Wo Unterhalt gegen Vater einklagen?

5 Antworten

Siehe zunächst die Antwort von @ Kessie 1

Zusätzlich könntest du versuchen über das Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt zu bekommen, da würdest du dann bei wenig Einkommen bei einem Anwalt nur um die 20 € zahlen müssen, auch da hättest du dann nichts weiter zu machen, wenn dann würde der Anwalt dann für dich tätig werden.

Aber erst einmal solltest du den Antrag auf Vorleistung auf Bafög - stellen und sehen was da geht.

Das verstehe ich nun gar nicht, denn Dein Bedarf kommt doch komplett vom BAföG-Amt oder dem Stipendiengeber. Wurden denn da gar keine Anträge gestellt?

Zudem kann für mich etwas nicht stimmen, in Deinen Behauptungen. Papa hat zuviel, was hat das mit Dir zu tun, wenn bei Dir nichts ankommt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
AnnaUlbricht 
Beitragsersteller
 17.04.2021, 22:19

Ich glaube ich habe die Situation nicht genug erklärt. Aber ich habe mich noch an kein Amt oder sonstiges gemeldet und kenne mich damit auch überhaupt nicht aus, weshalb ich hier reingeschrieben habe. Ich suche nur einen Weg Anknüpfpunkte zu finden, da ich selbst keinen Anfang weiss. Es steht nur momentan folgendes fest: mein Vater macht mir psychisch sehr viel Stress, weshalb ich zuhause nicht mehr leben kann und ich lieber ausziehen sollte, da ich so mein Studium nicht gebacken kriege. Er möchte mir schon Zuhause nicht volle Unterstützung geben, weshalb ich gezwungen bin zu arbeiten. Wenn ich mich mit der Arbeit voll finanzieren könnte würde ich ausziehen ohne von ihm irgendwas zu verlangen nur wird das schwierig. Vorallem weil ich als Aushilfe aufgrund von Corona nicht arbeiten kann und wenn dann gerade nur freiwillige Zahlungen erhalte auf die ich mich nicht verlassen kann.

schleudermaxe  18.04.2021, 08:45
@AnnaUlbricht

Arbeiten, dann doch bestimmt einen Job, für den es ein Stipendium gibt, oder auch vergessen/nicht gewollt zu prüfen?

Ich denke an z.B. das St.-Werk Villigst. Deren Leistungen gibt es doch bis zur Dissertation, und zu meiner Zeit komplett geschenkt.

Aber eine Klage soll es werden, wer rät zu so einem Mist?

Von Experte isomatte bestätigt

Eine Klage kann sich unendlich hinziehen.

Effektiver ist da der Antrag auf Vorausleistung. Dann ärgert sich das Amt mit den Eltern ab und geht notfalls vor Gericht - du hast aber dein Geld.

Fordere deinen Vater nachweislich auf entsprechenden Unterhalt zu zahlen. Dir stehen 860 Euro inkl. Kindergeld zu. Eigenes Einkommen kann angerechnet werden. Normalerweise bist du als Student nicht verpflichtet zu arbeiten. Eine Anrechnung kann, je nach Billigkeit, allerdings stattfinden.

Voraussetzung ist allerdings auch, dass er überhaupt nach BGB unterhaltsverpflichtet wäre. Mit einem Antrag auf Vorausleistung kann dir das allerdings egal sein, da dann das Amt ggf. das Nachsehen hat, weil es für dich zahlt, mit einer Klage aber nicht durch kommt.

Hallo,

musst du als Student nicht selbst einklagen, wenn du dem Grunde nach bafögberechtigt bist. Das macht das Amt dann für dich.

Formblatt 8 einreichen

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php#:~:text=Das%20Prinzip%20ist%20simpel%3A%20du,und%20wenn%20ja%2C%20in%20welcher

AnnaUlbricht 
Beitragsersteller
 17.04.2021, 19:24

Heii, danke für die Antwort. Leider bin ich nicht berechtigt Bafög zu erhalten, da mein Vater genug Einkommen hat.

Fortuna1234  17.04.2021, 19:27
@AnnaUlbricht

Ja, aber du bist dem "Grunde nach" berechtigt. Nur nicht der "Höhe nach", weil dein Vater zu viel verdient. Im Link steht alles, einfach mal lesen.

Es kann aber auch Fälle geben, in denen sich deine Eltern weigern, dir für die Ausbildung Unterhalt zu zahlen oder sogar schon gar keine Auskunft über ihr Einkommen im entsprechenden Antrag geben, sodass es zu einer Einkommensanrechnung gar nicht erst kommen kann. Ob sie dies zu Recht oder zu Unrecht tun, sei zunächst dahingestellt.
Fakt ist jedenfalls, dass du finanziell mehr oder weniger auf dem Trockenen sitzt – sei es, weil dir der Betrag fehlt, der auf den BAföG-Anspruch angerechnet wurde, oder weil dein BAföG-Antrag nicht abschließend bearbeitet werden kann. Die häufig unvermeidliche Folge: deine Ausbildung ist gefährdet.
Für diese Fälle hat der Gesetzgeber das  Vorausleistungsverfahren nach BAföG  § 36 und  37 geschaffen. Das Prinzip ist simpel: du stellst einen Antrag, dass dir das BAföG-Amt den Förderbetrag ohne Anrechnung des Einkommens deiner Eltern auszahlt, dir also Geld vorschießt („vorausleistet“), das eigentlich deine Eltern zahlen müssten, oder bei dem nicht abschließend festgestellt werden kann, ob, und wenn ja, in welcher Höhe sie es zahlen müssen.
schleudermaxe  18.04.2021, 08:42
@AnnaUlbricht

Und welches BAföG-Amt hat Dich so vor die Tür gesetzt? Wenn Eltern nicht wollen oder nicht können, übernehmen die doch komplett, Formblatt 8 auf den Tisch und gut ist.

Beim Amtsgericht an eurem Wohnort. Zunächst mußt du aber deinen Vater formell mit Fristsetzung auffordern, dir die Summe x monatlich zu überweisen. Du kannst die Klage dann auch formlos und ohne Anwalt beim AG einreichen.