Kann der Arbeitgeber mich freistellen?
Ich habe im Dezember einen Termin für ein Einstellungsverfahren über 3 Tage in der OPZ der Bundeswehr in Köln. Kann mein jetziger Arbeitgeber mich dafür freistellen oder ist er vielleicht sogar dazu verpflichtet?
10 Antworten
Nein es gibt kein Recht, vom AG eine Freistellung für ein Bewerbungsgespräch zu bekommen.
Anders ist es, wenn man gekündigt wurde, einen Aufhebungsvertrag hat oder ein befristetes Arbeitsverthältnis. Dann nämlich ist der AG sogar verpflichtet, den AN für Bewerbungsgespräche und Termine beim Arbeitsamt freizustellen (Vermeidung von drohender Arbeitslosigkeit).
Nimm doch einfach Urlaub! Warum sollte Dein Arbeitgeber dazu gezwungen sein, Dich für Deine zukünftige berufliche Tätigkeit freizustellen?!
Meist steht dazu etwas in der Einladung zum Einstellungsverfahren, die du per Post erhalten hast bzw. noch erhälst. Wenn dort nichts über eine gesetzliche Freistellungspflicht seitens Arbeitgeber steht, dann musst du normalen Urlaub nehmen. Den darf dir der Arbeitgeber in einem solchen Falle auch nicht versagen.
Bei der Bundeswehr? Ich weiß nicht, wie es heute ist, aber als es noch die Wehrpflicht gab, war der Arbeitgeber dazu verpflichtet dich frei zu stellen! Frag ihn mal, ansonsten würde ich Urlaub beantragen oder eben einfach gehen :/
Nein, dafür braucht Dich der AG nicht unter Fortzahlung der Bezüge freistellen - kann das aber selbstverständlich, wenn er möchte - jedoch eher unwahrscheinlich. Das unterscheidet sich nicht von der Absicht sich bei einem neuen zivilen AG zu bewerben.