Pflegegeld auf mein Konto?
Mir steht Pflegeld zu! Das Geld wird von der Pflegekasse auf das Konto eines Pfledienstes überwiesen. Das Geld soll auf mein Konto überwiesen werden.
Wen muß ich ansprechen, zwecks Änderung Bankkonto?
8 Antworten
Wenn Du einen dauerhaften täglichen Pflegedienst hast, ist es üblich, daß das Geld der Pflegekasse dorthin überwiesen wird, hast Du einen privaten Pfleger aus der Familie oder aus dem Bekanntenkreis bekommst Du selbst das Geld, was aber weniger ist als bei einem ausgewiesenen Pflegedienst.
Pflegegeld wird nicht automatisch an den Pflegedienst überwiesen. Der ambul. PD muss erst seine Rechnung an die Pflegekasse stellen. Und diese Art der Abrechnung ist die Kombileistung.
Wenn ein beauftragter Pflegedienst seine Rechnungen bei der Pflegekasse einreicht, so werden diese auch bis maximal zum Höchstbetrag des Pflegegrades an diesen bezahlt.
Wieso also sollte Dir ! dieses Geld zustehen?
pflegegeld bekommt derjenige der gepflegt wird
Pflegegeld steht irechtlich dem Pflegebedürftigen zu. Reciht dieser es weiter, und sei es auf ein anderes Konto, so ist das auch OK.
Da hast du aber etwas völlig missverstanden.
Bist du der Pflegebedürftige? Dann steht dir das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 zu.
Bist du pflegende Angehöriger, dann steht dir das Pflegegeld nicht zu.
Und das Pflegegeld wird nicht einfach mal so auf das Konto eines ambul. PD gezahlt.
Denn mit dem Pflegegeld hat der ambul. PD nichts zu tun.
Das erhält der Pflegebedürftige von der Pflegekasse ausgezahlt.
Der ambul. Pflegedienst kommt erst ins Spiel, wenn ihr bei einem ambul. PD Leistungen eingekauft habt.
Und dann wäre das Pflegegeld auf Kombileistung umzustellen.
Das bedeutet , der ambul. Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen zum Monatswechsel mit der Pflegekasse ab und reicht seine Rechnung dort ein.
Die Pflegekasse wiederum zahlt den ambul. PD seine Rechnung aus. Erst dann wird dem Pflegebeürftigen der Restanteil des Geldes ausgezahlt.
Habt ihr mehr Leistungen eingekauft als nach der Höhe des Pflegegrades bezahlt würde, so habt ihr den mehreinkauf privat an den ambul. PD zu bezahlen. Bleibt vom Betrag der Kombileistung noch was über, so bekommt ihr prozentual umgerechnet auf das Pflegegeld, diesen restanteil ausgezahlt.
Und um eine Änderung der Kontonummer mitzuteilen, schaust du auf ein Schreiben der Pflegekasse, dort stehen Telefonnummern, E-Mailadressen und Ansprechpartner. Manche Pflegekassen bieten auf ihren Internetseiten Formulare für alles mögliche an, auch dort kannst du die Änderung der Kontonummer mitteilen.
Grüße von einem Krankenpfleger ( Guk) Pflegedienstleiter, Pflegeberater, Wundmanager und vormals MDK Gutachter.
Es fehlen leider ein paar Details.
Wie sieht es aus, bist du geschäftsfähig? Es gibt ja verschiedene Arten von Pflegen.
Was hast du oder dein Vormund bei der Pflegeversicherung veranlasst. Hast du zugestimmt, dass ein Dienst über die Pflegekasse zugeteilt wurde? Sprich, welche Vertragsform liegt hier vor und wer ist Vertragsgeber und mit wem hat der Dienstleister diese Pflege vereinbart.
Stellst du fest, dass du das nicht warst, dann weißt du auch warum das Geld diesen Weg geht.
Desweiteren könnte es auch noch Vorgeschichten geben, weshalb von Seiten der Kasse so verfahren wird. Das ist aber eine andere Sache.
Es gibt keinen Vormund und keine Vormundschaften mehr. Wenn schon dann Betreuung oder Vollmachten. Und die Pflegekasse teilt einem Pflegebedürftigen keine ambul. Pflegedienste zu. Den ambul. Pflegedienst muss sich der Pflegebedürftige selbst aussuchen. Und dort kauft der Pflegebedürftige die gewünschten Leistungen ein. Der PD schließt mit dem Pflegebedürftigen zuvor einen Pflegevertrag oder mit dem Betreuer/ Vollmachstinhaber ab. Dann wäre das Pflegegeld auf Kombileistung umzustellen. Zum Monatswechsel rechnet der ambul. Pflöegedienst die erbrachten leistungen mit der Pflegekasse ab und reicht die rechnung bei der PK ein. Erst dann rechnet die Pflegekasse den restanteil der Kombileistung prozentual auf das Pflegegeld um und dieser restanteil wird dann an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Es sei denn... die private Pflege ist nicht gesichert, dann kann die Pflegekasse veranlassen dass es nur sachleistung gibt. In diesem fall bekommt der Pflegebedürftige nichts ausgezahlt, selbst wenn der PD nicht alles zur Verfügungstehende Geld verbraucht hätte.
Grüße von einem Krankenpfleger ( Guk) Pflegedienstleiter mit eignem ambul. PD, Pflegeberater, Wundmanager und vormals MDK Gutachter.
Und ob du was anderes gesagt hast. Deine Aussagen stimmen so leider nicht.
Nicht in jedem Fall!