Wo kann ich beschweren?

2 Antworten

Die Stadt hat mit deiner Beschwerde gar nix zu tun. Ansprechstelle ist und bleibt die Ausländerbehörde.

Du kannst dich aber an den Vorgesetzten der Beamtin wenden.

Hallo AntonZagorezki

Beschwerden sind dafür da damit auf einen Missstand hingewiesen wird.

Missstände sind beispielsweise Angelegenheiten die nicht in Ordnung sind.

Du hast ein Problem und gehst damit zur Ausländerbehörde.Die 

Ausländerbehörde schreibt den Bürgermeister der Stadt an und schildert dein 

Problem.In deinem Fall ist das eine Beschwerde über eine Beamtin.

Soweit ok.

Für mich ist das ein Missstand das die Ausländerbehörde nicht mit dir 

gesprochen hat und direkt vor Ort dein Problem geklärt wurde.

Das wäre jetzt die einfachste Lösung gewesen und hat auch nichts mit 

Respektlosigkeit zu tun Dir und der Ausländerbehörde gegenüber.

Du schreibst von einer Beschwerde und nicht warum Du diese Beschwerde 

einreichen willst.

Gruß Ralf

AntonZagorezki 
Beitragsersteller
 16.01.2016, 19:50

Die Beamtin der Ausländerbehörde klärte das Problem mit mir nicht ab, weil die Antragsstellerin(meine Ex-Frau und sein Ehemann, der deutsche Bürger) bei der Vorlage des Gesprächs aus Facebook angegeben hatten, dass ihnen meine Adresse unbekannt ist.

rallytour2008  16.01.2016, 20:06
@AntonZagorezki

Das liest sich hier jetzt wie ein Familienstreit der unbedingt vom 

Zaun gebrochen werden muss auf Kosten von Menschen die viel zu 

tun haben.

Vorlagen aus Facebook rauskopieren kann jeder.

Was eine Beleidigung geschweige denn eine Bedrohung ist wissen 

die wenigsten.

Was deine EX-Frau und Ihr Mann gemacht haben ist mit Sicherheit 

nicht korrekt.

Aus unerfindlichen Gründen hat wer was dagegen das Du ein Visum 

bekommst.

AntonZagorezki 
Beitragsersteller
 16.01.2016, 19:47

Die Beamtin der Ausländerbehörde schickte eine E-mail an die deutsche
Auslandsvertretung mit der Bitte mir das Visum nicht zu geben, weil ich
einen deutschen Bürger beschimpfe. Dabei "vergass" sie in der Anlage den
Teil des Gesprächs mit dem deutschen Bürger an die deutsche
Auslandsvertretung zu schicken, wo der deutsche Bürger mich beschimpft und mich bedroht.