Muss Heizungs-Rückerstattung dem Amt für Grundsicherung zurück bezahlt werden?

3 Antworten

Ich kann die Antwort von McSteven 100%ig bestätigen.

Außer vielleicht eine Kleinigkeit im Sinne von "Korintenkackerei" ;o)) :

Deine Mama muss die Rückzahlung nicht an das Amt zahlen, sie muss sie nur mitteilen. Das Amt wird dann die nächsten Bezüge entsprechend kürzen, bis der BEtrag augeglichen ist.

Es gibt mind. 1 Hintertür, wie man das legal umgehen kann. Wie man also das Geld behalten kann. Das schreibe ich aber aus guten Gründen - obwohl legal - nicht hier. Diese Möglichkeit berücksichtige ich bei der Beratung / Betreuung meiner Mandaten.

Für Dich bzw. Deine Mama gilt: Betrag ehrlich mitteilen und ggf. Bitte ans Amt richten, dass der Betrag nicht auf einmal sondern in Raten abgezogen wird. Dann ist es nicht so hart.

Sorry - eine bessere Antwort ist hier nicht möglich.

Grüße, Werner Pühringer[googel mich: "Pühringer Würselen DOWAS"]

Fienchen007  09.06.2011, 13:26

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es auch nur eine LEGALE Möglichkeit gibt die von den Steuerzahlern verauslagten Kosten für Heizung und nun vom Vermieter zurückerstatteten Gelder selbst zu behalten. Es handelt sich hierbei eindeutig entweder um zu viel gezahlte Steuergelder in der Vergangenheit ODER um geringeren Anspruch an Leistungen gem. SGB XII im Zuflussmonat für die Leistungsempfängerin! Alle anderen Beratungen die du mit deinen Mandanten tätigst sind daher höchst wahrscheinlich nicht legal, sondern eher vorsätzlicher Betrug.

my 2 cents

dowas  09.06.2011, 16:44
@Fienchen007

Quod licet bovi, non licet iowi

dowas  09.06.2011, 16:47
@dowas

Quod licet bovi, non licet iovi

(sorrry, Tippfehler ...)

Claud18  24.05.2012, 15:16
@dowas

Es heißt doch eigentlich: "Quod licet Jovi (iovi), non licet bovi", oder sind in diesem Fall die Cleveren die Ochsen? Das lässt ja tief blicken....

dowas  24.05.2012, 15:40
@Claud18

Es ist NIE clever, zu lügen oder Tatsachen, die man angeben muss, zu verschweigen!

Aber "die cleveren" handeln und leben gesetzeskonform und mit offenem Visir und können "trotzdem" ein glückliches und erfülltes Leben führen.

Wer glaubt, dass Rettung alleine im "Austricksen von vermeindlichen Gegnern" gefunden werde kann, der gehört definitiv nicht zu den Cleceren, sondern ist auf dem Holzweg. Für den, der in Not ist (oder es zu sein meint) gab und gibt es schon immer nur eine einzige Rettung [vgl. Joel 2:32 und Römer 10:13]. Und dieser Retter verlangt von uns Menschen, dass wir mit den "Obrigkeiten" = Behörden untertan sind und mit ihnen zusammenarbeiten.

Dein Gedanke, nach dem die Cleveren die Ochsen sind, hat aber trotzdem viel Wahrheit. Denn oft meinen Menschen, dass sie besonders clever wären und dabei sind sie tatsächlich doch nur so clever wie Ochsen. [vgl. Jer. 10:23 und 1 Kor. 1:21].

Wohnwagen 
Beitragsersteller
 07.06.2011, 18:38

Danke für die Antwort.

Ja, das ist so korrekt. Im Fall einer Nachzahlung würde das Amt auch diese übernehmen. Eine Rückzahlung muss als Einkommen nach § 82 SGB XII angerechnet werden.

McSteven  07.06.2011, 10:21

Also frieren lohnt überhaupt nicht. Heizkosten werden - wie gesagt -übernommen, wenn Sie nicht exorbitant übertrieben sind, z.B. durch Heizen bei ständig offenen Fenstern.

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Beitragsersteller
 07.06.2011, 18:20
@McSteven

Danke für die Antwort. Ich habs mir schon gedacht.

Es ist leider Richtig.Man sitzt oft in kalte "Bude" und Friert sich was ab um Bloß nicht nachzahlen zu müssen,das ist auch nicht Richtig.Es ist immer besser wen man etwas Nachzahlen mus auch wen es nur 50 € ist,es wird Zurückerstatet.Man mus nicht mit Heizen übertreiben aber auch nich Frieren.man Friert nur für die Behörde,leider.

LG luckydog