Wo kann ich beschweren?
Die zuständige Ausländerbehörde schickte meine Beschwerde gegen die Beamtin der Ausländerbehörde an den Bürgermeister dieser Stadt. (Die Beamtin der Ausländerbehörde schickte eine E-mail an die deutsche Auslandsvertretung mit der Bitte mir das Visum nicht zu geben, weil ich einen deutschen Bürger beschimpfe. Dabei "vergass" sie in der Anlage den Teil des Gesprächs mit dem deutschen Bürger an die deutsche Auslandsvertretung zu schicken, wo der deutsche Bürger mich beschimpft und mich bedroht. Der Bürgermeister dieser Stadt will nichts in meiner Sache veranlassen. Wo soll ich mich jetzt beschweren? Ist das Regierungspräsidium die richtige Stelle?
2 Antworten
Die Stadt hat mit deiner Beschwerde gar nix zu tun. Ansprechstelle ist und bleibt die Ausländerbehörde.
Du kannst dich aber an den Vorgesetzten der Beamtin wenden.
Hallo AntonZagorezki
Beschwerden sind dafür da damit auf einen Missstand hingewiesen wird.
Missstände sind beispielsweise Angelegenheiten die nicht in Ordnung sind.
Du hast ein Problem und gehst damit zur Ausländerbehörde.Die
Ausländerbehörde schreibt den Bürgermeister der Stadt an und schildert dein
Problem.In deinem Fall ist das eine Beschwerde über eine Beamtin.
Soweit ok.
Für mich ist das ein Missstand das die Ausländerbehörde nicht mit dir
gesprochen hat und direkt vor Ort dein Problem geklärt wurde.
Das wäre jetzt die einfachste Lösung gewesen und hat auch nichts mit
Respektlosigkeit zu tun Dir und der Ausländerbehörde gegenüber.
Du schreibst von einer Beschwerde und nicht warum Du diese Beschwerde
einreichen willst.
Gruß Ralf
Das liest sich hier jetzt wie ein Familienstreit der unbedingt vom
Zaun gebrochen werden muss auf Kosten von Menschen die viel zu
tun haben.
Vorlagen aus Facebook rauskopieren kann jeder.
Was eine Beleidigung geschweige denn eine Bedrohung ist wissen
die wenigsten.
Was deine EX-Frau und Ihr Mann gemacht haben ist mit Sicherheit
nicht korrekt.
Aus unerfindlichen Gründen hat wer was dagegen das Du ein Visum
bekommst.
Die Beamtin der Ausländerbehörde schickte eine E-mail an die deutsche
Auslandsvertretung mit der Bitte mir das Visum nicht zu geben, weil ich
einen deutschen Bürger beschimpfe. Dabei "vergass" sie in der Anlage den
Teil des Gesprächs mit dem deutschen Bürger an die deutsche
Auslandsvertretung zu schicken, wo der deutsche Bürger mich beschimpft und mich bedroht.
Die Beamtin der Ausländerbehörde klärte das Problem mit mir nicht ab, weil die Antragsstellerin(meine Ex-Frau und sein Ehemann, der deutsche Bürger) bei der Vorlage des Gesprächs aus Facebook angegeben hatten, dass ihnen meine Adresse unbekannt ist.