Darf der Arbeitgeber Krankheitsliste führen?

6 Antworten

generell: Erfassen, ja, das darf er natürlich. absolut in Ordnung, Arbeits-, Krank-, Urlaubstage werden erfasst. Das ist in jeder Firma so, außer vielleicht bei Mini-Krauters ums Eck (und wohl selbst da).

Aber: öffentlich für jeden einsehbar, das kenne ich von keiner einzigen Firma. Und ich war schon bei einigen.

Das fällt unter Datenschutz und eine "Veröffentlichung" ist nicht okay.

Es handelt sich gem. § 32 BDSG um sog. 'Beschäftigtendaten', die hier genutzt werden (der Begriff der Beschaeftigten wird in § 3 Abs. 11 BDSG geregelt).

In § 3 Abs. 9 BDSG sind die 'besonderen Arten personenbezogener Daten' benannt: Hierzu zählen u. a. Gesundheitsdaten (also auch Krankheitsfehlzeiten). Diese besonders sensiblen Daten unterliegen einer besonderen Schutzwürdigkeit und dürfen nicht 'frei zugänglich' sein.

Die beschriebene Handhabung (Bekanntmachung von Krankheitsfehlzeiten in Übersichtsform für 'Jedermann' in der Firma) ist daher aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beanstanden. Es reicht aus, wenn die Krankheitsdaten im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Personalbüros be- bzw. verarbeitet werden.

bermar27 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 10:06

Also die Liste hängt nicht öffentlich aus, sondern ist im Netzwerk gespeichert. Jeder der einen PC hat, und das haben die meisten in der Firma, können in diese Liste einsehen.

Kleckerfrau  12.05.2015, 10:18
@bermar27

Für mich ist das öffentlich, wenn jeder Mitarbeiter sie einsehen kann.

Der urlaubsplaner ansich ist okay, da haben aber die Krankheitstage nix zu suchen. Das muss intern, ohne Einsichtnahme der Belegschaft geschehen.

Geht gar nicht. Was ist das denn für ein Laden? Gibt es einen Betriebsrat?

bermar27 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 10:10

Der Name dieser Firma wird logischerweise nicht bekannt gegeben. Ich bin rundum zufrieden. Mir war es nur wichtig zu wissen ob dies so in Ordnung ist.