Was tun wenn man Ärger mit dem Finanzamt-Steuerfahndung hat
Seit einigen Jahren stehen wir immer wieder im Fadenkreuz der Finanzverwaltung und sogar mit Ermittlungen durch die Steuerfahndung. Welche Bescherdestellen sind für Bürger da.um sein anliegen ohne gleich teure Rechtsanwälte damit zu beauftragen, um sein Missmut und die willkürliche Handhabung, zu melden. Dem Anschein nach hat das Finanzamt mehr Macht, Gesetze zu ignorien und die Bürger immer mehr unter Druck zu setzen. Wie kann man dagegen vorgehen, finden sich vielleicht auch andere Personen in solch einer Situation und vielleicht ist es mal angebracht, das eine Petition eingereicht wird, wo um eine Bürgernahe Behörde geschaffen wird, die solche Beschwerden und der Willkür der Finanzämter Einhalt bieten kann. Habt Ihr Vorschläge welche Vorgehnsweise ihr machen würdet
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dem namen nach gehe ich davon aus, dass ein hotel betrieben wird.
wenn die steuerfandung regelmäßig erscheint, wird es entsprechende verdachtsmomente geben (ich im steuerlichen bereicht tätig, allerdings nicht fürs finanzamt).
es reicht, wenn ein ehemaliger mitarbeiter / in, mit dem man im streit auseinandergegangen ist, einen anonymen hinweis gibt.
mir wurde bereits mehrmals von der steufa bestätigt, dass der großteil der "hinweise" an die steufa von den 3 ex kommt, ex-mitarbeiter,/in ex-frau/mann, ex-geliebte/r.
ohne eine entsprechende anwaltliche vertretung sehe ich hierbei nahezu keine chancen, tätig zu werden. ein anwalt (evtl. auch ein steuerberater, der auf diesem gebiet fitt ist), bekommt u.u. akteneinsicht.
Aus eigener Erfahrung kenne ich die beschriebene Willkür der Finanzverwaltung nicht. - Man muss deshalb davon ausgehen, dass es berechtigte Anhaltspunkte gibt, wenn die Steuerfahndung ständig tätig ist. - Bei einem normalen Leumund als Gewerbetreibender dürfte auch ein klärendes Gespräch nicht ausgeschlossen sein - zur Not auch mit der Unterstützung eben doch eines Anwalts.
Wenn das Finanzamt und sogar die Steuerfahndung dich auf den Kieker hat, wird wohl schon mal was vorgefallen sein, sonst würden sie dich nicht ständig kontrollieren.
Ohne Grund, gibt es sowas nicht. Kein Finanzamt, keine Steuerbehörde würde einem Bürger den Strick um den Hals legen, wenn alles in Ordnung ist.
wenn du einem Beamten der Steuerfahndung eine berechtigte Beschwerde anhängst, dann wirst du sehen , das man da dann viele Freunde hat, die einen alles anhängen wollen.
Ab jetzt bekommen alle Stellen hierauf den Hinweis
§ 258a
Strafvereitelung im Amt
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.
stellt sich die Frage?? hast du denn damit überhaupt schon zu tun gehabt
Ich habe seit über 40 Jahren keinerlei Probleme (auch mit meinem Gewerbe...) mit dem Finanzamt... Wenn du Schwierigkeiten hast, wird das einen Grund haben... vielleicht unvollständige Angaben?
Allerdings blicke ich bei den Steuerdingen auch durch viel Einarbeitung durch und weiß, was zu tun ist...
wenn man die Medien und mal im gesamten Gewebe rumfragt, das Finanzamt wird immer brutaler um an Geld zu kommen, gerade im Bereich wo Bargeld immer noch im Umlauf zur Zahlung ist. Anwalt ist bereits beauftragt, selbst der Steuerberater versteht die ganze Sache auch nicht.