Gilt der Führerschein lebenslang?
Wenn man langfristig nicht in deustchland lebt, oder dazwischen muss man es erneuern oder ?
9 Antworten
Eigentlich LEBENSLANG, ...so war es früher mal!
Doch nun gibt es neue Regelungen, die sich auf das Jahr beziehen, wann man den Führerschein gemacht hat, was (nebenbei erwähnt) übrigens absoluter Nonsens ist!
Wie genau das nun geregelt ist, kannst Du googeln!
Sinnvoll wäre es, KOSTENLOSE Eignungsprüfungen durchführen zu lassen, wenn ein gewisses Lebensalter überschritten wurde (meiner Meinung nach). Aber das ist ein anderes Thema! ;)
MfG
Was hat das mit "neu machen müssen" zutun, bitteschön? Hier geht es darum, dass Du neue Prüfungen ablegen musst (inkl. neuer Fahrstunden)!
Es geht hier nicht um eine Erneuerung eines Dokuments (mittels neuer Bildchen), obwohl diese beim Führerschein LANGE ZEIT auch NICHT nötig war (doch offener Grenzen und hirnlosen Politikern sei Dank, ist das jetzt anders)!
Hast Du wohl falsch verstanden, oder? ;)
MfG
Es geht hier nicht um eine Erneuerung eines Dokuments
Doch geht es. Der FS scheibt ausdrücklich von "Führerschein", nicht von "Fahrerlaubnis".
Davon abgesehen, die "kleineren" Fahrerlaubnisse werden unbefristet erteilt und bei den befristeten ist für die Verlängerung auch keine neue Prüfung/Fahrstunden erforderlich.
Hast Du wohl falsch verstanden, oder? ;)
Noch einmal, ...zum Mitschreiben (nicht böse gemeint, ok?); ...es gibt mittlerweile ein Gesetz, welches besagt, dass man seinen Füherschein NOCH EINMAL KOMPLETT NEU MACHEN MUSS, wenn dieser schon XY Jahre alt ist (google doch mal selbst danach).
Was Du jetzt mit "kleinerer Fahrerlaubnis" meinst, erschließt sich mir nicht so ganz, denn der Füherschein ist gleichzeitig auch die Fahrerlaubnis! OHNE geht NIX! Eine "kleine Fahrerlaubnis" kenne ich nicht! Erkläre mir bitte was das sein soll, wie die Schulung dafür aussehen soll, die Prüfung, ...und wo und womit man nach erfolgreichen Abschluss, mit dieser KLEINEN Fahrerlaubnis fahren darf?
Würde mich brennend interessieren! ^^
Hier geht es um die Fahrerlaubnis (unterteilt in Klassen) zum Führen eines Kraftfahrzeuges im ÖFFENTLICHEN Straßenverkehr, wie z.B. Autos oder Motorräder; ...und nicht nur in Deutschland, sondern sogar EU-weit!
Verstehen wir uns jetzt?
Mir Grüßen
Hast Du wohl falsch verstanden, oder?
Nein, der Auffassungsfehler liegt bei Dir.
Hier geht es darum, dass Du neue Prüfungen ablegen musst (inkl. neuer Fahrstunden)!
Eben nicht.
Es geht einzig und allein um die Erneuerung des Führerscheins.
[nach diesem wurde gefragt]
Der Führerschein ist das Dokument, welches die Fahrerlaubnis nachweist.
Müsste man die Fahrerlaubnis neu machen, dann wären die Prüfungen nötig.
es gibt mittlerweile ein Gesetz, welches besagt, dass man seinen Füherschein NOCH EINMAL KOMPLETT NEU MACHEN MUSS, wenn dieser schon XY Jahre alt ist
Das ist völliger Unsinn.
Oder kannst Du dieses Gesetz auch beim Namen nennen?
Bemühe Dich nicht mit der Suche, ein solches Gesetz existiert nicht.
Was Du jetzt mit "kleinerer Fahrerlaubnis" meinst, erschließt sich mir nicht so ganz, denn der Füherschein ist gleichzeitig auch die Fahrerlaubnis!
Bitte lass die Finger von der Tastatur, Du schreibst Dich um Kopf und Kragen!
Wer eine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt die Erlaubnis zum Fahren.
Der Führerschein ist lediglich der Nachweis dafür.
Ohne Fahrerlaubnis ist ein Führerschein wertlos.
Mit kleinerer FE sind die Klassen für Zweiräder und PKW gemeint.
Wer LKW fahren will, muss diese FE ab 50 Jahren regelmäßig verlängern.
