Krankmeldung zu spät abgegeben (Arbeitgeber)?

11 Antworten

Darf das mein Arbeitgeber?

Das darf er - aber nur vorübergehend!

Es gibt dazu eine eindeutige Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1:

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, 1. solange der Arbeitnehmer die von ihm [...] vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt [...].

Entscheidend ist das "solange".

Das heißt konkret: Sobald Du die ärztliche Bescheinigung vorlegst, muss der Arbeitgeber das bis dahin einbehaltene Gehalt nachzahlen!

Im Übrigen: Auch wenn eine ärztliche Bescheinigung dem Arbeitgeber (noch) nicht vorliegt, er aber ansonsten sicher weiß, dass Du arbeitsunfähig erkrankt bist, darf er das Gehalt für diese ärztlich (noch) nicht bescheinigte Zeit nicht einbehalten.

Was er allerdings darf: Er darf eine Abmahnung aussprechen, wenn Du mit der verzögerten Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hast.

niklas12312 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 14:13

Auch wenn im Arbeitsvertrag die "3 Tage-Frist" vorhanden ist?

Menuett  03.08.2017, 14:28
@niklas12312

Du hast diese Frist um viele Tage überschritten, natürlich ist das ein Grund für eine Abmahnung.

niklas12312 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 14:30
@Menuett

Es geht grade nicht um eine Abmahnung, sondern darum ob der Arbeitgeber meinen Lohn trotz (verspäteter) Krankmeldung verweigern darf.

Familiengerd  03.08.2017, 14:30
@niklas12312

Wenn die gesetzliche Regelung gilt (eine Bescheinigung muss vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert - ArbZG § "Anzeige- und nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2), dann muss die Bescheinigung des Arbeitgeber an dem auf den 3. Krankentag folgenden Arbeitstag vorgelegt werden.

Beispiel: 

Krankschreibung Mittwoch, 02.08., bis Freitag, 11.08.; Samstag und Sonntag, 05. und 06.08., kein Arbeitstag; Vorlage der Bescheinigung: Montag, 07.08.

niklas12312 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 14:34
@Familiengerd

Die Frage ist ja, darf er mir bei nicht-einhalten dieser Frist trotzdem die Krankheitstage vom Gehalt abziehen und nicht mehr nachzahlen. Dass er mir eine Abmahnung geben darf ist klar.

Familiengerd  03.08.2017, 14:38
@niklas12312

Ich denke, das habe ich in meiner Antwort überdeutlich zum Ausdruck gebracht:

Sobald Du die ärztliche Bescheinigung vorlegst, muss der Arbeitgeber das bis dahin einbehaltene Gehalt nachzahlen!

Der Arbeitgeber darf das Gehalt für die Zeit

nicht dauerhaft einbehalten

, sondern nur so lange, wie im der Nachweis nicht vorliegt!

niklas12312 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 14:56
@Familiengerd

Es wundert mich nur, da ich bei einem sehr großem Arbeitgeber bin. Ich werde aufjedenfall das Gespräch suchen.

Familiengerd  03.08.2017, 14:56
@niklas12312

Die sollten eigentlich wissen, was ich hier geschrieben habe.

Familiengerd  03.08.2017, 15:02
@niklas12312

Jedenfalls hast Du Anspruch darauf, dass Dir das einbehaltene Gehalt nachgezahlt wird - wenn es "dauern" sollte, sogar mit weitergehenden Ansprüchen, z.B. 40 € Verzugspauschale nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 288 "Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden" Abs. 5 Satz 1:

Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.

.... er darf nicht, er muß, so lese ich die Spielregeln.

Da nun die Bescheinigung vorliegt, wird er nachzahlen.

Familiengerd  03.08.2017, 18:21

.... er darf nicht, er muß, so lese ich die Spielregeln.

Das ist - sorry - Unsinn.

Kein Gesetz zwingt den Arbeitgeber im Fall unentschuldigten Fehlens das Entgelt entsprechend zu kürzen.

