Ohne Ausweis vor Gericht
Hallo! nun habe ich noch eine Frage,ist es denn normal das man wenn man als Angeklagter vor Gericht muß sich nicht Ausweisen muß,ich mußte weder Ausweis noch die Vorladung vorzeigen,Ich war ohne Anwalt vor Gericht und im Saal war auch kein Zuschauer
7 Antworten
Ja, das ist in der Tat richtig und es ist tatsächlich normal. Find ich auch komisch, ist aber nun mal so. Wenns keine Zeugen und auch sonst niemanden gibt, der den Angeklagten persönlich kennt, könnte sich da tatsächlich jemand ganz anderes hinsetzen. Welchen Sinn das machen soll, sei allerdings mal dahingestellt.
Ja, das ist schon etwas kurios, aber niemand erwarte, dass jemand ander für die Tat 2den Kopf hinhält" deshalb wird darauf verzichtet.
Aber in Dänamark ist es schon vorgekommen dass ein Obdachloser bei eine Kleindelikt für den Täter erschien und auf eine Kurze Haftstrafe hoffte um über den Winter zu kommen.
In der BRd ist mir ein solcher Fall aber noch nicht zu Ohren bekommen.
was für eine Frage nein ich bin nicht Prominent aber wenn man sich nicht Ausweisen braucht kann man ja einen Freund schicken und ich bleibe noch im Bett zum Beispiel.
Also sie haben bestimmt schon vorher geguckt ob du dich Ausweisen kannst, z.B beim Anwalt
Und außerdem wissen sie wohl, das du, du bist!
Bei Nachfragen solltest du dich ausweisen können aber warum sollte jemand das überprüfen weil es Sinnlos sein würde falls ein anderer für dich erscheint.