Bekommt man Hartz4 Aufstockung wenn Partner 1700E netto hat?
Wollen gern zusammen ziehn,ich bin Alg2 Empfängerin und habe 2 Kinder.Die beide sind nicht von ihm...
7 Antworten
Ne Aufstockung gibt es auf keinen Fall. Du bekommst eher Abzüge. Ihr lebt dann in einer Bedarfsgemeinschaft, das heißt, er ist Unterhaltsverpflichtet dir gegenüber.
Da du min.1 Kind mit in den Haushalt bringst,wird es nicht einfach werden,das so genannte Jahr auf Probe bei der Antragstellung durch zu bringen,was in der Regel bei Kinderlosen kein Problem darstellen würde !
Dazu muss man nur getrennt wirtschaften und die Finanzen getrennt halten.
Sobald aber ein Kind vorhanden ist und dieses auch vom Partner versorgt und betreut wird,könnte dieses Jahr auf Probe schwer werden geltend zu machen und dann würde das Einkommen auch auf die Kinder angerechnet.
Da dann zu den 1700 € Netto auch noch mal ca.370 € Kindergeld dazu kämen,würdet ihr über ca.2070 € verfügen und da sind noch nicht mal evtl.Unterhalts oder Unterhaltsvorschuss Leistungen dabei.
Der Bedarf von euch würde sich evtl.auch 2 x 353 € Regelsatz für 2 Erwachsene = 706 € + 2 x 261 € ( ab 6 bis 13 Jahre ) Regelsatz Kinder = 522 € sind gesamt ca.1230 € für die Regelsätze.
Dazu noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für 4 Personen,könnte man durchaus auf ca.2000 € Bedarf im Monat kommen,käme halt auf die Angemessenheit der Warmmiete an.
Würde man dann noch mal von diesen ca.2070 € Einkommen,seine min.330 € an Freibeträgen auf Erwerbseinkommen abziehen,bliebe ein anrechenbares Einkommen von ca.1740 €.
Der Bedarf könnte aber durchaus bei diesen 2000 € liegen und somit würde ein Anspruch von ca.260 € bestehen,wenn keine Unterhaltszahlungen dazu kämen.
Wenn du allerdings dieses Jahr auf Probe durch bekommen solltest,dann hast du einen Bedarf von 391 € Regelsatz für dich + Alleinerziehenden Mehrbedarf + 2 x Regelsatz für die Kinder + 3 / 4 der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Spätestens nach einem Jahr werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und damit wird das Einkommen deines Partners angerechnet. Ob ihr bei einem so hohen Einkommen (es wird ja auch das Kindergeld mit eingerechnet) noch etwas dazu bekommt, wage ich zu bezweifeln.
Da dein Freund 1700€ verdient , und du wahrscheinlich auch noch Kindergeld bekommst,
ist es nicht sehr wahrscheinlich .
Aber da du eh jede Veränderung, sei es Einkommen /Umzug /Lebenspartnerschaft
beim Amt angeben musst , mache im Job-Center einen Termin , um dein
Vorhaben zu besprechen.Einen neuen Antrag kannst du ja stellen, dann wird
er dementsprechend berechnet , und danach bekommt ihr den neuen Bescheid,
ob , oder wieviel ihr an Zuschuss bekommt.
Vg pw
Sein Lohn wird angerechnet, sprich du bekommst weniger vom Jobcenter, da er genug verdient um den Bedarf zu decken. War in etwa vor einem halben Jahr noch in der selben Situation. Daher würde ich raten, lasst das mit dem zusammenziehen wenn ihr keinen finanziellen Nachteil erfahren möchtet oder zieht zusammen falls das euch nichts ausmacht.
Lg