Was erwartet mich bei einer Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr?
Guten Tag
Ich, (m/19) habe eben eine Anzeige wegen "gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" erhalten, da ich im Bus den Nothahn betätigt habe. Grund für diese Dummheit war, dass der Busfahrer mir die Tür nicht öffnen wollte, obwohl ich den "HALT"-Knopf gedrückt habe (Der Bus stand an einer Ampel und war nicht in Fahrt).
Es handelt sich hier um meine erste Anzeige, jedoch auch um eine Straftat, wo das Strafmaß sehr hoch angesetzt ist. Da aus meiner Sicht keine Gefährdung des Straßenverkehrs bestand frage ich euch ob diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gesammelt hat oder weiß, ob ich mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen kann.
Würde mich über ernste antworten freuen
MfG :)
7 Antworten
(Der Bus stand an einer Ampel und war nicht in Fahrt)
Der Bus stand, als Du den Nothahn betätigt hast?
Dann sehe ich den Straftatbestand nach §315b StGB nicht als erfüllt an.
Denn, die "Sicherheit des Straßenverkehrs", oder "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert" können dann nicht gefährdet worden sein.
Andere Forderungen seitens des Beförderungsunternehmens sind allerdings möglich.
Man könnte aber vielleicht den § 145 StGB anwenden. Da wird es vielleicht ein wenig "günstiger" für den FS.
Das Drücken des Halt-Knopfes bewirkt, dass der Busfahrer an der nächsten Haltestelle hält. Zwischen den Haltestellen darf er Fahrgäste nicht aus- oder einsteigen lassen. Das ist keine Schikane, sondern hat versicherungstechnische Gründe.
Selbst wenn der Bus an der Ampel steht, darf der Fahrer Dich nicht aussteigen lassen. Und das Betätigen der Notbremse hat vermutlich bewirkt, dass der Fahrer nicht weiterfahren konnte als die Ampel grün wurde und der Bus zum Verkehrshindernis wurde.
Da es Deine erste - und hoffentlich auch Deine letzte - Straftat ist, wird es vermutlich eher milde ausgehen.
Richtig, eine "Offene Tür" blockiert das Getriebe, ein Fahren ist dann nicht möglich
Ich, (m/19) habe eben eine Anzeige wegen "gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" erhalten, da ich im Bus den Nothahn betätigt habe. Grund für diese Dummheit war, dass der Busfahrer mir die Tür nicht öffnen wollte, obwohl ich den "HALT"-Knopf gedrückt habe (Der Bus stand an einer Ampel und war nicht in Fahrt).
Hast du sie noch alle?
Mit etwas Glück wird das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt, ansonsten droht dir mindestens eine Bewährungsstrafe. Nimm dir einen Anwalt, und denke mal darüber nach, warum man in einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht das Recht hat, auszusteigen, wo man eben will.
Da aus meiner Sicht keine Gefährdung des Straßenverkehrs bestand
Sorry - aber Deine Sichtweise ist hier irrelevant. Ein Busfahrer darf Dich, gemäß geltenden Anweisungen und gesetzlichen Vorgaben, an einer auf rot stehenden Ampel nicht aussteigen lassen.
Ergo wirst Du vermutlich ein "gesundes Bussgeld" erhalten und ein Widerspruch dagegen wird abgewiesen werden.
https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsrecht/gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr
Die Strafe wird individuell ausfallen.
Das Strafmaß für einen Tatbestand nach dem Paragraphen 315b StGB des deutschen Strafgesetzbuches lässt einen Spielraum für eine Bestrafung von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug sowie eine Geldstrafe.
außerhalb von haltestellen ist das schon kein "kavaliersdelikt" mehr. oder war es (noch) an einer haltestelle? dann ist es eine lapalie.
ggf. bekommst du nur einen strafbefehl; kein widerspruch, zahle den und verbuche das unter "lehrgeld", kommt es zu einer gerichtsverhandlung, zeige reue und es wird eine kleine bis mittlere geldstrafe.
Mit welchem Betrag kann ich bei einem "Lehrgeld" oder einer kleinen bis mittleren Geldstrafe rechnen?
War an keiner Haltestelle....
An einer Ampel!