Nach FSJ Arbeitslos melden bekommt man Arbeitslosen geld?

5 Antworten

Erst einmal hättest du dich bei deinem befristeten Vertrag 3 Monate vorher Arbeit suchend melden sollen,es könnte nämlich dann passieren das du 1 Woche Sperre wegen verspäteter Arbeit suchend Meldung bekommst und diese würde dir vom Gesamtanspruch abgezogen !

Die Anwartschaftszeiten für das Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) hast du erfüllt,wenn du innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen kannst,es müssen also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

Bei einem freiwilligen Dienst wie z.B. bei einem FSJ - werden diese Beiträge vom Träger entrichtet,wenn du also dein FSJ - 1 Jahr gemacht hast besteht Anspruch auf ALG - 1,auch wenn du ein Nebeneinkommen hast.

Du würdest dann also min. 60 % von deinem Taschengeld bekommen,wenn es da nicht eine andere Regelung gibt und eine höhere Vergütung zur Berechnung herangezogen würde.

Man darf beim ALG - 1 als Nebeneinkommen ohne Anrechnung auf das ALG - 1 im Monat 165 € verdienen,wenn man noch Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten wegen der Beschäftigung hat und nachweisen kann,dann kann man diese auch noch geltend machen.

Du musst nur aufpassen das du in der Woche mit deinem Nebenjob nicht auf 15 Stunden kommst,denn dann würdest du laut Gesetz nicht mehr als arbeitslos gelten und dir würde kein ALG - 1 mehr zustehen.

Es gibt sogar eine Ausnahme bei der Anrechnung von Nebeneinkommen,wenn du nämlich deinen Nebenjob vor der Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten schon min. 12 Monate hattest,dann kannst du auch bei Arbeitslosigkeit den Durchschnitt aus den 12 Monaten weiter verdienen,ohne das es auf dein ALG - 1 angerechnet würde,min. aber diese 165 € pro Monat.

Bist du dann bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet und zwischen 18 - 21,dann würde deiner Mutter / dir auch weiterhin Kindergeld zustehen,aber durch den Beginn deiner Ausbildung im August stünde es euch eh zu,solange du noch keine 25 bist.

berdDbrot 
Beitragsersteller
 22.06.2017, 12:16

Vor 3 Monaten hatte ich aber noch keinen Kündigungsbescheid. Ich habe ja jetzt erst gekündigt. Mein FSJ würde ja normalerweise bis zum 31.07 gehen. Ich habe es aber schon vorher gekündigt.

berdDbrot 
Beitragsersteller
 22.06.2017, 12:22
@berdDbrot

Ich mache mein FSJ nur 11 Monate. Meinen Nebenjob hatte ich schon 3 Monate davor. Aber ich glaube da zahle ich nichts ein.

isomatte  22.06.2017, 13:01
@berdDbrot

Wenn da etwas abgeht dann nur der geringe Prozentsatz von 3 und noch etwas %,die dann noch an Rentenversicherungsbeitrag abgezogen würden,weil der Arbeitgeber ( AG ) nur eine Pauschale zahlen muss,wenn du dich davon nicht vorher schriftlich hast befreien lassen !

isomatte  22.06.2017, 13:13
@berdDbrot

Wenn du das FSJ - kein Jahr ( 360 Tage ) gemacht hast und vorher auch keine Versicherungspflicht nachweisen kannst,so dass du innerhalb von 2 Jahren auf min. 1 Jahr ( 360 Tage ) kommst,dann besteht kein Anspruch auf ALG - 1 !

Es besteht eine Nachversicherungspflicht von 4 Wochen in Bezug auf die Krankenversicherung,dass bedeutet,wenn du innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung deines FSJ - deine Ausbildung oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung beginnen würdest,dann wäre das kein Problem.

Liegen aber mehr als 28 Tage dazwischen,dann wirst du wohl den KK - Beitrag von min. 170 € für den Juli selber zahlen,wenn eine Versicherung ( Familienversicherung ) über die Eltern nicht in betracht kommt.

