Berlin Gas-Nachzahlung bei ALG2

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1) Heizkosten müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Berlin soll in dieser Beziehung immer noch an Gesetz und Rechtsprechung vorbei agieren. Hier wirst du ggf. also in den Widerspruch und die Klage gehen müssen.

2) Wenn der Warmwasseranteil nicht explizit erfasst wird, darf die ARGE maximal die in der Regelleistung vorgesehen Pauschale ansetzen.

3) Wenn du deinen Gasabschlag aus deiner Regelleistung bestritten hast, Neufeststellung beantragen. Wenn nichts an den Versorger gezahlt wurde und das in der jetzigen Nachforderung berücksichtigt ist, muss die ARGE auch so ran.

Mit der Nachzahlung hin zum Amt, schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme stellen und um schon mal einer rechtswidrigen Entscheidung vorzubeugen unten verlinkten Text passend einbauen.

http://hartz.info/index.php?topic=59.msg63#msg63

wedding13347 
Beitragsersteller
 16.04.2011, 20:39

Super. Das läßt mich schon mal etwas ruhiger bei der Nachzahlung sein. Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt auch für die Abschlagszahlung von 62 Euro die Anrechnung des Warmwasseranteils (waren es 18%?). Das heißt, diese 18% werden in die Berechnung der angemessenen Miete eingerechnet, der Rest zählt als Heizung - und sollte dann ohne Murren der ARGE übernommen werden?

Noch eine ganz allgemeine Frage: könnte ich die ARGE bitten, die Abschlagszahlung (oder den entsprechenden Anteil daran) direkt an meinen Gasversorger zu überweisen?

Danke, wedding13347.

VirtualSelf  16.04.2011, 20:53
@wedding13347

Eine prozentuale Berücksichtig eines Warmwasseranteils wäre unzulässig. Entweder sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen (fallsdie ermittelt werden können) oder aber die monatliche Pauschale in Höhe von etwa 6,30 (hab die Zahl nicht genau im Kopf).

Wurden dieses Kosten schon in laufenden Abschlägen von der Arge berücksichtigt, darf bei einer Nachforderung zumindest die Pauschale nicht noch einmal berücksichtigt werden.

Dass die Kosten ohne Murren übernommen werden, gilt speziell für Berlin nach Hörensagen nicht - ich komme aus einer andere Kommune, in der das rechtlich sauberer läuft -; d.h. du solltest dich in der Tat auf Widerspruch und Klage einstellen.

Ich würde die Zahlungen nicht direkt an den Versorger anweisen lassen, denn du bist der Schuldner und solltest daher den Überblick behalten, gerade auch, weil Zahlungen Arge-seitig verloren gehen, Leistungen berechtigt oder unberechtigt eingestellt werden. 

wedding13347 
Beitragsersteller
 16.04.2011, 21:19
@VirtualSelf

Danke, VirtualSelf!

Claud18  18.04.2011, 15:28
@wedding13347

Ich habe in Berlin, was Nachzahlungen angeht, bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht, allerdings ist für mich ein JobCenter zuständig, das einen sehr guten Ruf hat. Bei anderen sieht es ganz anders aus, diese zahlen selbst dann, wenn die Sache eindeutig ist, erst nach Klage vor dem Sozialgericht.

die heizkosten müssen von der arge in tatsächlicher höhe gezahlt werden... eine pauschaliesierung bzw. begrenzung ist nicht zulässig. sollte die arge der meinung sein das du zuviel verbrauchst muss die arge dir unwirtschaftliches verhalten nachweisen um nicht den gesammten betrag zahlen zu müssen. der betrag darf max. um den im regelsatz enthaltenen betrag für warmwasser gekürtz werden... das müssten ca. 6.70 euro/monatlich sein... bin mir da aber nicht 100%ig sicher.

 

wedding13347 
Beitragsersteller
 16.04.2011, 21:19

Danke, ivonne82!

 Bestandswohnungen dürfen lt. Gesetz  10% der zulässige Höchstmiete von 378.- € (nicht 374.-) überschreiten, so dass du mit den neuen Abschlägen nicht allzu weit darüber liegst. Und was die Abschläge angeht, die du bisher aus der Regelleistung bezahlt hast: Auch diese muss die ARGE zum größten Teil übernehmen, denn diese umfassen ja die Heizkosten, die du nicht aus der Regelleistung bezahlen kannst. Was hat das mit der Jahresabrechnung zu tun? Du wurdest offensichtlich falsch informiert  und hättest gleich Widerspruch einlegen können (aber mit der Unkenntnis der Bürger wird offenbar schon gerechnet). Die ARGE muss also nicht nur die Nachzahlung, sondern auch die Abschläge nachträglich übernehmen. Für letztere kannst du einen Überprüfungsantrag stellen, indem du die Sachlage schilderst und um eine Nachzahlung für die vergangenen Monate bittest. Sollte dies abgelehnt werden, dann geh in Widerspruch und Klage.  Falls sie die Heizkostennachzahlung ablehnen, würde ich es ebenso machen.

enn Gas nur für Heizung und Warmwasser benötigt wird, gehört es voll zu den Kosten der Unterkunft. Sowohl die Nachzahlung als auch die erhöhte Vorauszahlung wird dann vom Jobcenter akzeptiert.

warmwasseranteil, etwas über 6 euro wird ab januar nicht mehr abgezogen.

natürlich liegst du dann in der warmmiete über dem satz von 378 euro für eine person. abwarten, was das job-center jetzt macht.

dass du keinen abschlag für gas zahlen musstest ist ja wohl eher ungewöhnlich. 

wedding13347 
Beitragsersteller
 17.04.2011, 18:10

Hallo keinefee, natürlich musste ich Abschläge zahlen, die habe ich aus dem Regelsatz beglichen, wie die ARGE meinte, mir ohne Vorlage einer Jahgresrechnung keinen Heizkosten einrechnen zu können. Und da mein Gasversorger nicht in der Lage war, diese Jahreabrechnung ausserhalb des "normalen" Turnus zu erstellen, war ich bis jetzt ohne Jahresabrechnung - und somit auch ohne eingerechnete Heizkosten. Es wird also jetzt eine komplizierte Rechnerei, denn für die Bewilligungsperiode 1.11.2010 bis heute fehlt der Heizkostenanteil.

keinefee  18.04.2011, 10:41
@wedding13347

normaler weise hätte das job-center schon die abschläge für gas übernehmen müssen, minus warmwasser minus anteil kochgas.

eine jahresabrechnung wird dafür nicht benötigt.  eigentlich läuft das in berlin ohne probleme.