Witwenpension trotz Erbe ausschlagen?
Hallo, ganz einfache Frage, kann man, wenn man das Erbe nicht annimmt, trotzdem die Pension bekommen oder sie beantragen?
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Familie, Recht, Familienrecht
Da es sich bei der Weiterzahlung der Rente im Sterbevierteljahr um einen Rechtsanspruch des hinterbliebenen Ehegatten handelt, erhält er diese volle Rente auch, wenn er das Erbe ausschlägt, weil Schulden da sind. Es gehört nicht zum Vermögen/Nachlass des Verstorbenen und nicht zur Insolvenzmasse.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Die Erbausschlagung hat keine Auswirkungen auf die Auszahlungsansprüche gegen die DRV aus der Hinterbliebenenversorgung.
Ja, das erbt man ja nicht. Das ist ein eigener Anspruch.
Die Witwenpension oder -rente hat mit dem Erbe nichts zu tun.