Wird Entlastungspflegegeld versteuert?
Meiner Schwiegertochter wurde angeboten, ihre Freundin bei der Pflege ihrer Mutter zu entlasten.
Die Mutter hat einen Pflegegrad 2. Die Pflegekasse würde zusätzlich 125 € Entlastungspflege zahlen. Also, um ein bißchen im Haushalt zu helfen, oder Arztbesuche, Einkauf, etc.
Meine Schwiegertochter müsste dazu an einer mehrstündigen Qualifizierungsmassnahme teilnehmen.
Natürlich würde sie ihr sehr gerne helfen. Aber wie sieht das steuerlich aus.
Die Schwiegertochter ist voll berufstätig. Würden diese 125 € als Einkommen gewertet?
3 Antworten
Die Mutter hat einen Pflegegrad 2. Die Pflegekasse würde zusätzlich 125 € Entlastungspflege zahlen.
Das stimmt so nicht.
Denn diese 125€ für die zusätzlichen Entlastungsleistungen n. § 45 SGB XI werden nicht an privat Personen ausgezahlt.
Diese Gelder sind nur durch bei den Pflegekassen zugelassene Pflegeeinrichtungen oder nach Landesrecht anerkannten Pflegekräften, die qualitätsgesicherte Entlasugsleistungen n. § 45 SGB XI anbieten, mit den Pflegekassen abrechenbar.
Was deine Schwiegertochter machen kann, sie kann die Pflegebedürftige über die Verhinderungspflege versorgen.
Dazu muss ein formloser Antrag vom Pflegebedürftigen auf STUNDENWEISE Verhinderungspflege ( maximal tgl. 7,9 Std. und ohne zeitl. Begrenzung nach hinten) bei der Pflegekasse beantragt werden. dann stehen pro Jahr 1612€ bereit. Zusätzlich können nochmals 806€ aus der Kurzzeitpflege beansprucht werden, so dass insgesammt pro Jahr 2418€ bereit stünden.
Wie das geht, lasst euch bei dem ambul. Pflegedienst vberaten, der bei dem Pflegebeürftigen den Pflegeberatungsbesuch ausführt.
Lese auch hier zu den Entlastungsleistungen:
https://www.pflegehilfe.org/zusaetzliche-betreuungs-entlastungsleistungen
und hier zur Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege
https://www.die-senioren-assistenten.de/2017/07/07/verhinderungspflege-und-kurzzeitpflege/
Und das Geld aus der ehrenamtl. Verhinderungspflege ist NICHT zu versteuern.
Grüße von eiem Krankenpflege,. Pflegedienstleiter und Pflegeberater.
Eben: eine Qualifizierungsmaßnahme machen. Und was er vergessen hat zu erwähnen, sie muss einen Vertrag mit den Pflegekassen als Einzelpflegekraft abschließen ( § 77 SGB XI
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/77.html )
Erst dann kann sie das Betreuungsgeld mit der Pflegekasse abrechnen.
Dann jedoch ist es gewerblich und sie muss diese Einnahmen versteuern.
Warum so kompliziert? Lese was ich zur Verhinderungspflege schrieb, dann brauch sie keine Qualifikation, keine Zulassung und keine Steuern zahlen. Und es steht im Jahr fast der doppelte Betrag zur Verfügung.
OK, vielen Dank
soweit mir bekannt, ist Pflegegeld nicht steuerpflichtig.
Es sei denn Berufsmässig
Ich weiß leider nicht genau wie die Regelung aussieht, ich denke aber, dass es mindestens unter den Progressionsvorbehalt fällt. D. h. du versteuerst es zwar nicht, aber deine restlichen Einkünfte werden höher besteuert.
Stell es dir vor wie eine stark abgemilderte Besteuerung.
Meine Schwiegertochter war bei dem Gespräch anwesend. Es war ein Berater der Krankenkasse vor Ort. Er sagte, dass meine Schwiegertochter eine Qualifizierungsmaßnahme machen kann und wenn sie einmal im Monat ausfüllt, dass sie für mindestens 125 € Aufwandsentschädigung bei der Pflegeperson tätig war, bekommt die pflegende ODER die zu pflegende Person den Entlastungsbetrag ausgezahlt.