Was tun wenn man Ärger mit dem Finanzamt-Steuerfahndung hat

Schaffung einer gesonderten Behörde zur Kontrolle der rechtmässigkeiten von Steuerverfahren 0%
mehr Öffentlichkeitsverpflichtung 0%
Schutz dem Bürger 0%

0 Stimmen

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

dem namen nach gehe ich davon aus, dass ein hotel betrieben wird.

wenn die steuerfandung regelmäßig erscheint, wird es entsprechende verdachtsmomente geben (ich im steuerlichen bereicht tätig, allerdings nicht fürs finanzamt).

es reicht, wenn ein ehemaliger mitarbeiter / in, mit dem man im streit auseinandergegangen ist, einen anonymen hinweis gibt.

mir wurde bereits mehrmals von der steufa bestätigt, dass der großteil der "hinweise" an die steufa von den 3 ex kommt, ex-mitarbeiter,/in ex-frau/mann, ex-geliebte/r.

ohne eine entsprechende anwaltliche vertretung sehe ich hierbei nahezu keine chancen, tätig zu werden. ein anwalt (evtl. auch ein steuerberater, der auf diesem gebiet fitt ist), bekommt u.u. akteneinsicht.

Aus eigener Erfahrung kenne ich die beschriebene Willkür der Finanzverwaltung nicht. - Man muss deshalb davon ausgehen, dass es berechtigte Anhaltspunkte gibt, wenn die Steuerfahndung ständig tätig ist. - Bei einem normalen Leumund als Gewerbetreibender dürfte auch ein klärendes Gespräch nicht ausgeschlossen sein - zur Not auch mit der Unterstützung eben doch eines Anwalts.

Hotelkrueger 
Beitragsersteller
 23.06.2014, 14:19

wenn man die Medien und mal im gesamten Gewebe rumfragt, das Finanzamt wird immer brutaler um an Geld zu kommen, gerade im Bereich wo Bargeld immer noch im Umlauf zur Zahlung ist. Anwalt ist bereits beauftragt, selbst der Steuerberater versteht die ganze Sache auch nicht.

Wenn das Finanzamt und sogar die Steuerfahndung dich auf den Kieker hat, wird wohl schon mal was vorgefallen sein, sonst würden sie dich nicht ständig kontrollieren.

Ohne Grund, gibt es sowas nicht. Kein Finanzamt, keine Steuerbehörde würde einem Bürger den Strick um den Hals legen, wenn alles in Ordnung ist.

Hotelkrueger 
Beitragsersteller
 09.11.2016, 14:10

wenn du einem Beamten der Steuerfahndung eine berechtigte Beschwerde anhängst, dann wirst du sehen , das man da dann viele Freunde hat, die einen alles anhängen wollen.

Hotelkrueger 
Beitragsersteller
 29.04.2017, 10:51
@Hotelkrueger

Ab jetzt bekommen alle Stellen hierauf den Hinweis

§ 258a
Strafvereitelung im Amt

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

Hotelkrueger 
Beitragsersteller
 23.06.2014, 14:20

stellt sich die Frage?? hast du denn damit überhaupt schon zu tun gehabt

Ich habe seit über 40 Jahren keinerlei Probleme (auch mit meinem Gewerbe...) mit dem Finanzamt... Wenn du Schwierigkeiten hast, wird das einen Grund haben... vielleicht unvollständige Angaben?

Allerdings blicke ich bei den Steuerdingen auch durch viel Einarbeitung durch und weiß, was zu tun ist...