Witwenpension trotz Erbe ausschlagen?

4 Antworten

Da es sich bei der Weiterzahlung der Rente im Sterbevierteljahr um einen Rechtsanspruch des hinterbliebenen Ehegatten handelt, erhält er diese volle Rente auch, wenn er das Erbe ausschlägt, weil Schulden da sind. Es gehört nicht zum Vermögen/Nachlass des Verstorbenen und nicht zur Insolvenzmasse.

https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/sterbegeld-sterbevierteljahr-witwenrente-was-passiert-wenn-schulden-da-sind-oder-ein-insolvenzverfahren-laeuft

Die Erbausschlagung hat keine Auswirkungen auf die Auszahlungsansprüche gegen die DRV aus der Hinterbliebenenversorgung.

Ja, das erbt man ja nicht. Das ist ein eigener Anspruch.

Die Witwenpension oder -rente hat mit dem Erbe nichts zu tun.