Oder deine Mutter bzw.deine Eltern und somit auch du beziehen derzeit ALG - 2 vom Jobcenter bzw.es würde noch im Juli beantragt und dann auch bewillig,auch wenn das länger dauern würde,dann würde der KK - Beitrag vom Jobcenter gezahlt.

Da muss aber das anrechenbare Einkommen unter dem SGB - ll Bedarf liegen,sonst würde der Antrag abgelehnt.

berdDbrot 
Beitragsersteller
 22.06.2017, 13:28
@isomatte

Also ich habe da gerade angerufen und die haben gesagt. Es hat für mich nichts positives, wenn ich mich arbeitslos melde. Außer das mir die Rente angerechnet wird. Die Zahlen aber auch keine KK Beiträge, weil ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe. Den Beitrag zahlen die nur wenn ich Anspruch auch AlG 1 habe. Also bin ich, wenn ich nicht über die Familienkasse versichert bin, den Juli nicht versichert.

Wenn ich kein AlG 1 bekomme und mich Arbeitslos  melde, kann ich dann noch nen 2 Minijob annehmen? So dass ich auf 450€ im Monat komme?

Und wie ist das mit den 15 Stunden in der Woche? Das habe ich jetzt vergessen, bei der guten Dame nachzufragen.

LG.

isomatte  22.06.2017, 13:45
@berdDbrot

Das habe ich dir doch gesagt das dann kein Anspruch auf ALG - 1 besteht,wenn du die genannten Voraussetzungen nicht erfüllst !

Du meinst die Familienversicherung nicht die Familienkasse,die ist für das Kindergeld zuständig.

Deine Mutter hat doch eine Krankenversicherung bei ihrer Krankenkasse und wenn sie in der gesetzlichen und nicht in einer privaten Versicherung ist könnte sie dich mit versichern,dann ab August hättest du dann bei einer betrieblichen Ausbildung mit Vergütung deine eigene KV.

Ein weiterer Job bringt dir auch nichts,da müsstest du laut Arbeitsvertrag schon mehr als 450 € Brutto verdienen,denn erst dann wäre es eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

Bringen würde es nur im Bezug auf die Höhe des Geldes etwas,damit du dann nach Forderung der Krankenkasse den Beitrag für den Juli zahlen könntest.

Wenn du kein ALG - 1 bekommst spielen die 15 Stunden keine Rolle,nur wenn du ALG - 1 bekommen würdest,dürftest du pro Woche nicht auf 15 Arbeitsstunden kommen und im Monat auch nicht mehr als 165 € dazu verdienen,alles darüber würde dann vom ALG - 1 abgezogen.

Man könnte dann noch evtl.Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten wegen dem Nebenjob absetzen,die kämen dann praktisch noch zu den 165 € dazu,bevor dann ein noch evtl.vorhandener Überschuss vom ALG - 1 abgezogen würde.

Warum willst du dich dann arbeitslos melden wenn du eh keinen Anspruch auf ALG - 1 hast,es wird dir ja nichts gezahlt bzw.übernommen ?

isomatte  22.06.2017, 13:49
@isomatte

Versichert würdest du immer sein,weil es in Deutschland eine Pflichtversicherung gibt,nur würden dann eben Schulden auflaufen und das Monat für Monat,in deinem Fall dann eben diese evtl.170 € für den Juli !

berdDbrot 
Beitragsersteller
 22.06.2017, 22:19
@isomatte

170€? Krass. Da arbeitet man schon für den Bund für einen Hungerslohn. Und wie danken sie es einem? 😂

berdDbrot 
Beitragsersteller
 22.06.2017, 22:22
@berdDbrot

Ich wollte mich Arbeitslos melden, weil mir der Juli dann mit auf meine Rente gerechnet wird. Wer weiß  bin ich irgendwann für diesen einen Monat dankbar?

isomatte  23.06.2017, 05:45
@berdDbrot

JA,so würde es nun mal sein !

isomatte  23.06.2017, 05:48
@berdDbrot

Kannst du ja machen,aber ich würde mir das wegen diesem einen Monat nicht antun,in deinem jungen Alter würde ich mir darum noch keinen Kopf machen,wer weiß was ist wenn du das Rentenalter erreicht hast !

du arbeitest doch im Juli also verdienst du Geld und bist auch versichert.
Mein BFD hört auch diesen Monat auf und ich arbeite erst ab dem 1.8 wieder, und habe keinen Nebenjob. Ich melde mich für die zeit nicht arbeitslos. Ist halt so, es sind nur 4 Wochen

isomatte  22.06.2017, 09:27

Bei einem Einkommen von unter 450 € Brutto pro Monat ist man nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt,also auch nicht Kranken - und Pflegeversichert !

