Was mache ich mit einem Anwalt der seine Arbeit nicht macht?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Beschwerdeschreiben an die Anwaltskammer.

RuhrPottBunny 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 15:54

Und was passiert dann? Also wie ist der Verlauf? Ich beschwere mich bei der Kammer und wie verhalten die sich?!

RuhrPottBunny 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 15:56
@RuhrPottBunny

Hab es gegoogelt. Danke für den Tipp!

Bygggi  24.02.2011, 15:58
@RuhrPottBunny

Bitte.

Ein Schreiben von der Kammer an den Anwalt kann Wunder wirken.

RuhrPottBunny 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 16:03
@Bygggi

Der Anruf alleine jetzt mit der Drohung hat Wunder gewirkt. Der Herr Anwalt hat heute abend aufeinmal Zeit für eine STellungnahme!

Bygggi  24.02.2011, 16:06
@RuhrPottBunny

Glückwunsch!!!!

Und danke für den Stern.

Es kommt auf die Forderung die Du hast an. Wenn sie eine reale Aussicht auf Erfolg hat, geht es sehr schnell, wenn z.B. die Vaterschaft in Frage gestellt wurde ist es langwierig.

Am besten ist es immer, wenn die Eltern sich selber für ihr gemeinsames Kind einigen können.

Eigentlich seit ihr doch Erwachsene vernunftbegabte Wesen, trozdem ist das Kind immer der leidtragende Part.

Versuch mal mit dem Kindsvater Kontakt aufzunehmen, vielleicht könnt ihr beide alles ohne einen Anwalt klären. Es gibt auch bei der Diakonie Beratugsstellen die oft mehr helfen als ein Anwalt. Durch einen Anwalt verhärten sich meist die Fronten.

Wünsche Dir alles Gute

RuhrPottBunny 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 16:09

Ich bin das KIND!

Eine Unterhalssache,in der sich in 3 jahren nichts getan hat ist schon merkwürdig.Wenn es um Kindesunterhalt geht gibt es auch Unterhaltsvorschuß vom Amt für soziale Dienste,wenn der Erzeuger nicht zahlt.

RuhrPottBunny 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 16:11

Den Vorschuß gab es aber es geht inzwischen noch um die differenz zwischen vorschuß und eigentlichem Satz! Ich bin inzwischenBerufstätig und der Unterhalt bezieht sich noch auf die Ausbildungszeit!

ich würde mich auf jeden fall beschwerden! und vielleicht doch anwarlt wechseln.

Eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer wirkt mitunter Wunder....