Wo ist mein Wohnsitz während eines Au pair Aufenthaltes?
Hallo,
ich werde diesen Sommer für ein Jahr als Au Pair nach Schottland gehen. Jedoch bin ich mir was einige Formalitäten betrifft im Moment noch etwas unsicher, bzw. finde keine eindeutigen Aussagen im Internet.
Ich weiß z.B. nicht, ob ich mich vor meiner Abreise hier in DE abmelden muss und meinen Wohnsitz dann in Schottland wieder anmelden muss, oder ob ich das Jahr über hier gemeldet bleiben kein. Wäre toll, wenn da vllt jmd eine Antwort drauf hätte.
Desweiteren bin ich mir unsicher bezüglich des Kindergeldes. MEines Wissens steht mir das nur zu, wenn ich mindestens 10 Std. Sprachkurs absolvieren würde, was mir in meiner Stelle jedoch nicht möglich sein wird. Jedoch habe ich von vielen Bekannten und Freunden gehört, dass sie vor ihrem Auslandsaufenthalt einfach eine Bewerbung für einen sehr anspruchsvollen Studiengang eingereicht haben und durch ihre Absage das Kindergeld weiter ggezahlt wurde... Ist das wirklich so einfach? Und funktioniert das wirklich, auch wenn ich dann gar nicht mehr in DE sondern in Schottland gemeldet bin?
Es wäre super lieb, wenn da vllt jmd eine Antwort drauf hätte. Bin langsam etwas am verzweifeln, weil ich nirgendwo eine konkrete Auskunft bekomme...
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Desweiteren bin ich mir unsicher bezüglich des Kindergeldes. Meines Wissens steht mir das nur zu, wenn ich mindestens 10 Std. Sprachkurs absolvieren würde, was mir in meiner Stelle jedoch nicht möglich sein wird.
Infos hierzu findest du in klicktipps.de -> Kindergeld und BAföG -> FAQ Fragen zum Kindergeld unter dem Punkt 8:
https://www.klicktipps.de/kindergeld-faq.php#Auslandsaufenthalt
wie z.B.: Auch wenn nachgewiesen werden kann, dass man sich während der Au-Pair-Zeit um einen Ausbildungsplatz bewirbt, bzw. eine Zusage für einen Platz erhält, kann es weiter Kindergeld geben. Bei Absagen gilt die Zeit von der ersten Bewerbung bis zur letzten Absage.
Nee, dein ständiger Wohnsitz bleibt ja in Deutschland! Da lässt du alles, wie es ist! Kommst ja wieder zurück.
Meinst du das Kindergeld, das deine Eltern für dich bekommen? Da kann ich leider nicht weiter helfen... Aber hast du mal danach gegoogelt?
Infos findest du hier in dem Link: https://www.klicktipps.de/kindergeld-faq.php#Auslandsaufenthalt
Warum abmelden? Du bleibst weiter an deinem bisherigen Wohnsitz gemeldet. So scheint mir auch die Rechtslage zu sein. Der bisherige Wohnsitz bleibt trotz des zeitweiligen Auslandsaufenthalts weiterhin der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen. Diese Trickserei mit dem Kindergeld kann ich nicht befürworten. Du würdest dich damit in die Nähe einer strafrechtlichen Verfehlung begeben.
Besser find ich diese Infos: https://www.klicktipps.de/kindergeld-faq.php#Auslandsaufenthalt
z.B. den zweitletzten Satz bei Au-Pair: Auch wenn nachgewiesen werden kann, dass man sich während der Au-Pair-Zeit um einen Ausbildungsplatz bewirbt, bzw. eine Zusage für einen Platz erhält, kann es weiter Kindergeld geben. Bei Absagen gilt die Zeit von der ersten Bewerbung bis zur letzten Absage.