Reicht es wenn nur mein Vater bei dem 125 MopedFührerschein unterschreibt?

2 Antworten

Nein, es ist notwendig, das beide Eltern den Ausbildungsvertrag bei der Fahrschule unterschreiben, da auch beide das Sorgerecht für dich haben. Solange nicht beide Eltern durch die Unterschrift ihr Einverständnis erklären, darf dich die Fahrschule nicht ausbilden.

Effigies  11.11.2015, 20:25

Was hat der Ausbildungsvertrag mit dem Sorgerecht zu tun ?  Der Fahrschule geht es nur drum ob sie ihr Geld bekommt.

Rollerfreake  11.11.2015, 20:27
@Effigies

Das ist falsch, die Fahrschule benötigt das Einverständnis beider Eltern. Wenn dir bei den Fahrstunden etwas passieren würde, bekommt die Fahrschule richtigen Ärger mit dem Gesetz, wenn nicht beide Eltern unterschrieben haben.

Effigies  11.11.2015, 21:19
@Rollerfreake

Warum sollte sie ? Wenn die Verkehrsbehörde den Führerscheinantrag annimmt  darf die Fahrschule den Bewerber natürlich auch ausbilden. Da kann die Muter überhaupt nix gegen machen.  

Wer bezahlt den Führerschein ?

360noskope 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 20:27

Irgendwie ja ich... also ich würde meinem dad das Geld geben und er bezahlt denne...

Effigies  11.11.2015, 21:15
@360noskope

Aaaaalso.

Einen Führerschein kannst du alleine beantragen.  Wer reif genug ist einen FS zu erhalten ist auch reif genug ihn zu beantragen. Dazu gibt es diverse Beispielfälle in der Rechtsprechung.

Ein Problem ist der Ausbildungsvertrag weil der dein Taschengeld weit überschreitet. Dafür brauchst du die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters und das sind beide Elternteile.

Wenn dein Vater dir den FS bezahlt, kann deine Mutter überhaupt nix machen, weil sie deinem Vater ja ned vorschreiben kann wofür er Geld aus gibt, der ist ja wohl schon erwachsen ;o).   


Wenn dein Vater den FS mit deinem Geld bezahlt macht das keinen Unterschied zu selber bezahlen. Du brauchst die Zustimmung beider Elternteile. 

Aber jetzt kommt der Knackpunkt:

Gibt nur ein Elternteil eine Willenserklärung im Namen des Kindes ohne Ermächtigung oder in Überschreitung der Ermächtigung des anderen Elternteils ab, so liegt ein Fall des § 177 vor (RGZ 61, 223). Das Geschäft ist schwebend unwirksam und kann entweder vom anderen Elternteil oder nach Eintritt der Volljährigkeit vom Kinde selbst ( Gernhuber/Coester-Waltjen § 58 III 2) genehmigt werden,

Wird die Genehmigung verweigert, so kann der andere Vertragsteil Schadensersatzansprüche gem § 179 geltend machen, und zwar gegen den oder die vertretungsmachtlos handelnden Eltern.

Aus Staudinger, BGB-Kommentar, 13. Bearbeitung 2002

Wenn dein Vater also den Ausbildungsvertrag unterschreibt ist das Geschäft der Fahrschule gegenüber (Außenverhältnis)  wirksam und du kannst deinen Führerschein machen.

Dein Vater bürgt praktisch für dich. Er müßte sich halt drauf verlassen können, daß du ihm das Geld mit 18 wieder gibst und ihn ned auflaufen läßt, sollte deine Mutter wirklich den großen Aufstand machen.

Wenn dein Vater zu dir steht kann deine Mutter ihm zwar Ärger machen, aber aufhalten kann sie dich nicht.

360noskope 
Beitragsersteller
 15.11.2015, 18:21
@Effigies

dann hab ich ja glück gehabt...