Crack hat ja bereits für mich geantwortet und seiner Antwort schließe ich mich an.
es gibt mittlerweile ein Gesetz, welches besagt, dass man seinen Füherschein NOCH EINMAL KOMPLETT NEU MACHEN MUSS, wenn dieser schon XY Jahre alt ist (google doch mal selbst danach)
Da ich so ein Gesetz nicht kenne und dessen Existenz bezweifle, wüsste ich gar nicht, wonach ich googeln sollte. Ich bitte dich daher, das Gesetz einfach mal zu verlinken. Im Gegenzug liefere ich dir auch Links zur gesetzlichen Grundlage, auf die ich mich berufe.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html
Was soll den diese Klugscheisserei, bitte?
Und wieso Gesetz? Habe ich etwas von Gesetz gesagt?
Soll ich jetzt für Dich auch noch Tag und Uhrzeit dieses GESETZENTWURFES ergoogeln, Du "Klugsc.ei..er?"
Wenn Du Deinen Füherschein erst vorgestern gemacht hast, trifft das auf Dich natürlich noch nicht zu, ...ist ja verständlich! ;)
Wer eine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt die Erlaubnis zum Fahren.Der Führerschein ist lediglich der Nachweis dafür. Ohne Fahrerlaubnis ist ein Führerschein wertlos
Sag mal, "AHHHHH!"
Wer eine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt die Erlaubnis zum Fahren? ECHT? Hätte ich nicht gedacht! Leider benötigt man keine Schreiberlaubnis, um hier Schreiben zu dürfen! ^^
Der Füherschein ist lediglich der Nachweis dafür. Ohne Fahrerlaubnis ist der Führerschein wertlos?
Verdammt, Du hast Recht! Ich habe das vorher immer falsch verstanden, weil ich glaubte, dass der Führerschein auch gleichzeitig die Fahrerlaubnis ist; ...verdammt, war ich dumm! *hahahahaha* Was taugt schon der Führerschein (der mittlerweile fast weltweit gültig ist, für den man Prüfungen ablegen und bestehen musste), wenn man keine Fahrerlaubnis hat? *DU BISTKLASSEICHKOMMEAUSDEMLACHENNICHTMEHRRAUS* :))))
Mit kleinerer FE sind die Klassen für Zweiräder und PKW gemeint.
Na klar, Zweiräder sind Zweiräder, Autos sind Autos, und Du bist Du?
Nur mal so aus Neugierde; ...in welche Klassen würdest Du Zweiräder unterteilen? ^^
Der beste Satz (von Dir) ist aber der:
Bitte lass die Finger von der Tastatur, Du schreibst Dich um Kopf und Kragen!
Grandios! Wann trittst Du wo mit Deiner neuen Show auf? :)))
Die Links sind beim Handy-Getippse nicht ganz richtig zustande gekommen. Hier noch mal:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html
In § 23 (1) Satz 1 FeV steht, was ich mit "kleinen" Fahrerlaubnissen meine.
Anton, schau mal hier:
oder hier:
https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/begrenzte-Fuehrerschein-Gueltigkeit.aspx
oder hier:
https://www.n-tv.de/ratgeber/So-lange-ist-Ihr-Fuehrerschein-gueltig-article18177176.html
Reicht das erst einmal?
MfG
Da steht das, was Crack und ich schon die ganze Zeit schreiben.
Aber ich lese da nichts von den von dir behaupteten Prüfungen oder Fahrstunden...
Was soll den diese Klugscheisserei, bitte?
Das was Du als Klugscheißerei bezeichnest, ist fundiertes Fachwissen.
Und wieso Gesetz? Habe ich etwas von Gesetz gesagt?
Hast Du Deine eigenen Worte vergessen?
Ich zitiere mal vielleicht fällt es Dir wieder ein:
"es gibt mittlerweile ein Gesetz, welches besagt, dass man seinen Füherschein NOCH EINMAL KOMPLETT NEU MACHEN MUSS, wenn dieser schon XY Jahre alt ist"
Soll ich jetzt für Dich auch noch Tag und Uhrzeit dieses GESETZENTWURFES ergoogeln, Du "Klugsc.ei..er?"
Danach hatte ich Dich doch vorhin schon gebeten. Auch das schon vergessen?
Wenn Du Deinen Füherschein erst vorgestern gemacht hast, trifft das auf Dich natürlich noch nicht zu, ...ist ja verständlich!
Ist das die Basis Deiner "Argumentation"?
Unsachlichkeiten, Beleidigungen, primitive Sprüche?
