Wird der Gewinn aus Hundezucht auf ALG2 angerechnet und wie verhält sich das mit den Freibeträgen?

10 Antworten

Tiere dienen nicht zur Produktion von Geld!!!

Geh zum Finanzamt und informier dich!

VirtualSelf  24.07.2013, 15:16

Korrekt.

Tiere dienen der Produktion von Fleisch und Kleidung.

Wenn es eine reinrassige Hundezucht ist musst du das Geld angeben, dass du für den Verkauf der Welpen bekommst. Das ist Pflicht. Und versteuern muss du es ebenfalls. Zudem wie kann es sein, dass du Geld von der Arge bekommst, wenn dein Mann selbstständig ist? Geld ist genug da, aber wo muss ich das Kreux setzen? Wenn ich das shcon höre. Das passt doch garnicht zusammen.

Nur bei einer Hobbyzucht braucht man keine Steuern zahlen, aber den Erlös der Arge genau schriftlicht mitteilen. Natürlich auch die Ausgaben. Aber wenn ich bedenke, was wir für 9 Welpen bekamen, war da schon ganz gut was übrig. Nur sind wir aus dem Zuchtverein ausgetreten bevor unsere Hündin trächtig war. Aber nicht, weil wir Geld sparen wollten, denn einen Zuchthund kann man viel teurer verkaufen. Versteuern muss man ohnehin und wir sind nicht arbeitslos.

Wir wollten einfach nicht mehr im Zuchtverein bleiben aus Gründen, der langen Anfahrten bei Ausstellungen usw, und Zeitmangel. Wir mussten trotz Hobbyzucht alles schriftlich mit den neuen Hundehaltern vereinbahren, der Preis muss dadrin stehen und man muss ganz gut Steuern darauf bezahlen.

Deshalb sind Hunde aus einer Zucht auch viel teurer als ein Hund aus einer Hobbyzucht. Damit man noch einen Ertrag für sich hat. Aber Arbeitsamt? Kinder dürfen keine Hunde züchten. Das wäre Kinderarbeit. Egal auf welchen Namen die Zucht steht, du bist bei der Arge gemeldet und hats alles an Zuverdienst dort an zu geben. So einfach ist das nicht. Dann musst du von der Zucht eine Hobbyzucht machen und einen Welpen viel günstiger verkaufen. Trotzdem darfst du nur das behalten, das dir und deinen zusteht. Den Rest holt sich das Arbeitsamt. Kinder unter 18 Jahren zählen hier nicht. Wenn dein Sohn ZB. im Alter von 16 Jahren Zeitungen austrägt, musst du auch das Geld als Zuverdienst mit angeben. Machst du es so und wirst erwischt, dann tja, wist ja sehen was dann passiert. Anzeige auf Grund: Steuerhinterziehung, und Betrug gegenüber der Arge. Das wird nicht nur teuer, sondern man entzieht dir auch das Züchten von Hunden, eventuell nach Verfahren einen Eintrag ins Führungszeugnis. Dann viel Spaß damit. Und raus kommt es immer. Soetwas wird schnell herum erzählt, und mit Pech kauft sich Jemanden von der Arge einen Welpen, was dann? medimax

Gummibaerchen11 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 23:38

Ach und es kann sich übrigens gerne ein Mitarbeiter der Arge einen Welpen von mir kaufen. Es juckt mich doch nicht, ob das Plus angerechnet wird. Ist ja im Endeffekt das selbe Geld. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn es unter meinen Freibetrag fallen würde (wäre es doch für jeden), aber davon mal abgesehen hätte ich die beiden auch übernommen wenn sie bereits kastriert oder zu alt für die Zucht gewesen wären. Ich wollte mich dahingehend lediglich erkundigen.

Gummibaerchen11 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 23:29

Für mich war auch nicht wirklich die Frage, ob ich den zuverdienst der Arge melden muss, sondern eher, ob es unter den oben genannten Freibetrag fallen könnte. Das war's eigentlich auch schon :) Wir übernehmen den Zwinger und bleiben auch in diesem Verein. Also unsere Welpen bekommen Papiere. Was meinen Sie mit Kinderarbeit? Mein Kind hat doch nichts damit zu tun? Es ging mir um meinen Freibetrag. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass mehr als 3000 € als Plus abfallen könnten...bei den Kosten übers Jahr gerechnet...

medimaxmax  25.07.2013, 13:30
@Gummibaerchen11

Nein da fällst du nicht drunter. Wenn dein mann selbstständig ist, ist es mir eh ein Rätsel, warum du bei der Arge bist? Du kannst mich aber ruhig dutzen.

