kriege ich als vorbestraft die Anerkennung und Ausübung vom Beruf "Krankenpflegerin"
Ich hatte früher im Führungszeugniss eine Eintragung. Diese Eintragung wird nicht mehr in das Führungszeugniss eingetragen. Das weiß ich schon Bescheid (habe Schwarz auf Weis). Ich habe aber eine Zusage für Krankenpflegeausbildung gekriegt. Ich kann mir gar keine andere Ausbildung zu erlernen vorstellen. Nach der Ausbildung muss man ein Führungszeugniss Belegart "O" vorlegen,damit ich von der Behörde die Ausübung von diesen Beruf kriege. Was meint ihr, wird in diesem "Führungszeugniss Belegart"O" Eintragungen erhalten. Und ob überhaupt sich lohnt diese Ausbildung anzufangen.
6 Antworten
Hey, bin selber Krankenschwester! Toller Beruf!!!
Normalerweise ist eine "reine Weste" die beste Vorraussetzung. Aber:
Es kommt darauf an, warum du vorbestraft wurdest? Ansonsten würde ich dir raten, gleich mit deinen neuen Chefs bzw. Schulleiter zu sprechen und ihn darauf hinzuweisen und ihm glaubwürdig zu versichertn, dass es eine einmalige Sache war. (wars ja hoffentlich oder?)
Bei verschiedenen Sachen gibt es glaube ich nur wenig Chance vom Gesetz her: Körperverletzung, Betäubungsmittelmissbrauch (also Drogen) etc.
das behördliche Führungszeugnis Belegart 0, enthält erstmal alles, selbst wenn du nur angeklagt und nicht verurteilt worden wärest, würde sich dort ein eintrag finden. Das ist aber kein Problem da 0 nur von Behörden eingesehen werden darf. Weiterhin stellt ein Eintrag keinen Grund da dir die Zertifikatsaustellung zu verweigern. Also viel Spaß bei deiner Ausbildung und zeig denen was du kannst.
Leider schreibst Du nicht, was in Deinem Führungszeugnis eingetragen ist.
Beantrage ein Führungszeugnis, wenn du es genau wissen willst.
Viele Sachen werden nicht eingetragen.
Wenn du mit BTM zu tun hattest evtl. nicht. "O" bedeutet das es behördlich vermerkt wird. der private arbeitgeber brauch aber nur ein privates zeugnis ("N"). Wenn ich das richtig gelesen habe ist im privaten zeugnis keine behördlichen angaben ????!!!--wikipedia
Wenn die Eintragung nicht mehr im Führungszeugnis steht dann war es wohl ein Jugendvergehen udn wurde wieder entfernt. Somit hats du ein "makelloses" Führungszeugnis und solltest keine Probleme bekommen.