Darf das Einwohnermeldeamt einen einfach abmelden?
Problem: Beim Lohnsteuerjahresausgleich bekam ich zur Feststellung der doppelten Haushaltsführung ein Rückschreiben vom Finanzamt, daß ich am Nebenwohnsitz garnicht gemeldet sei, obwohl ich schon fast Jahrzehnte dort wohne und mich auch damals dort persönlich beim Einwohnermeldeamt mit Nebenwohnsitrz angemeldet hatte. Was ist da passiert, hat jemand schon einmal so etwas erlebt? Für meine Begriffe eine Riesen-Gemeinheit und Behördenschikane.
4 Antworten
Wenn Du Dich dort vor vielen Jahren angemeldet hast, dann müßtest Du einen Durchschlag (grüner DIN A4 Bogen erhalten haben) von dieser Anmeldung haben. Man nennt es auch An-Ummeldebestätigung. L.G. Nordi
Was mich nur interessieret, ist, was in diesem Überprüfungsschreiben drinstand. Das heißt also, Steuergelder werden für Massenbriefsendungen der Einwohnermeldeämter zwecks Feststellung der Gültigkeit der Postzustellbarkeit herausgeworfen? Sehe ich das richtig?
Alles klar, Steuerrückzahlung ist mit Wertstellung heute auf Konto gutgeschrieben worden.
Hat dieses Jahr aber lange gedauert, letztes Jahr hatte ich Anfang Februar schon mein Geld.
Fragebogenaktion mit Paßwort auf dem Bescheidformular: "Wie können wir den Service verbessern?" Na sowas.
Du zahlst ja vermutlich Miete? Oder hast ein paar Zeugen, dass der Sachverhalt so ist, wie du schreibst? Oder vielleicht eine Kopie deiner Anmeldung.
Dann nix wie hin damit ans Finanzamt und so schildern wie hier.
Ich habe wegen eines Zweitwohnsitzes auch gerade einen 4 monatigen K(r)ampf hinter mir und erfolgreich abgeschlossen.
Viel Glück
Beide Fälle haben nichts miteinander zu tun. Bitte trennen und nicht verrückt machen lassen ;-) Ist das Schreiben vom Finanzamt überhaupt ein Bescheid? Sie versuchen gerne, Steuerzahler dazu zu bewegen, eingereichte Belege von sich aus zurück zu nehmen, das ist weniger Aufwand als eine Ablehnung. Also schicke ihnen einen netten Brief, erzähl ihnen, die Wohnsitzbehörde hätte Dich versehentlich abgemeldet und leg' eine Kopie Deines Mietvertrags bei. Bis vor kurzem war die Anmeldung bei Zweitwohnungen noch nicht mal erforderlich. Deinem Einwohnermeldeamt würde ich einen ähnlichen Brief schicken, mit der Bitte die "versehentliche" Abmeldung wieder rückgängig zu machen. Warum sollst Du Dir Stress machen, wenn die es verbockt haben?
Danke für die Antwort, nun, es gibt kein Geld, wenn Finanzamt nicht zahlt, weil Unstimmigkeiten in der Berechnung der doppelten Haushaltsführung auftreten. Ich erwarte hohe Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern. Da macht man sich schon Gedanken.
Die Formulare zur Steuererklärung kamen dieses Jahr auch erst sehr spät.
Wollen die Verzögerungstaktik proben?
Ärgern würde ich mich auch (wahrscheinlich mehr als Du, ich habe häufigere Berührungspunkte), aber bange machen lassen sollte man sich nicht.
Ich habe manchmal auch den Eindruck, dass man es erst mal versucht; wenn man dann 50% zum Aufgeben bringen kann, ist das schon gespartes Geld.
Offiziell musst Du wohl Widerspruch gegen die Abmeldung einlegen. Hier ein ähnlicher Fall: http://www.dirigl.de/pdf/VwGO-Skript%20Anlage%202.pdf
Hast du keine Unterlagen / Beweise dafür, dass du damals diesen Zweitwohnsitz angemeldet hast??
Das Einwohnermeldeamt meinte auf meinen neuerlichen Besuch (-halber Tag Urlaub deswegen flöten-), ein Behördenbrief sei zweimal von der Post als unzustellbar zurückgeschickt worden, daher hätte das Amt von Amts wegen den Nebenwohnsitz abgemeldet. (Kopfschüttel)
Hat mein Vermieter das Namensschild entfernt vom Briefkasten, oder war es ein Dumme-Jungen-Streich, jedenfalls ist das Namensschild weg. Habe mich rückwirkend wieder angemeldet. Diese Anmeldung ans Finanzamt geschickt. Bin mal gespannt, ob die das akzeptieren.
Danke für die Antwort. Die Kommunen haben mittlerweile jede für sich ihre eigenen Vordrucke und Formulare, die vom "amtlichen" Vordruck, wie man ihn kennt, etwas abweichen können. Oben ist ein Häkchen: Exemplar für Behörde bzw. Exemplar für Antragsteller. So eine Ausfertigung "für Antragsteller" habe ich noch. Es ist aber nicht das "klassische" "grüne" Formular vom Gemeindeverlag.