch nie ein Gesetz aufgehoben worden, weil der räumliche Geltungsbereich nicht angegeben war.

Kritisch015 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 07:10
@PatrickLassan

Und da kommen wir zum nächsten Thema. Keine Firma darf in irgendeiner Form Gesetze über Personen erlassen. Nur innerhalb der Firma müssen diese akzeptiert werden und auch nur wenn des Personal der Firma dem vorher zu gestimmt hat. Also einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen hat und somit zu Personal wurde.

Glaubt mir wir kommen ins 1000sende. Und irgendwann kann die Fragen nicht mehr genau beantworten weil ich kein Jurist bin.

Ich meins ja nicht bös, aber ich finde das Thema hoch interessant.

Kritisch015 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 07:14
@PatrickLassan

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das die EeV herausgibt ist nämlich eine Firma und erfüllt die Voraussetzungen garnicht irgendetwas bestimmen zu dürfen.

Hat sich einer von euch den Artikel überhaupt mal ganz durch gelesen? Oder schreibt ihr nur was ihr glaubt?

PatrickLassan  23.01.2015, 07:26
@Kritisch015
Keine Firma darf in irgendeiner Form Gesetze über Personen erlassen.

Aha. Wahrscheinlich kommt gleich wieder das Märchen von der 'BRD-GmbH.'

Hat sich einer von euch den Artikel überhaupt mal ganz durch gelesen?

Ja, habe ich, und im Gegensatz zu dir ist mir bekannt, dass eine UPIK-Eintragung kein Beweis dafür ist, dass eine Behörde oder ein Staat ein Privatunternehmen ist, da UPIK auch Ministerien usw. auflistet.

Kritisch015 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 07:35
@PatrickLassan

Aha, Ok wie du meinst. Aber warum sollte sich eine Firma denn nicht auch Ministerium nenne dürfen? Ich möchte wirklich nur zu ende denken und nicht irgendetwas vertreten außer einen kritischen Blick auf die Dinge.

PatrickLassan  23.01.2015, 07:38
@Kritisch015
  1. 'Firma' ist die Bezeichnung, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. gemeint ist wahrscheinlich Unternehmen.

  2. Ministerien und andere Behörden sind keine Privatunternehmen. Punkt.

Kritisch015 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 07:45
@PatrickLassan

Sie dürfen weder Firmen noch Unternehmen sein da sie sonst nicht unabhängig sein können. Und wie so oft wäre dann die Gefahr das die Politik käuflich ist.

PatrickLassan  23.01.2015, 08:25
@Kritisch015
Sie dürfen weder Firmen noch Unternehmen sein

Sind sie auch nicht. Liest du dir eigentlich auch mal Kommentare durch bzw. versuchst du überhaupt, sie zu verstehen?

ArminSchmitz  23.01.2015, 06:36

Ist bestimmt nur ein Spam-Beitrag.