Wird offene Kaution wie Mietschulden gehandelt?
Situation:
Ich habe meine Wohnung zum 30.06.2010 gekündigt gehabt und meinem Vermieter gebeten mit die vollständigen Mietzahlungen zu bestätigen. Da in der Wohnung viele Mängel sind habe ich die Kaution zurückbehalten. Die Mietquittungen habe ich nicht erhalten, aus diesem Greund ist ein neuer Vermietere abgesprungen und mir blieb erst einmal nichts anderes übrig als die Kündigung zurück zu ziehen, um mit meiner Familie nicht auf der Straße zu stehen. Das war am 09.06.2010. Am 29.07.2010 bekam ich den lang ersehnten Brief meines Vermieters mit der Fristlosen Kündigung zum 31.07.2010. Nun meine Frage:
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mein Vermieter mir die monatlichen Mietzahlungen bestätigen muss?
Darf der Vermieter die offene Kaution als Mietschulden auslegen, obwohl der monatlich vereinbarte Mietzins monatlich bei Ihm eingegangen ist.
Ich bin gerne bereit auszu ziehen, aber ohne diese Bestätigung wird das sehr schwer, welche möglichkeiten habe ich noch außer gütliche Einigung und Rechtsanwalt. Wärer es sinnvoll das Jugendamt zu informieren, schließlich lebt ein 7 Monate altes Baby in unserem Haus.
13 Antworten
Eine offene Kaution wird tatsächlich wie Mietschulden behandelt.
Geh zu einem Anwalt (nicht Mieterschutzbund - damit habe ich mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht, und wenn Du nicht schon dort Mitglied oder gar rechtsschutzversichert bist, zahlst Du diesmal sowieso). Der wird Dir sicherlich raten, unter Vorbehalt Deine Schulden (Kautionszahlung) zu begleichen. Und dann wird er wegen der vorhandenen Mängel in der Wohnung gegen den Vermieter vorgehen. So hast Du dann ganz gute Chancen.
Hast Du keine Belege über die monatlichen Mietzahlungen die Du bei Bedarf vorlegen kannst?
Kaution darf/kann nicht als Mietschulden herangezogen werden.. das sind 2 verschiedene Paar Schuhe
Hast du die Miete bar gezahlt - ohne Quittung?
Wenn du einen Dauerauftrag hattest oder per Lastschrift abgebucht wurde, reicht doch eine Bankbestätigung völlig aus!
Wieso bekommst du eine fristlose Kündigung?
Hast du eine neue Wohnung?
Wenn du die Miete immer bezahlt hast, wieso sollte der Vermieter die Kaution mit Miete verrechnen? Das darf er gruundsätzlich nicht.
Die Kaution dient dafür, um etwaige Beschädigungen zu beheben und für ausstehende Nebenkosten.
Auskunft falsch. Der VM kann natürlich eine Kaution für Mietrückstände verwenden. Der Hinweis "darf er grundsätzlich nicht" ist falsch.
Verstehe die Frage gar nciht. Warum soll er dir die Mietzahlungen bestätigen? Das sieht man doch auch auf deinen Kontoauszügen. Wo sowas habe ich ja noch nie gehört.
Und wie kannst du die Kaution zurückbehalten haben? dein vermieter hat sie noch behalten?
Achso..tschuldigung sowas ist bei meinen Umzügen noch nicht vorgekommen. daher war ich erstaunt und verwirrt
@anjanni
Im letzten Absatz wäre der Hinweis sinnvoll, dass Kaution nicht zurückbehalten werden darf, wenn Mängel bestehen, sondern dann eine Mietminderung erfolgen kann.
Ich schätze Deine Antworten, aber in einem Forum, das vielen Menschen zugänglich ist, muss man manchmal etwas mehr erklären, denn es gibt eben Menschen, die nur darauf warten, dass es klar ist, dass man keine Kaution zahlt, wenn in der Wohnung Mängel sind.
Man sitzt in der Beratung, der/die gegenüber erklärt, wenn man fragt, weshalb, das habe man im Internet gelesen oder das stand in der Zeitung sowieso. Und man braucht oft fast mehr als 15 Minuten, um jemand zu erklären, was in einem Forum oder im Internet ansonsten steht, ist meist einseitig, allgemein und leider auch oft falsch gehalten.
wunhtx, ja, Du hast recht.
"Auch klarer Fall" war auch nicht so gemeint, daß das rechtmäßig war. Die Intention ist erkennbar - aber das Vorgehen war nicht so ideal.
So richtig verstehe ich das jetzt nicht:
du bist in eine Wohnung mit Mängeln eingezogen und hast deswegen keine Kaution bezahlt?
Dann kündigst du, bekommst keine "Mietquittungen" und ziehst die Kündigung zurück?
Daraufhin kündigt dir dein vermieter fristlos?
Und jetzt willst du den Vermieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses verklagen?
Das verstehe wer will.
Dein Vermieter muss dir überhaupt keine "Mietquittungen" ausstellen, er muss noch nicht einmal bestätigen, dass die pünktlich deine Miete gezahlt hast...das schreibt das Gesetz überhaupt nicht vor.
Es gibt sicher einige VM, die gern eine solche Bestätigung hätten, aber da nicht rechtlich vorgeschrieben müssen sie eben darauf verzichten. Und durch deine Kontoauszüge kannst du ggf. nachweisen, dass du die Miete pünktlich gezahlt hast.
Ich sehe kein Problem darin eine neue Wohnung zu finden nur weil eine Bescheinigung fehlt, die gesetzmäßig nicht verankert ist.
Was willst du das Jugendamt informieren?
Du wolltest doch ausziehen!!!
Sie braucht für den neuen Vermieter einen Wisch, daß sie keine Mietschulden hat. Die will der bisherige Vermieter offenbar nicht ausstellen. Und ist damit im Recht, denn die Kaution ist eine Pflicht aus dem Mietvertrag und mit Mietschulden gleichzusetzen.
Die Kaution hat sie zurückbehalten, also gar nicht erst bezahlt, weil sie nicht eine Kaution für eine Wohnung voller Mängel hinterlegen wollte. Auch klarer Fall...