Wo kann ich meine bisherigen Arbeitgeber einsehen?
Hallo, für einen potentiellen Arbeitgeber (Bundeswehr) benötigt mein Mann eine Übersicht seiner bisherigen Arbeitgeber sowie Tätigkeitsnachweise. Die Darstellung muss lückenlos sein. Natürlich weiß er fast alle Arbeitgeber, allerdings war er auch drei mal zur Überbrückung bei Zeitarbeitsfirmen (für sehr kurze Zeit). Hierzu benötigt er genaue Angaben. Gibt es eine Behörde, wo man das einsehen kann? Die Kranken- / Rentenversicherung kann nur eine Übersicht der Versicherungszeiträume angeben, nicht aber den Arbeitgeber. Kann jemand auch Auskunft geben, was zu tun ist, wenn man einen Tätigkeitsnachweis nicht erbringen kann? Zwei ZA-Firmen gibt es schon gar nicht mehr. Oder kann man sich die Auskunft der Kranken-/Rentenversicherung beglaubigen lassen?
Danke für Eure Antworten!
7 Antworten
Dann sollte er sowieso mal damit anfangen die Arbeitsnachweise zu Sammeln, wenn er irgendwann einmal in Rente gehen will, und er kann einen Zeitraum nicht nachweisen, wird im dieser fehlende Zeitraum auch nicht auf die Rente angerechnet.
Sowas wird nirgendwo zentral gespeichert. Wenn Dein Mann keine Unterlagen aufbewahrt hat, kannst er das auch nicht nachweisen.
Gar nicht würde ich erst einmal bezweifeln, aber sicher nur unter großen Schwierigkeiten.
Hat er seine Lohn und Gehaltszettel noch?
Ansonsten muß er jeden AG anschreiben, Anrufen und um einen Bescheid bitten, von wann bis wann er dort beschäftigt war. Aber eigentlich hat man den auch, da man diesen bescheid auch fürs Arbeitsamt braucht.
wird das ne Doktorarbeit
wenn man wo gearbeitet hat kriegt man ein Zeugnis
das genügt
Klar hat man da einen Anspruch drauf, aber er hat für 2 Wochen Überbrückung keines angefordert.Hätte er vielleicht mal machen sollen, bringt jetzt aber auch nichts mehr.
wen es den Betrieb nicht mehr gibt ....
dann gibt es auch keine Unterlagen in der Regel
ruf mal bei der Kranken/Rentenversicherung an
wenn er nicht schwarz gearbeitet hat
Hab' ich schon (wie oben geschrieben), die können nur die Versicherungszeiten ohne Angabe des Arbeitsgebers machen.
Das stimmt nicht - die sind nur zu faul!
Bei der Meldung der sozialversicherungspflichtigen Bruttobeträge ist eines der Meldekriterien die Betriebsnummer des Arbeitgebers, ansonsten könnte die Krankenkasse die Beitragseinnahmen gar nicht zuordnen bzw. an die anderen Zweige der Sozialversicherung weiterleiten.
Man könnte sein Begehren schriftlich an die seinerzeit zuständige Krankenkasse richten (Versendungsform: Einwurf-Einschreiben).
Aber das kann natürlich dauern, die Institution könnte sich stur stellen, weshalb ich zunächst eine persönliche Vorsprache bei der KK empfehle, um ihr die Wichtigkeit der Angelegenheit zu verdeutlichen.
Anm.: Wenn Du als Frau dabei dann auch noch etwas schauspielerisches Talent an den Tag legen würdest, könnte es auf dem "kurzen Dienstweg" klappen...
Mein Mann war schon bei der Krankenkasse, da erhielt er die Auskunft, dass "sie sowas nicht machen". Wir werden es nochmals versuchen. Die DRV hat mitgeteilt, dass das bei Ihnen technisch nicht möglich ist...
Selbstverständlich ist das technisch möglich - nach meiner Einschätzung wollen sie nur nicht. Der Fall ist denen zu unwichtig - würde es mit einer Straftat zusammenhängen, würde sich das Problem sehr bald lösen.
Bleibt wohl nur noch die Deutsche Rentenversicherung, ggf. über einen sog. "Versicherungsältesten".
Ich würde es mal beim Finanzamt probieren, wenn er schön artig seine Steuererklärung gemacht hat, haben die alle Angaben.
Die Idee ist gut, aber die Chance auf eine erflogreiche Durchführung ener Anfrage halte ich für aussichtslos.
