Rentenansprüche von ehem. Ordensschwestern/-brüdern?

3 Antworten

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Wenn Ordensmitglieder diesen Orden verlassen, muss der Orden sie nachversichern. Auch die Gewährung von Sachleistungen ist versicherungspflichtig.

Katharina998 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 13:31

Ok, danke.

Und weißt Du auch, wie deren Rente berechnet wird, also welche Einkünfte der Berechnung zugrunde gelegt werden? Gibt es dann noch einen Unterschied zwischen Bruder/Schwester und Abt, als zwischen den Amts-/Funktionsbezeichnungen?

DerHans  27.10.2021, 13:35
@Katharina998

Für Sachleistungen wie "Kost und Logis" gibt es in der Rentenversicherung feste Pauschalen, die als Grundlage für die Beitragsberechnung heran gezogen werden. Das gilt eben so für Hauspersonal oder auch Beschäftigte in der Landwirtschaft.

Gewöhnlich wird das dann in einer Summe einbezahlt. So hatten es mir mal Benediktinerinnen gesagt. Ist jedoch auch schon eine Weile her.... Aber welche Höhe zugrunde gelegt wird, weiß ich nicht.

Aber warum fragst du nicht bei einer Ordensgemeinschaft direkt an? Die geben sicher Auskunft darüber.

turnmami  25.10.2021, 20:05

Man kann keine Gesamtsumme für eine Rente einbezahlen....frw. Beiträge kann man nur für das laufende Jahr bezahlen...

wolfruprecht  26.10.2021, 16:53
@turnmami

Im Normalfall ist das so, das stimmt.

Ich kenne aber einen Fall, wo ein sehr hoher Betrag auf einmal eingezahlt wurde, quasi als Nachzahlung, ähnlich wie einem Arbeitgeber, der keine Sozialabgaben abgeführt hat. Die genaue Summe weiß ich nicht mehr, aber so weit ich mich erinnern kann, war das etwas unter 100.000 Euro (war ein Ordensangehöriger). Wie das genau geregelt ist bzw. wurde, weiß ich allerdings nicht. (Habe gerade bei @DerHans gelesen: Nennt sich "nachverdichern")

turnmami  26.10.2021, 16:56
@wolfruprecht

Das ginge nur über eine Nachversicherung. Ob das auf religiöse Orden zutrifft, glaube ich weniger. Das gilt v.a für ausscheidende Soldaten und Beamte

wolfruprecht  26.10.2021, 17:04
@turnmami

Ich habe gerade bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nachgeschaut: Ordensangehörige gehören zu dem Personenkreis, die nachversichert werden können bzw. müssen (unter: "Satzungsgemäße Mitglieder geistlicher Genossenschaften")

Keine Einzahlungen, keine Rente...so einfach ist das

DerHans  27.10.2021, 13:39

Ganz so einfach ist es nicht IMMER