Müssen Babys auch Miete zahlen?

10 Antworten

Kindergeld und Erziehungsgeld vermindern den Anspruch auf AlG 2,

da diese Ansprüche vorrangig sind.

Und die anrechenbare Miete wird pro Kopf berechnet. Wieso wird da etwas abgezogen? Das ist doch Unsinn !

Du meinst dadurch das die Eltern Kindergeld und Elterngeld bekommen,verringert sich die Leistung vom Jobcenter für den Bedarf,weil diese als Einkommen angerechnet werden,auch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss würden im übrigen auf den Bedarf des Kindes angerechnet !!! Kindergeld und Elterngeld gibt es immer,wenn der Anspruch besteht,darauf hat das Jobcenter gar keinen Einfluss. Jedes Mitglied das im Haushalt lebt,hat seinen Kopfanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung zu tragen,egal ob er zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehört oder nicht. Denn auch dein Kind würde automatisch aus der Berechnung der BG - fallen,sobald es seinen eigenen Bedarf durch sein Einkommen decken könnte. Der Bedarf deines Kindes würde sein,Regelsatz 224 € + seinen Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung.

adjan 
Beitragsersteller
 09.10.2013, 13:02

Super! Danke für dieses Brauchbare Antwort jetzt verstehe ich was, wie, wo,wann... Also Ihnen nochmal ein Danke!!!

mfg. adjan

isomatte  09.10.2013, 13:20
@adjan

Nichts zu Danken !!!

Miete wird NIEMALS vom Regelsatz abgezogen, weder für ein Baby noch für sonst irgendwen. Die KdU werden über den Regelsatz hinaus gezahlt, beides wird getrennt berechnet...

Du kriegst doch auch Geld für das Kind, oder?

Hartz Eltern bekommen kein Kindergeld und Erziehungsgeld

Bekommen sie sehr wohl.

weil es als Einkommen angerechnet wird

Dass es anrechenbares Einkommen ist, das den ALG2-Hilfebedarf verringert, ist korrekt.

Die Miete richtet sich immer nach der Größe der Wohnung, und nicht nach der Anzahl von Personen, die drin wohnen bei einer Bedarfsgemeinschaft.

Die Miete "richtet" sich nach dem, was der Vermieter dafür ansetzt. Die Angemessenheitskriterien für eine Wohnung bei ALG2-Bezug richten sich nach der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft und (von der Wohnfläche her) nach den Richtlinien des soz.Wohnungsbaus des jeweiligen Bundeslandes.

Aber warum wir bei Hartz IV bei einen Baby hier in meinen Fall 103,33 € Miete angerechnet, wird von Regelsatz abgezogen?

Die Frage darin ist nicht ganz klar erkennbar (Regelsatz ?!) - deshalb ins Blaue hinein geraten: Die Kosten der Unterkunft werden bei der Leistungsberechnung kopfanteilig auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (bzw. der Bewohner) "umgelegt"; z.B. bei 3 Personen und 310 € Gesamtkosten entfallen auf jede Person 103,33 € an Bedarf für die Kosten der Unterkunft. Die Regelsätze haben mit den KdU nichts zu tun und sind separat aufgeführt, siehe Leistungsbescheid.