Zuständigkeit für Grabpflege und spätere Räumung?
Hallo!
Mein Großvater väterlicherseits wurde 1998 bestattet. In der Friedhofsordnung der betreffenden Stadt steht eine Ruhezeit von 25 Jahren. Mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben, wurde aber nicht in diesem Grab bestattet. Onkel oder Tanten gibt es von dieser Seite her nicht. Muss sich nun meine Mutter (die die Schwiegertochter des Verstorbenen ist), oder ich mich um das Grab kümmern und eventuelle Kosten übernehmen? Aus der Satzung wurde ich nicht ganz schlau.
Gruß, Leo
4 Antworten
Wenn du aus der Friedhofsordnung nicht schlau wirst, es offensichtlich niemand mehr gibt, der eine emotionale Bindung zum Grab vom Opa hat: warum erkundigst du dich dann nicht mal, ob das Grab schon jetzt geräumt werden kann? Die 25 Jahre sind oft eine zeitliche Obergrenze. Wer hat sich denn die letzten 2 Jahre um das Grab gekümmert? Vielleicht macht dieser Jemand das ja auch weiterhin?
Da hier Kommunalrecht greift, kann ich nur spekulieren, ich nehme an einebnen bedeutet, Grabstein, Einfassungen usw. zu beseitigen. Auflösung sehe ich so ähnlich wie Beendigung eines Nutzungsvertrages. Sollte also für das Grab noch eine jährliche Gebühr anstehen, muss die noch weitergezahlt werden. Reine Vermutung von mir. Könnte also sein, dass du durch deinen Kontakt mit dem Standesamt auch gleichzeitig eine Rechnung der letzten 2 Jahre erhälst, falls dein Vater dies nicht bereits im Voraus erledigt hatte.
Aus der Satzung wurde ich nicht ganz schlau.
Das ist auch nicht unbedingt in der Satzung, geregelt, sondern im BGB. Die Verträge mit den Friedhof sind erblich, werden also weitervererbt. Wobei das Weitervererben durchaus mehrere Stufen umfassen kann und mehrere Leute zuständig sein können. Daher muß man wissen wie es bei der Beerdigung geregelt war, also wer Vertragspartner ist und wer dessen Erben sind.
muss mich hier noch zurechtfinden....wenn ich also was falsches klicke...SORRY
Erbe meines Vaters waren meine Mutter und ich gemeinsam. Zumindest waren wir beide erberechtigt, da es nichts zu erben gab im großen und ganzen hab ich auch nichts erhalten. bzw auf nichts bestanden.
wer hat denn zuletzt für die grabstätte gezahlt?
und wer ist der erbe des opas?
Die Grabstätte wurde von der inzwischen auch verstorbenen Großmutter bezahlt. (auch sie liegt nicht in diesem Grab).
Erbe der Großmutter war dann wieder mein Vater.
boah, mühsam. und wer ist der erbe deines vaters?
wenn du, dann haste deine Frage damit beantwortet.
laut friedhofsordnung 25 jahre, laut beerdigungsinstitut könnte man es wohl einebnen lassen. Frage mich nur wo der unterschied zwischen einebnung und auflösung liegt. Gekümmert hat sich niemand, was ich leider nicht wusste, sonst wäre ich schon früher hingefahren oder hätte etwas veranlasst. Mein nächster schritt wird der kontakt zum Standesamt/friedhofsamt sein.