Hab ich damals so gemacht und hat super geklappt ;) und ganz zur Not schummelt er halt im Lebenslauf. Man reicht sowieso nur das letzte Arbeitszeugnis ein und nach dem Rest fragt eigentlich niemand ^^ also aufrunden so dass es lückenlos ist :p
Finanzamt war auch nicht erfolgreich. Was macht man denn, wenn das haus abfackelt und es keine Unterlagen mehr gibt?
Es werden beglaubigte Nachweise benötigt. Wie soll er denn da schummeln?
Im Bereich Kanalbau wird sicher das letzte Zeugnis reichen - nicht so bei anspruchsvolleren Positionen. Dort kann es sehr schnell passieren, dass man die Bewerbung bereits aufgrund ihrer Unvollständigkeit verwirft.
Bei Bewerbungen, die an Behörden gerichtet sind, sollte man lieber nicht "aufrunden", ohne die Zeitstrecken belegen zu können.
Finanzamt: Hätte ich nicht gedacht - dann vielleicht doch eine Möglichkeit für die Fragestellerin!
Hmm dann eventuell bei der Krankenkasse / Rentenversicherung als das wo man halt Abzüge für bezhalt ^^
Also bei mir wusste es das Finanzamt genau, wegen der Lohnsteuer halt.
Ich arbeite in der Personalabteilung und wir verlangen immer nur das letzte Arbeitszeugnis, damit die Bewerbungen nicht zu umfangreich werden. Aber das ist bei jedem Arbeitgeber unterschiedlich.
Wenn das nicht ausdrücklich so von der Geschäftsleitung angeordnet ist, ist das gefährlich, weil es Zeugnisbetrügern "Tür und Tor" öffnet.
Sollte so etwa auftreten, würde man der Personalabteilung Nachlässigkeit vorwerfen.
Es ist aber ausdrücklich von den Geschäftsführung gewünscht ;) und ich weiß, dass es in vielen Unternehmen so gemacht wird.
Wenn das Haus abfackelt, sind die wichtigen Papiere (also auch die Arbeitszeugnisse) selbstverständlich in einer feuerfesten Dokumentenbox gewesen, und haben den Brand unbeschadet überstanden.
Ich weiß nicht, in welcher Branche Du arbeitest - aber solch eine Vorgehensweise ist für eine Personalabteilung eigentlich untypisch!
In einem mittelständigen Industrieunternehmen mit 2000 Mitarbeitern um genau zu sein und bei immer mehr offenen Stellen wird mittlerweile angegeben die "letzen" Zeugnisse. Sprich der höchste Schulabschluss (denn niemanden interessiert auf welcher Grundschule man war) und das letzte Arbeitszeugnis. Das machen nicht nur wir so, aber danke für das Angreifen ;)
Auch mittelständische Unternehmen machen nicht immer alles richtig ;-))
Weil das Feuer den Keller nicht erreicht hat?
Das behaupte ich auch gar nicht;) wir machen das was die Geschäftsführung/Betriebsrat angeordnet wird.
Dann einfach weiter so...
... und wenn später mal etwas ist, kommt der berühmte Spruch: "Das haben wir immer so gemacht."
@Karolinchen1988, ich will Dich hier in keiner Weise kritisieren oder angreifen - ich gebe nur zu bedenken, dass man auch mal die "eingetretenen Pfade" verlassen kann. Verbesserungsvorschläge sind doch nie verkehrt.
Wie oft hört man von Bewerbern / Arbeitnehmern, die sich durch gefäschte Zeugnisse oder Lebensläufe in Positionen gebracht haben, die sie gar nicht hätten bekleiden dürfen - wenn die Personalabteilungen aufgepasst hätten. In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an diverse Doktorarbeiten hochrangiger Politiker...
An Deiner Stelle würde ich die Geschäftsführung noch einmal auf diese bei Euch herrschende Systemlücke hinweisen, und mir noch einmal die jetzige Vorgehensweise bestätigen lassen. Dies würde ich entsprechend dokumentieren - und wäre "aus dem Schneider".
Gruß @Nightstick
(30+ Jahre Erfahrung im Personalmanagement)
Was hat das mit dem Keller zu tun?
Ich glaube, Du weißt gar nicht, wovon wir sprechen... hier ein Beispiel:
https://www.wagner-sicherheit.de/tresore/dokumentenkassette-feuerbestaendig-sentry-1160.html
Eben nicht immer!