Witwenrente bei Knappschaft

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Eigenes Einkommen der Hinterbliebenen ist auf Witwen- und Witwerrenten anzurechnen.

Es werden grundsätzlich alle Einkommensarten angerechnet. Lediglich Einnahmen aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen und die meisten steuerfreien Einnahmen sind von der Anrechnung ausgenommen.

Das anzurechnende Einkommen ist grundsätzlich aus dem Vorjahreseinkommen zu ermitteln. Dabei ist immer von dem Nettoeinkommen auszugehen. Bei den meisten Einkommensarten wird zur Ermittlung der Nettobeträge ein pauschaliertes Verfahren angewendet. Von dem ermittelten Nettobetrag wird ein Freibetrag abgezogen. 40 % des Rests werden auf die Rente angerechnet.

Genauer kannst du das hier nachlesen: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/rente-einkommensanrechnung.htm

Zur Rentenbewilligung gibt es sicher einen Rentenbescheid. Diesem kann man die Gründe für die Anrechnung des Einkommens entnehmen.

Es empfiehlt sich, direkt bei der Knappschaft einen Termin zu vereinbaren und um genaue Aufklärung bitten (wenn die eigenen Unterlagen und Bedingungen es nicht hergeben, wovon ich aber ausgehe).

Die genauen Berechungsdetails muss sie bei der Knappschaft anfordern. Eigentlich sollte das bereits im Rentenbescheid enthalten sein. Sie muss ja selbst zuvor Unterlagen eingereicht haben, sonst wüsste die Knappschaft ja nicht, wieviel sie verdient.