Hausrecht auf der öffentlichen VerwaltungH?
Hallöchen!
Eine Frage. Bitte nur ehrlich beantworten, DANKE!!
Es geht um folgendes: Ich arbeite als Abteilungsleiter auf einer öffentlichen Verwaltung. (Stadtverwaltung) Logischerweise eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Wir hatten gerade einen ziemlich heftige Auseinandersetzung mit einem Bürger der laut geworden ist. Somit hatte ich ihn darum gebeten das Haus auf der Stelle zu verlassen, sonst würde ich die Polizei rufen. Meiner Aufforderung ist er nicht nachgekommen. Somit habe ich bei unserer Polizeidirektion angerufen. Die Polizei kam dann mit einer Streife und erteilte dem Bürger ein Platzverweis.
Nun ist unsere Frage ob ich als Abteilungsleiter das Recht habe das Hausrecht für die Verwaltung auszusprechen. Das Hausrecht liegt beim Bürgermeister. Keine Frage. Allerdings ist es bei uns nicht ganz klar ob das Hausrecht auf das Personal übertragen wurde.
Wo würde so etwas stehen wenn es geregelt wäre? In der Dienstvereinbarung/Dienstanweisung, etc.?
Hat jemand Erfahrungen?
Unseren Bürgermeister kann ich nicht fragen da dieser in Urlaub ist. Unser 1. Beigeordneter ist ebenfalls gerade nicht im Hause. Dieser übernimmt aktuell die Vertretung des Bürgermeisters.
Grüße
Bohni
7 Antworten
Das Hausrecht in einer öffentlichen Verwaltung ist nicht mit dem auf privater Ebene vergleichbar. Die Bürger haben ein Recht auf Betreten des öffentlichen Gebäudes zu Anlässen die den Zweck des Amtes betreffen. (Selbstbindung der Verwaltung, Art.3 l i.V.m. Art. 20 III GG)
Deshalb kann ein Verweis des Gebäudes auch nur zeitlich begrenzt und in ganz konkreten Fällen ausgesprochen werden wenn durch Verbleib der Person z.B. die Aufrechterhaltung des störungsfreien Dienstbetriebes nicht möglich ist.
Aussprechen darf dieses Hausverbot allerdings dann jeder betroffene Sachbearbeiter. Ob dies notwendiger Weise dann mit dem nächsten Vorgesetzten oder dem Amtsleiter abgesprochen werden muss sollte eigentlich eine Dienstanweisung regeln.
Es geht um folgendes: Ich arbeite als Abteilungsleiter auf einer
öffentlichen Verwaltung. (Stadtverwaltung) Logischerweise eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Genau. Weil jede Stadtverwaltung sich 18-jährige als Abteilungsleiter einstellt.
Vermutung: DU warst derjenige, der hinauskomplimentiert wurde.
Nach außen kann das jeder aus der Verwaltung machen, sobald er eine
Besoldung mind. m D. hat.
Auch der Hausmeister einer Schule oder Bauhof, Kläranlage.
Sollte aber in einer Dienstanweisung enthalten sein.
Ihr habt vielleicht ja auch eine Anweisung, wer sachlich, rechnerisch, usw. unterschreiben darf. Wer Amtsleiter oder Vertreter ist.
Aber unsere war so alt, das kaum noch einer die älteren kannte.
Nur die Bankvollmacht war immer Aktuell.
Hausverbot gilt nur 24 Std. in Niedersachsen.
Ich hab mal nachgezählt, es waren knapp 30x nicht o. K. bei der Kontrolle durch den Landkreis. Ja, machen wir.
Mit Gruß
Bley 1914
.... mit 18 kannst Du kein Hausrecht haben und Leiter sein schon gar nicht.
Das du den Unterschied zwischen Hausrecht, Hausverweis & Hausverbot nicht kennst lässt mich an der Geschichte zweifeln.
Kann es sein dass DU den Platzverweis bekommen hast?