Wer eine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt die Erlaubnis zum Fahren? ECHT? Hätte ich nicht gedacht! Leider benötigt man keine Schreiberlaubnis, um hier Schreiben zu dürfen!
Du hast auch dieses Wortspiel nicht verstanden.
Ich wollte Dir etwas entgegen kommen und habe die Worte so einfach wie möglich gewählt, also Grundschul-Niveau.
Leider kam auch das nicht bei Dir an,
stattdessen lässt Du noch ein paar weitere Beispiele dafür folgen,
die Deine Bildungs-Ignoranz belegen - zumindest zu diesem Thema.
Du bist einer der härtesten Fälle von Beratungsresistenz die ich hier auf GF erleben durfte, bzw. musste. Keine Ahnung wie Du so durchs Leben kommst...
Du schreibst schwachsinn ohne ende
Jetzt hast du dir selbst einen reingebrezelt.
Wenn man einen Link einträgt sollte man diesen selbst mal lesen und auch auf weitere Verlinkungen achten.
Nehmen wir mal deinen Link n-tv.de/Ratgeber:
Hättest du diesen mit Verstand gelesen, hättest du auch diesen weiterführenden Link gefunden:
https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2016/0253_2D1_2D16_28neu_29.pdf
Und nun lese mal mit wachem Verstand. Hier findet man keinen Hinweis, dass man einen Führerschein nach einigen Jahren wieder komplett neu machen muss, sondern es wird lediglich darauf hingewiesen, dass man ihn spätestens zum Tag XXX umtauschen muss.
Auch von mir die Bitte, schreibe nicht mehr solch einen Blödsinn, wenn dir das Fachwissen fehlt.
es gibt mittlerweile ein Gesetz, welches besagt, dass man seinen Füherschein NOCH EINMAL KOMPLETT NEU MACHEN MUSS,
Nach deinem eigenen Text, hast du in deinen Kommentaren nie einen Bezug auf ein Gesetz genommen.
Bist du dement?
Zeige mir doch bitte mal den Menschen [...]
Meine Eltern ^^ grauer Führerschein bis heute. Bild von damals, original ausgestellt, teilweise tatsächlich etwas unleserlich - aber immer noch gütlig und bis spätestens 2033 umzutauschen.
Warum reißt Du diese Worte aus dem Zusammenhang?
Ich schrieb doch klar und [eigentlich] unmissverständlich:
"Zeige mir doch bitte mal den Menschen,
der mit 18 seinen Führerschein bekommen hat, und der 20, 30, 40 Jahre später immer noch genau so aussieht."
Die Originalität und die Gültigkeit wurden nicht angezweifelt.
Achso. Für mich klang das so, als würde angezweifelt, dass man über diese Zeit immer noch den gleichen Führerschein haben könnte, da sich die Dokumente im Laufe der Zeit ja geändert haben. So unmissverständlich ist das nicht.
Damit es kein Missverständnis gibt: Der Führerschein ist bis zum Tod gültig.
Die Gültigkeit des Dokuments ist aber wie beim Personalausweis begrenzt und muss alle 15 Jahre erneuert werden. Wer den Füherschein vor 2013 gemacht hat, muss den erst im Jan 2033 umtauschen.
Verfassungsrechtlich dürfte es noch interessant werden, ob man Leute rückwirkend dazu gesetzlich verpflichten darf, deren Folgen negativ (Kosten in Höhe von 24,00 Euro) sind. Immerhin gab es diese Umtauschpflicht früher nicht. Je näher 2033 rückt, desto eher dürfte jemand vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Deine Frage wird in § 24a FeV beantwortet.
Wenn es darüber hinaus noch um die Frage der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen geht, wirst du in §§ 23, 24 FeV fündig.
Das betrifft natürlich nur die Gültigkeit in Deutschland.
Je nach Aufenthaltsland, musst Du dort bei langem Aufenthalt (über ein Jahr) dort einen Führerschein erlangen. Die deutsche Pkw-/ Krad-Fahrerlaubnis bleibt Dir noch erhalten.
Findest Du?
Zeige mir doch bitte mal den Menschen,
der mit 18 seinen Führerschein bekommen hat, und der 20, 30, 40 Jahre später immer noch genau so aussieht. Außerdem ändern sich auch mal Vorschriften, die Dokumente sehen unterschiedlich aus, werden unleserlich oder gehen kaputt.
Der Personalausweis ist ja auch nur 6 bzw. 10 Jahre gültig,
warum sollte dann ein anderes wichtiges Ausweisdokument vielleicht sogar 50 Jahre und länger gültig sein?