Wenn du auf den Kinderfreibetrag bestehst mit der Hundezucht, musst du deine Kinder auch damit anmelden. Das hieße, es wäre wie ein Familiengewerbe. Kinder ab 16 jahre sind geschäftsfähig. Jüngere dürfen zwar Vermögen haben, dass stimmt wohl. Das hat aber ja nur was mit Steuern und der arge zu tun. Du würdest quasi deinen Kindern das Geld schenken oder wie? Das ist doch klar, dass das auffällt. Dann muss man Schenkungssteuern bezahlen. Du glaubst nicht, wa ssich alles ändert und man vieles nicht mit bekommt. Du hast ja auch irgendwo geschrieben - wir sind ja viele und meine Kinder könnten auch mit helfen. Aber wenn sie Geld dafür bekommen in so einer höheren Summe ist das Kinderarbeit. Je nach Alter darf ein Kind ZB fürs Rasenmähen gerne mal 5€ bekommen um Taschengeld auf zu bessern. da gibt es reglen wieviel Geld ein Kind im Monat ohne Abzug mit Verdienen kann. Du kannst kein 8 Jähriges Kind 1.000€ aufs Sparbuch packen, um unter der Freibetragsgrenze zu kommen. So ja wenn man das Gled über hat. Aber nicht wenn man Welpen verkauft. Das wird nachher anders ausgelegt. Sei da bitte vrosichtig, erkundige dich bei Ämtern genau, bevor ihr euch in etwas verrennt, dass ihr später bereut. Meine Kinder bekommen auch mal eine höhere Summe aufs Sparbuch. Aber eben weil wir das über haben. Und nicht durch Verkauf von Welpen. Die Arge rechnet aber alles mit an, auch dass, was Kinder auf dem Sparbuch haben. Es kommt darauf an, was ihr letzendlich übrig habt. Das beste ist doch, wenn dein Mann das alles auf seinen namen übernimmt, anmeldet und eben mit versteuert. Das ist jedenfalls gerecht und die Norm. Hast du Kinder die 16 jahre alt sind, die Geld durch kleine Jobs verdienen, selbst das ist Einkommen und wird von der Arge angerechnet. Auch wenn ein 10 Jähriger einen Hund ausfürhrt und Geld dafür bekommt, muss man sogar das angeben. Nur da kommt man nicht auf eine Summe, dass man etwas abziehen würde. medimax

die meisten zuechter machen kaum oder kein plus. um eine zucht zu haben muessen beide hunde erst gekoert und zur zucht zugelassen werden und die erforderlichen gesundheitlsuntersuchungen muessen gemacht werden . dann musst du als zuechter zugelassen werden und mitglied in einem zugelassenen zuchtverein sein -vom FCI anerkannt.

dadaurch hast du schon mal unkosten. hinzukommen tierarzt untersuchung z. b. ultraschall in der 4 woche. bei der hundegeburt kann etliches schief laufen -ein kaiserschnitt kostet 1000 euro und du kannst dann alle 2 stunden welpen mit teuerer welpenmilch fuettern. hundehaltung ist nicht billig - pro hund musst du mit 70-100 euro pro monat rechnen. eine tragende oder stillende huendin -da brauchst du gutes und viel futter.

dazu kommen noch unkosten fues impfen der welpen und fuer das chippen und die stammbaeume...

es gibt viele, die mit ihren hunde gewinn machen wollten und verluste machten.

also solltest du ein gutes polster als sicherheit haben - und genaustens buch fuehren ueber ein- und ausgaben.

hinzu kommt -wenn du dich arbeitslos gemeldet hast -musst du auch eine arbeit antreten koennen. wenn man welpen hat - ist das ein 24 stunden job.

sprich mit der ARGE und deinem zuchtverband

Gummibaerchen11 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 15:32

Hallo, also zugelassen und beide Nationale Champions sind die beiden. Also ich übernehme den Zwinger und habe schon alle Papiere. Mein Bekannter muss es nur dem Verein melden. Die Hündin hatte letztes Jahr schon einmal Welpen. Aber natürlich habe ich Rücklagen für den Fall des Kaiserschnittes. Selbst wenn nicht, der Tierarzt ist ein sehr guter Freund meines Mannes ;) Die beiden bekommen auch jetzt schon gutes Futter.., eben das was sie immer bekommen haben. Ja, das ist mir bewusst mit den ganzen Kosten. Meine Frage ist ja auch nicht, ob ich mir das leisten kann, denn das kann ich (woher ist ja nicht wichtig)...sondern ob es angerechnet wird oder ob ich es überhaupt angeben muss oder ich das der arge dann gegenrechnen kann mit meinen ausgaben über das Jahr.

inicio  24.07.2013, 15:40
@Gummibaerchen11

du musst es nachweisen und angeben als einmaliges einkommen.

ich habe mir gerade deine anderen fragen angesehen. du versuchst hier verzweifelt mit trick dein einkommen aufzubessrn -ob durch katzenzucht (mit verloren gegangen papieren) etc...

ich glaube nicht, dass du eine zuchtzulassung hast oder bekommst(da muessen auch kenntnisse nachegewiesen werden) ...eine nationa champion auszeichnung ist keine zucht zulassung - die muss gesondert beantragt werden incl der untersuchung auf erbkrankheiten!

