Wohnungsräumung - falscher Keller geräumt! Was tun?
Hallo,
letzten Donnerstag habe ich mit Schrecken festgestellt,das mein Keller leer ist. Ich habe direkt bei meiner Vermietungsgesellschaft angerufen, um dies zu klären. Ende vom Lied...mir wurde damals der falsche Keller zugeteilt und bei einer Wohnungsräumung wurde somit einfach mein Keller mitgenommen. Nun habe ich beim Gerichtsvollzieher angerufen,die Sachen wurden vernichtet. Es ist alles weg,.Laufgitter meiner Kleinen,Bücher und was ich noch alles im Keller hatte. Was mache ich nun? Verklagen ? Ich habe bisher nie etwas mit Gericht etc.. zu tun gehabt und auch kein Geld für Anwalt. An wen muss ich mich genau wenden,muss ich auch zur Polizei? Bin für jede Antwort dankbar.
6 Antworten
Stelle Deine Forderungen an die Vermietergesellschaft schriftlich. Setze eine Frist. Nach ergebnislosem Fristablauf gehst Du zusammen mit der Liste, was fehlt, einer Liste von Zeugenanschriften (Zeugen, die nachweisen können, was im Keller war und welchen Wert es hatte) (möglichst ggfls auch Fotos von den Sachen) zum RA. Die Gegenseitze muß dessen Kosten übernehmen. Im Übrigen hast Du evtl Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
danke 4 the star.
Ich würde dies erstmal als Diebstahl melden mit Vermutungsäußerung. War ja sicher nicht deine Schuld, dass dir ein falscher Keller zugewiesen wurde und dieser dann entrümpelt wurde. ist sicher auch nicht deine Aufgabe, den sachen hinterher zu laufen. Dann würde ichs chon mal den Schaden beziffern/auflisten
Ich würde mich dann an den Auftraggeber wenden, der die Räumung veranlasst hat und ggf. die Rechnung präsentieren.
da dir der falsche keller zugeteilt wurde (war ein fehler der vermietungsgesellschaft) haftet sie auch für deinen verlust.
mach ihnen ein angebot zu regulierung, und wenn sie nicht darauf eilassen, sprich mit nem anwalt. eine erstberatung kostet nicht die welt.
Polizei Anzeige machen,Wohnungsgesellschaft informieren wegen Haftung des Eigentums.Eine Liste erstellen von den Sachen,nach reinen Gewissen ,der Polizei als Kopie vorlegen.
und wen willst du da wegen was anzeigen? Es liegt doch ein Versehen, und keine Straftat vor^^
Wende dich zwecks Schadenersatz an die Wohnungsverwaltungsgesellschaft.