Man könnte sich dann nur über die Eltern bzw.ein Elternteil ( Familienversicherung ) mitversichern lassen,wenn die / das Elternteil nicht privat versichert wäre und das Kind nicht älter als 23 wäre bzw.bis 25,wenn das Kind in einer Schul - oder Berufsausbildung wäre.

In Berufsausbildung nur dann,wenn man keine Vergütung bekommt und dann eine eigene KV - hätte.

Wenn du dich nicht arbeitslos melden willst,dann musst du sehen das du über deine Eltern in die Familienversicherung aufgenommen wirst,denn die Nachversicherungspflicht besteht nur 4 Wochen.

Das würde bedeuten,du musst nach Beendigung deines BFD - deine vergütete Ausbildung bzw.versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb dieser 4 Wochen beginnen,wenn du darüber kommst musst du deinen KV - Beitrag für den Juli selber zahlen,da fallen dann min.um die 170 € an.

1Sarahkeks1  22.06.2017, 09:32
@isomatte

ich habe nur 4 Wochen lücke. zum 1.8 habe ich eine sozialpflichtige Beschäftigung (Ausbildung)

auch wenn ich mit dem BFD "einkommen" (Taschengeld) unter 450 Euro bin  ich trotzdem nicht mehr in der Familienversicherung gewesen, da die die Beiträge bezahlt haben.  

isomatte  22.06.2017, 09:51
@1Sarahkeks1

Das kannst du nicht vergleichen,weil der Träger des Dienstes alle Abgaben entrichtet,also auch wenn man nur angenommen 250 € Taschengeld bekommen würde,es werden also außer den Beiträgen für die KV - auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt,deshalb hätte man danach auch Anspruch auf ALG - 1,wenn man den freiwilligen Dienst min. 1 Jahr ( 360 Tage ) gemacht hätte !

Würde das nicht der Fall sein,dann müsste man auf dieses Jahr ( 360 Tage ) innerhalb von 2 Jahren kommen,man hätte also auch Anspruch wenn man kein Jahr voll hat aber vorher schon mal eine versicherungspflichtige Beschäftigung hatte bzw.eine sonstige Versicherungspflicht ( z.B. Krankengeld ) nachweisen könnte.

Bei einer normalen Beschäftigung gilt das mit den Beiträgen aber nicht,da zahlt der Arbeitgeber ( AG ) nur Pauschalen ein und da sind aber keine Beiträge für die KV - Pflege - und Arbeitslosenversicherung dabei,da muss man dann einen Arbeitsvertrag von mehr als 450 € Brutto pro Monat haben.

Ich hoffe dir ist klar das 4 Wochen 28 Tage sind und wenn du deinen Angaben nach dein BFD - noch diesen Monat beendest,dann komme ich bis zum 01.08.2017 auf mehr als nur 28 Tage.

Um arbeitslosen geld zu erhalten muss du erst in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben und dies geschiet erst ab 450€ pro monat

isomatte  22.06.2017, 07:22

Nicht ab,sondern über 450 €,erst dann handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung !

Du wirst kein Arbeitslosengeld bekommen den du hast  nichts eingezahlt  aber du würdest krankenversichert werden! selbst auf alg2 hast du keinen Anspruch!

Bei alg 1 ist es egal was du nebenbei verdienst bei alg 2 darfst du nur 100€ anrechnungs- frei verdienen

450€ Jobs sind  sozialabgaben frei!

isomatte  23.06.2017, 05:51

Es bleibt trotzdem teilweise Blödsinn !