Gummibaerchen11 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 16:24
@inicio

Ich habe für beide Unterlagen wo gleichzeitig mit der HD und ED Untersuchung hervorgeht, dass freudig mitgeteilt wird das die beiden zur Zucht zugelassen sind.

inicio  24.07.2013, 17:52
@Gummibaerchen11

und bist du als zuechter zugelassen -hast zuchtseminare besucht etc? was deinen lebenspartner und den befreundeten tierarzt betrifft -zaehlt hier nicht!

inicio  24.07.2013, 15:32

!!!

Gummibaerchen11 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 16:15

Ok, das nenne ich mal Schwarzzucht im großen Stil. Aber was hat das mit meinem Beitrag zu tun? Ich habe 2 zur Zucht zugelassene Nationale Champions, deren Zwinger ich übernommen habe und wo von dem Zuchtverband alles überprüft wird. Ich hatte lediglich die Frage, wie sich das mit den Freibeträgen verhält von denen ich erfahren habe. Dies wurde mir aber bereits beantwortet. LG

inicio  24.07.2013, 21:53
@Gummibaerchen11

und was hast du vor?

ohne dir naeh zutreten -aber wenn du mitglied in einem zuchtverein waerst und zugelassene zuechterin -muesstest du solche fragen hier nicht stellen!

Man hat 150€ pro Lebensjahr frei (also darf soviel als Ersparnis besitzen) und 3100€ pro minderjährigem Kind

Das ist schon mal falsch. Das Kind hat einen eigenen Vermögensfreibetrag von mindesten 3100 €; weder ist sein Vermögensfreibetrag auf dich übertragbar, noch deiner auf es.

Natürlich gibt es da ein Plus, aber das würde vielleicht nicht mal die Hälfte von dem o.g. Freibeträgen ergeben.

Zweiter Denkfehler: obiger Freibetrag hat nichts mit Einkommen zu tun und Verkaufserlös ist Einkommen und kein Vermögen.

Der Verkaufserlös wird einmaliges Einkommen und kein Erwerbseinkommen sein, sofern du nicht gewerblich als Händler auftrittst. Selbstverständlich kannst du die Kosten von dem Verkaufserlös abziehen, hast diese jedoch bis ins Detail zu belegen (auch hinsichtlich der Angemessenheit). Da es m.E. einmaliges Einkommen sein wird, hast du darauf auch keinen Erwerbseinkommensfreibetrag, sondern maximal die Versicherungspauschale von 30 €.

Eine viel interessantere Frage ist, ob nicht das Hundepaar verwertbares Vermögen darstellt und die Veräußerung gefordert werden dürfte. ^^

Gummibaerchen11 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 15:58

Ok, das ist alles nachvollziehbar. Also müsste man das "Vermögen" des Kindes auf einem auf seinem Namen eingerichteten Sparbuch haben. Verstehe ich das richtig? Und das Vermögen was man als Alg2 Empfänger haben darf muss man vor der Antragstellung schon besessen haben oder übers Jahr sparen? Richtig? Wenn die mir so kommen würden und die Hunde als verwertbar sehen (was sie durchaus sind), würde mein Mann die Zucht eben auf sich nehmen. Er ist sowieso selbständig ;) lg

VirtualSelf  24.07.2013, 16:07
@Gummibaerchen11

Also müsste man das "Vermögen" des Kindes auf einem auf seinem Namen eingerichteten Sparbuch haben.

Korrekt.
Allerdings funktioniert es nicht, mal eben ein Sparbuch einzurichten und das Vermögen dorthin zu überweisen.

Und das Vermögen was man als Alg2 Empfänger haben darf muss man vor der Antragstellung schon besessen haben oder übers Jahr sparen?

Jup.

Wenn die mir so kommen würden und die Hunde als verwertbar sehen (was sie durchaus sind), würde mein Mann die Zucht eben auf sich nehmen. Er ist sowieso selbständig ;)

Bildet ihr eine BG, ist es letztlich egal, wem die Hunde zuzurechnen sind. Da du die Hunde - wie aus einer anderen Antwort hervorgeht - noch nicht besitzt, stellt ihre Schenkung (= Wertezufluss) ebenfalls einmaliges Einkommen dar.
Du bindest dir mit deiner Idee auf jeden Fall einen Haufen Probleme ans Bein.

Gummibaerchen11 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 16:31
@VirtualSelf

Nein wir bilden keine BG

dsupper  24.07.2013, 22:10
@Gummibaerchen11

mein Mann die Zucht eben auf sich nehmen. Er ist sowieso selbständig ;) lg>

Die Einnahmen deines Mannes werden genauso angerechnet wie deine eigenen, wenn man auf Kosten der Allgemeinheit lebt - irgendwie passen alle deine Angaben hinten und vorne nicht zusammen ...

Gummibaerchen11 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 23:55
@dsupper

Habe das Wort Mann vielleicht etwas missbraucht, lach. Es ist mein Lebensgefährte und ich wohne mit meinem Kind in einer BG und nicht mit ihm. Er hat mit dem Amt nichts zu tun. Aber es ist gar nicht geplant, dass er irgendwas auf seinen Namen nimmt. Nur in dem für mich äusserst bizarren Fall, dass die Arge von mir verlangen würde meine Hunde zu verwerten... Ist doch klar, dass ich das dann irgendwie verhindern müsste.