Ab wann gilt ein Haus als Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus?
Gerade helfe ich einem Freund bei seiner Gebäudeversicherung. Es geht um seine Familie, welche als einzige Familie ein einem Haus wohnt. Doch er ist sich nicht sicher, ob das Haus in der Kategorie der Gebäudeversicherung als Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus eingeordnet wird.
Beurteilt man das nach der Nutzung? Denn aktuell lebt ja nur eine (=seine) Familie in dem Haus. Unter diesem Aspekt kann man sagen, dass es sich um ein Einfamilienhaus handelt.
Das Haus hat allerdings drei Etagen und einen Keller (UG, EG, 1. OG, 2. OG). Das EG, 1. OG und das 2. OG haben im Keller eigene Stromzähler und könnten theoretisch einzeln vermietet werden. Unter diesem Aspekt könnten also drei voneinander unabhängige Familien im Haus wohnen. Handelt es sich also doch um ein Mehrfamilienhaus?
Nach welchen Aspekten wird bewertet, ob es sich um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt? Ändert sich etwas an der Kategorisierung, wenn man die Stromzähler vereint, sodass es nur noch einen einzigen für das ganze Haus gibt?
8 Antworten
Im Grundsteuerbescheid ist es ausgewiesen.
Sollte der Bescheid noch nicht vorliegen, so wäre der Kaufvertrag ein weiteres Dokument, in dem es stehen müsste.
Stromzähler und 'Familie' geben dem Haus nicht zwingend die Bezeichnung 'Ein-" oder 'Mehrfamilienhaus'.
Wenn das Haus mehrere abgeschlossene Wohnungen mit jeweis eigener Wohnungseingangstür und jeweils direktem Zugang von Außen bzw.dem Treppenhaus aufweist, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, ob komplett bewohnt oder nicht.Das Haus wäre ein Einfamilienhaus, wenn alle Wohnungen bzw. Etagen von einer Familie bewohnt würden.
Ein Mehrfamilienhaus besteht aus baulich voneinander abgetrennten in sich abgeschlossene Wohneinheiten.
Ob alle Wohneinheiten auch genutzt werden, ist dabei völlig egal - es bleibt trotzdem ein Mehrfamilienhaus.
Dein Freund sollte einfach mal einen Blick in den Einheitswertbescheid werfen, den er vom Finanzamt irgendwann mal bekommen hat. Dort steht auch, wie das Gebäude eingestuft wurde.
Entscheidend ist ob das Haus von nur einer oder mehren Familien bewohnt werden kann. Sprich die Anzahl der abgeschlossenen Wohneinheiten.
Wobei das Wort Familie weniger als Verwandtsschaftsverhältnis, sondern als Wohnpartei definiert ist.