Das Gesetz (EntgFG § 7 Abs. 1 Nr 1) spricht dem Arbeitgeber die Berechtigung zu das zu tun!

Nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG bist du verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Hast du das getan?

Dauert deine Krankheit länger als 3 Kalendertage (nicht Arbeitstage!) musst du das durch eine ärztliche Bescheinigung belegen. Eine AU ist also erst dann zwingend notwendig, wenn man mindestens 4 Tage krank ist. Allerdings darf der AG auch schon früher eine AU verlangen.

Grundsätzlich muss also die Krankmeldung am vierten Tag des Fernbleibens - bzw. dem Arbeitstag nach dem dritten Krankheitstag (Wochenenden und Feiertage mitzählen!) im Betrieb sein.

Damit hast du gegen deine Nachweispflicht verstoßen und eine Abmahnung deswegen wäre berechtigt.

Ich habe mich anfang der letzten halben Woche wieder relativ okay gefühlt, sodass ich raus zur Post konnte

Du warst nicht mal zwischendurch beim Arzt? Sowas kann man dann in einem Aufwasch erledigen. Im Zweifel hättest du das auch von einer anderen vertrauenswürdigen Person zur Post bringen lassen müssen.

Die restlichen Wochen wurden mir vom Gehalt abgezogen.

Es ist zwar rechtens, dass der Arbeitgeber dein Gehalt kürzt. Allerdings nur so lange, wie die AU noch nicht vorliegt. Liegt die AU vor und entschuldigt damit dein Fernbleiben, gibt es keine Rechtfertigung mehr, dein Gehalt nicht auszubezahlen. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG)

Fordere also deinen AG auf, das ausstehende Gehalt auszuzahlen.

niklas12312 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 14:32

Meine Vorgesetzten waren vom ersten Tag an informiert. Es geht nur um die Krankmeldung.

DarthMario72  03.08.2017, 14:38
@niklas12312

Die AU hast du verspätet abgegeben, was ein berechtigter Grund für eine Abmahnung ist.

Dein Gehalt muss nachgezahlt werden.

qugart  03.08.2017, 14:44
@DarthMario72

Wenn der Arbeitgeber vom ersten Tag an informiert war, ist sogar eine Abmahnung fragwürdig. Aber es kommt immer auf die genauen Umstände drauf an. Das Einbehalten des Gehalts war da aber schon von anfang an nicht rechtens.

DarthMario72  03.08.2017, 14:51
@qugart

Wenn der Arbeitgeber vom ersten Tag an informiert war, ist sogar eine Abmahnung fragwürdig.

Der AN hat nicht nur die Pflicht, den AG über sein krankheitsbedingtes Fernbleiben zu informieren, sondern er muss auch die AU's rechtzeitig vorlegen. Das ist nicht passiert.

Familiengerd  03.08.2017, 14:54
@qugart

Eine Verspätete Vorlage der Bescheinigung berechtigt zur Abmahnung - auch wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über die Tatsache der Erkrankung informiert hat.

Aber das im konkreten Fall immer auch angemessen ist, ist eine andere Frage.

ich bin mir nicht sicher ob er das so darf.

hast du den bei der arbeit angerufne und gesagt wie lange du vom arzt krankgeschrieben worden bist?

dann sollte es kein problem sein, auch wenn die krankmeldung etwas später kommt. besser ist es natürlich wenn sie am folgetag der krankmeldung bereits eintrifft.

ich würde mal mit deinem chef oder der personalabteilung reden und fragen bzw. deine situation erklären.

falls das nichts hilft, würde ich mich an den betriebsrat wenden falls ihr einen habt, der hilft dir da gerne in solchen situationen und kennt auch die rechtslage meist sehr gut

hoffe du bekommst dien gehalt wieder, viel erfolg!

gym8girl  03.08.2017, 14:03

Der Chef ist im Recht.

Familiengerd  03.08.2017, 14:18
@gym8girl

Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nur für die Dauer des Nichtnachweises einbehält - ja.

