Rentenansprüche von ehem. Ordensschwestern/-brüdern?
Beispiel
Eine Junge Frau tritt mit 18 Jahren einem röm.-kath. Kloster bei und wir Nonne bzw. Ordensschwester. Mit 60 Jahren verlässt sie das Kloster.
Meine Frage nun: Wie sehen ihre Rentenansprüche als ehemalige Nonne/Schwester aus. Meines Erachtens erhalten Nonnen/Schwestern kein Gehalt oder sonstige finanzielle Leistungen, sondern arbeiten als Gemeinschaft für die Gemeinschaft.
Welches Gehalt wird ihrer Rentenberechnung zugrunde gelegt?
Erhält sie vielleicht auch Rente von der Kirche? Und auch dann, wenn sie den Orden verlassen hat?
(Nach kurzer Recherche dazu konnte ich nur Beiträge von vor > 10 Jahren finden. Damals war es wohl so, dass die Orden regelmäßig keine oder nur kaum Beiträge abgeführt haben und dadurch austretenden Mitgliedern die Verarmung droht.)
3 Antworten
Wenn Ordensmitglieder diesen Orden verlassen, muss der Orden sie nachversichern. Auch die Gewährung von Sachleistungen ist versicherungspflichtig.
Für Sachleistungen wie "Kost und Logis" gibt es in der Rentenversicherung feste Pauschalen, die als Grundlage für die Beitragsberechnung heran gezogen werden. Das gilt eben so für Hauspersonal oder auch Beschäftigte in der Landwirtschaft.
Gewöhnlich wird das dann in einer Summe einbezahlt. So hatten es mir mal Benediktinerinnen gesagt. Ist jedoch auch schon eine Weile her.... Aber welche Höhe zugrunde gelegt wird, weiß ich nicht.
Aber warum fragst du nicht bei einer Ordensgemeinschaft direkt an? Die geben sicher Auskunft darüber.
Man kann keine Gesamtsumme für eine Rente einbezahlen....frw. Beiträge kann man nur für das laufende Jahr bezahlen...
Im Normalfall ist das so, das stimmt.
Ich kenne aber einen Fall, wo ein sehr hoher Betrag auf einmal eingezahlt wurde, quasi als Nachzahlung, ähnlich wie einem Arbeitgeber, der keine Sozialabgaben abgeführt hat. Die genaue Summe weiß ich nicht mehr, aber so weit ich mich erinnern kann, war das etwas unter 100.000 Euro (war ein Ordensangehöriger). Wie das genau geregelt ist bzw. wurde, weiß ich allerdings nicht. (Habe gerade bei @DerHans gelesen: Nennt sich "nachverdichern")
Das ginge nur über eine Nachversicherung. Ob das auf religiöse Orden zutrifft, glaube ich weniger. Das gilt v.a für ausscheidende Soldaten und Beamte
Ich habe gerade bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nachgeschaut: Ordensangehörige gehören zu dem Personenkreis, die nachversichert werden können bzw. müssen (unter: "Satzungsgemäße Mitglieder geistlicher Genossenschaften")
Wieder was dazugelernt...
Keine Einzahlungen, keine Rente...so einfach ist das
Ganz so einfach ist es nicht IMMER
Ok, danke.
Und weißt Du auch, wie deren Rente berechnet wird, also welche Einkünfte der Berechnung zugrunde gelegt werden? Gibt es dann noch einen Unterschied zwischen Bruder/Schwester und Abt, als zwischen den Amts-/Funktionsbezeichnungen?