Witwenrente und mit Partner zusammen ziehen?

7 Antworten

Die Witwenrente fällt nur bei einer Heirat weg. Und im 1. Jahr des Zusammenlebens bekommt er auch noch sein ALG II. Erst danach bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und Du musst für ihn aufkommen.

Deine Witwenrente würde  nicht wegfallen, solange ihr nicht heiratet. Aber er würde eventuell kein ALG2 bekommen, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.

Indem Du an Deinen??? einen Teil Deiner Wohnräume untervermietest oder vermietest, könntest Du dem Dilemma entgehen.

Wenn Du untervermietest, solltest Du Deinen Vermieter davon unterrichten, damit es keine Schwierigkeiten von dessen Seite aus gibt.

Dies hätte ausserdem den Vorteil, wenn ihr Euch eines Tages weniger gut versteht, dass eine Trennung schneller vollzogen werden kann. Einen weiteren, dass Du keine Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft eintragen oder angeben musst. 

Wichtig dann auch, vom Kern der Frage ausgehend, dass alles bleibt, wie's vorher auch war und Dein???  im Falle von Hartz 4 sein Geld und die Miete weiterhin erhält, um damit erhöhte Kosten aufzufangen

Hast Du Eigentum, würde ich dies angeben, damit vom Finanzamt keine Schwierigkeiten auf Dich zukommen, da die Behörde sowieso Kenntnis davon hätte.

Ein Unter-/Mietvertrag ist in jedem Fall erforderlich. Hierin müssen Kosten für Miete, Strom (inclusive), exclusive, Warm -und Kaltwasser, wie auch Heizkosten enthalten sein. 

Die Bögen vom Amt sind entsprechend, wie auch eine Mietbescheinigung (vom Vermieter, wenn kein Eigentum), von Dir, wenn Eigentum, dazu gehören auch Wohnraumgrösse und wann erbaut, usw. usw.a auszufüllen., sollte der Tag des Hatz 4 Antrages zur Debatte stehen für Deinen ??? 

Jede Wohnungsänderung ist von Deinem??? anzugeben, allerdings a u c h  d e r z e i t bereits, nämlich der Agentur für Arbeit. Dies zu tun ist aus postalischen Gründen wichtig.

Zur Vermietung kann eine gemeinsame Küchen - oder Badbenutzung ruhig angegeben werden. Die Räume sollten in jedem Fall abschliessbar und getrennt sein voneinander, da es durchaus sein kann, dass ein Besuch durch Mitarbeiter des Jobcenters erfolgt, dann, wenn Dein Freund Hartz 4 beantragt. 

Wie ihr dies regelt, wäre entweder eine andere Frage oder euch überlassen.

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Liebe Grüße

Hallo,

deine Witwenrente fällt nur weg, falls du noch mal heiratest.

Es kann aber passieren, dass das Amt euch als Bedarfsgemeinschaft einstuft und dein Gehalt + Witwenrente mit angerechnet wird, er also evtl. seinen Anspruch auf Hilfe vom Amt verliert oder weniger bekommt.

Zusammenziehn hat keinerlei Auswirkungen auf die Rentenansprüche. Aber bei Hartz 4 wird Dein komplettes Einkommen mit angerechnet.

Grob gerechnet bedeutet dies nach einer gewissen Zeit:

Euer gemeinsamer Bedarf wären die Kosten der Unterkunft zuzüglich 2 x 90% des Regelsatzes - ergo 727,20 Euro.

Filzy 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 21:30

ich bekomme 730 euro Witwenrente 

wilees  07.08.2016, 21:38
@Filzy

Zumindest Dein Wohngeldanspruch würde sofort entfallen.