Er muss das einbehaltene Gehalt aber nachzahlen, sobald die Bescheinigung vorgelegt wird.

Wäre ihm die Tatsache der Erkrankung sicher bekannt auch ohne Bescheinigung, hätte er erst gar kein Gehalt einbehalten dürfen.

Siehe meine eigene Antwort.

mit den Gesetzen kenne ich mich nicht aus aber bei uns muss man die Krankmeldung am ersten Tag an den man wieder in der Arbeit ist bringen

frag mal in der Personalverrechnung nach

Familiengerd  03.08.2017, 14:44

Und was sagt das jetzt über die Frage, ob der Arbeitgeber Gehalt einbehalten durfte??

Maprinzessin  03.08.2017, 14:47
@Familiengerd

das er eben in der Personalverrechnung driekt nach fragen soll

Familiengerd  03.08.2017, 15:04
@Maprinzessin

Super, er fragt aber hier!

Und was soll er da in der Personalabteilung fragen?

Maprinzessin  04.08.2017, 10:50
@Familiengerd

nicht in der Personalabteilung

Personalverrechnung -  diese ist für Lohn und Zeit verantwortlich

in der Personalabteilung werden Bewerbungsgespräche geführt und Mitarbeiter eingestellt

ja er fragt hier aber es wäre besser die Profis in der Firma zu fragen, die wissen auch genau welche Gesetzte gelten

Familiengerd  04.08.2017, 12:21
@Maprinzessin

nicht in der Personalabteilung

Personalverrechnung -  diese ist für Lohn und Zeit verantwortlich

Auweia - ich werd' nicht mehr ... Wir wollen hier doch wohl keine Haarspaltereien betreiben!

Die "Personalabteilung" ist für alle Personalangelegenheiten zuständig; wenn es ein sehr großer Betrieb ist, mag es wohl einen besonderen Unterbereich geben, der nur für "Personalverrechnung" (wie Du das nennst) zuständig ist.

aber es wäre besser die Profis in der Firma zu fragen, die wissen auch genau welche Gesetzte gelten

Erstens darf man bei den meisten Betrieben bezweifeln.

Zweitens gibt es hier einige im Forum, die sich mit den einschlägigen Gesetzen besser auskennen, als es die meisten Mitarbeiter in Personalabteilungen tun.

Drittens: Wie soll er sich (vertrauensvoll) an die Personalabteilung um Auskunft/Hilfe wenden, wenn doch gerade von da die hier kritisierte Praxis kommt?!?!

Maprinzessin  07.08.2017, 07:12
@Familiengerd

Auweia - ich werd' nicht mehr ... Wir wollen hier doch wohl keine Haarspaltereien betreiben!

das ist keine Haarspalterrei, diese 2 Abteilungen machen was VÖLLIG unterschiedliches

ich finde es schlimm das du alle Mitarbeiter als inkompeten hinstellst, ich weis nicht wie es in andere Firmen ist, aber bei uns haben unsere Personalverrechner eine Ausbildung inkl. Prüfung und Zertifikat abgeschlossen + regelmäßige Schulungen der neuen Gesetzte, diese haben bei uns auch eine Schweigepflicht

von dem abgesehen darf hier jeder seine Tipps und Ratschläge kunt tun, wenn du dich bestens mit diesen Gesetzten auskennst, dann bitte nur zu hilf dem Fragesteller sein Problem zu lösen

Familiengerd  07.08.2017, 12:50
@Maprinzessin

 das du alle Mitarbeiter als inkompeten hinstellst

Das ist Blödsinn! Wo - bitte sehr!! - tue ich das?!?! Diese Behauptung ist völliger Quatsch!

Und Dein Herumreiten auf "Personalverrechnung" ist für die Frage hier völlig irrelevant - und darum ist und bleibt es Haarspalterei!

Und Schweigepflicht in personellen Frage hat jeder zu wahren, der mit Personalangelegenheiten zu tun hat!